Punktesystem in Flensburg????

Diskutiere Punktesystem in Flensburg???? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Vieleicht kennen das ja einige von euch, man fährt zu schnell und dann.......Foto toll! Wenn dies oder Ähnliches nun nochmal passiert verfallen...
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #1
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Brain

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Vieleicht kennen das ja einige von euch, man fährt zu schnell und dann.......Foto toll!

Wenn dies oder Ähnliches nun nochmal passiert verfallen die Punkte ja erst, dem letzten Eintrag, nach zwei Jahren? Verfallen dann alle Punkte?
Und gibt es die Möglichkeit sein Punktekonto einzusehn, Internet oder so, um sich zu vergewissern ob sie weg sind? Weil Post gibst da nicht!
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #2
Marco

Marco

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Also direkt übers Internet erfährst Du Deinen Punktestand nicht.
Schau mal direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt nach, da steht wie Du die Auskunft erhälst.
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #3
Playitagainsam

Playitagainsam

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Punkte löschen auf Bewährung???

Tach Gemeinde,

ich weiß natürlich, dass ihr als verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer euch immer an die Regeln haltet :wink:

Aber vielleicht kennt sich jemand trotzdem damit aus. Mein Punktekonto in Flensburg ist Ende März nach zwei Jahren Selbstdisziplin auf 0 gegangen. Durch eine Unachtsamkeit hat mich der Freund und Helfer letzte Woche geblitzt, und die Übertretung liegt voraussichtlich im Punkte-Bereich.

Wenn mein Konto wirklich wieder bei 0 beginnt, ist das ja halb so wild. Jetzt hat mir aber ein Kollege erzählt, sein Anwalt hätte ihm mal erklärt, dass nach den 2 Jahren ohne Neueintrag die Punkte zwar gelöscht werden, danach aber noch eine Bewährungsfrist von einem weiteren Jahr läuft, und wenn dann ein Neueintrag fällig ist, sind auch die alten Punkte wieder da.

Stimmt das tatsächlich? Wär ja eigentlich blödsinnig; dann könnte man die Frist zur Löschung ja gleich auf 3 Jahre setzen. Aber den Brüdern ist ja alles zuzutrauen ...

Danke schonmal für eure Hilfe

Gruß, Tom
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #5
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falo

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Re: Punkte löschen auf Bewährung???

Playitagainsam schrieb:
Jetzt hat mir aber ein Kollege erzählt, sein Anwalt hätte ihm mal erklärt, dass nach den 2 Jahren ohne Neueintrag die Punkte zwar gelöscht werden, danach aber noch eine Bewährungsfrist von einem weiteren Jahr läuft, und wenn dann ein Neueintrag fällig ist, sind auch die alten Punkte wieder da.
Davon habe ich noch nie was gehört. Wäre mir neu.
In der Firma haben wir jemanden, der öfters mal fotografiert wird und demzufolge auch "Kontakt" mit diversen Ordnungsbehörden hat ... dieser hat sowas noch ned berichtet.

Ich kenne es nach wie vor so, das nach 2 Jahren ohne Punktezuwachs diese auf 0 (Null) gesetzt/gelöscht werden und fertig. Sollten nach dem löschen wieder Punkte vergeben werden, beginnen die 2 Jahre erneut.
Kommt es allerdings vor dem löschen zur Punktevergabe, laufen die 2 Jahre eben von da.
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #6
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FRITZ

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Schau mal hier.

In der Regel "halten" die Punkte 2 Jahre, wenn nichts "dazwischen" kommt, sprich neue Punkte. Allerdings werden Punkte wg einer Ordnungswiedrigkeit nach 5 Jahren auf JEDEN Fall gelöscht.
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #7
Robin

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www.gidf.de =


Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt.

2 Jahre Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
10 Jahre Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) angeordnet worden ist.

Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung.

Die Tilgung beginnt gem. § 29 Abs. 4 StVG bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie bei anderen Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder der Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung.
Allerdings tritt seit 01.02.2005 eine Ablaufhemmung ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (1 Jahr) zu einer Eintragung führt. D.h., ein Alteintrag bleibt bestehen, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist des Alteintrages eine neue Tat begangen wird und diese Tat durch rechtskräftige Entscheidung später zu einer Eintragung führt.

Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderen Ordnungswidrigkeiten. Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten hindern die Tilgung von eingetragenen Verkehrsstraftaten somit nicht. Eintragungen von Straftaten werden nur durch Eintragungen weiterer Straftaten gehemmt. Umgekehrt hindern jedoch Eintragungen von Straftaten die Tilgung von eingetragenen Ordnungswidrigkeiten.

Bei einer Alkoholtat mit Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung
Im ungünstigsten Fall wird somit eine Eintragung erst 15 Jahre nach der Entscheidung (Urteil/Strafbefehl), nämlich 5 Jahre ab Entscheidung plus 10 Jahre Tilgungsfrist, gelöscht.

Eintragungen, die zum Zeitpunkt eines neuen Verstoßes noch nicht getilgt sind und deren Begehung nicht länger als 5 Jahre zurück liegen, bleiben bestehen.
Dies gilt nicht für Eintragungen wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts (§ 24 a StVG). Diese bleiben auch über die 5-Jahresfrist bestehen, wenn neue Verstöße zu noch nicht getilgten Eintragungen hinzukommen.

Ohne Rücksicht auf die Tilgungsfristen bleiben Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten u.a. bestehen, solange die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis untersagt ist.

Damit die Behörde prüfen kann, ob eventuell neue Verkehrsverstöße vorliegen, die vor Ablauf der Tilgungsfirst rechtskräftig wurden und im Register einzutragen sind und damit die alten Eintragungen nicht gelöscht werden, bleiben auch tilgungsreife Eintragungen während der sog. Überliegefrist im Register. Die Überliegefrist ist die Zeit, während der Eintragungen im Zentralregister, die an sich gelöscht werden müssten, weil die Tilgungsfrist abgelaufen ist, noch im Register stehen bleiben. Die Überliegefrist wurde von 3 Monaten auf 12 Monate erweitert.

Wird dem Zentralregister innerhalb der Überliegezeit ein rechtskräftiger Verkehrsverstoß bekannt, der vor Ablauf der Tilgungsfrist der alten Eintragungen begangen wurde, bleiben die alten Eintragungen stehen.
Erhält das Zentralregister dagegen von einer Tat erst nach Ablauf der Überliegefrist Kenntnis, so sind die alten Eintragungen zu löschen, auch wenn der Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist der alten Eintragungen begangen wurde.

Die Tilgungsfrist von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden oder Gerichte wird durch eine weitere rechtskräftige Entscheidung gehemmt, wenn deren Tattag innerhalb der Tilgungsfrist liegt und die Entscheidung bis zum Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig geworden ist.

Auskunft über Eintragungen im Verkehrszentralregister und über die Punktezahl erhält der Betroffene auf schriftlichen Antrag bei der Kraftfahrt-Bundesanstalt in Flensburg. Für die Kontaktdaten klicken Sie auf folgenden Link

http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/sid ... __nnn=true


Quelle:


http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/b ... unkte.html
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #8
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au man, is ja nen interessantes thema...
ich muss dazu sagen, dass ich auch ein eher undisziplinierter fahrer bin.

bin zwar soweit unfallfrei, aber hab bereits so einiges hinter mir. in der probezeit wettrennen mit ner zivilstreife und noch andere nächtliche chaosfahrten

führerschein musst i au mal abgeben weil i 120 inner 60er gefahren bin und derzeit hab i auch noch 8punkte in flensburg.

is für mich verdammt schwer, mich da irgendwie auf 0 zu bringen. hatte es mal zwischenzeitlich geschafft, aber das war mehr glück, als nen anderer fahrstil.

is bei mir immer das gleiche, dass i nachts viel zu schnell fahre und dazu kommt dann noch am steuer telefonieren usw... oder halt ungebremst durch baustellen auf der autobahn donnern.

is verdammt ärgerlich und teuer sowas auf dauer...
kann den jüngeren fahrern da auch nur sagen, so richtig was bringen tut das nix, außer ärger und kosten...und fußgänger sein is ma ziemlich nervig.

hab mir angewöhnt, mitm tempomat durch de stadt zu fahren, um wenigstens da nich mehr so oft geblitzt zu werden
 
  • Punktesystem in Flensburg???? Beitrag #9
Playitagainsam

Playitagainsam

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Besten Dank für die Antworten. Ist ja nicht ganz einfach in diesem Paragraphendschungel durchzublicken. Da die Geschwindigkeitsübertretung nach Ablauf der Tilgungsfrist passiert ist, sind die "alten" Punkte also definitv weg. Wenigstens etwas; waren ja auch 9 Stück.

Ist bei mir halt so, weil ich regelmäßig zwischen Dresden und Frankfurt am Main pendel. Und auch wenn das keine Ausrede sein soll - je mehr man unterwegs ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Blitz einschlägt. Fakt.
 
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