Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr?

Diskutiere Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hallo und guten Morgen an alle, hab da ein "kleines" Problem mit meinem Passat was offensichtlich vom Vorbesitzer stammt und dieser das auch...
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #1
Passat_3B_JR

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Hallo und guten Morgen an alle,

hab da ein "kleines" Problem mit meinem Passat was offensichtlich vom Vorbesitzer stammt und dieser das auch wusste.

Problem ist folgendes:

Vorbesitzer hat nen Radio eingebaut. Allerdings nicht so, wie es normale Menschen machen (anstecken an org. Stecker) sondern indem er den org. DIN-Stecker abzwickt, nen Zubehör-DIN-Stecker (!!!!) hernimmt, und diesen mittels Lyster-Klemmen (im KFZ-Bereich meines Wissens verboten) an die abgezwickten Kabel bastelt. Habe das jetzt erst festgestellt, weil ich nen anderen Radio verbauen wollte.

Ergebnis dieser "Fachgerechten" Umbauaktion:

Sämtliche Kabel sind ca. 5 cm nachdem sie in den Radioschacht kommen abgezwickt, das rote Stromkabel für Dauerplus hat bis in den Hauptkabelbaum im Amaturenbrett keine (!!!) Isolierung mehr (einzelne Litzen sichtbar und Schmorspuren an anderen Isolierungen) und das beste, die Lyster-Klemmen, mit denen die Kabel verbunden wurden, hat bereits erste braune Schmor-Spuren.

Meine Fragen nun:

1. Kann ich den Vorbesitzer dafür noch irgendwie haftbar machen (Fahrzeug wurde von Privat gekauft mit Kaufvertrag) da ich ja eigentlich kurz vor einem Kabelbrand stehe der durch unsachgemäßen Radio-Einbau des Vorbesitzers wissentlich entsteht und das Problem mal nicht eben auf ne Std. behoben ist (A-Brett komplett raus um Kabelbaum komplett zu tauschen).

2. Wie würdet ihr vorgehen in der Sache? Erstmal nen Brief an den Verkäufer mit der Bitte um Stellungnahme oder doch lieber gleich zum Anwalt damit der das übernimmt oder in den sauren Apfel beißen und die Sache auf eigene Kosten tauschen?

Bilder werde ich heute noch nachreichen. War gestern einfach schon zuspät.
 
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  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #2
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JOJO

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Hallo,

Nach deiner Aussage hier hat er dich mündlich auf diesen Mangel hingewiesen - das reicht aus!

Außerdem findet in einem Kaufvertrag von Privat immer ein Ausschluss der Sachmängelhaftung statt.

Und Lysterklemmen sind meines Wissens im KFZ Bereich nicht verboten.

In den 70er und 80er gab es noch keine DIN Stecker, wie heutzutage - da war es dann mit Plus, Masse und Lautsprecher dran getan.

Ich würde versuchen mit dem Verkäufer auf ruhiger sachlicher Ebene ins Gespräch zu kommen.
Mit guten Argumenten und ordentlichem Auftreten erreichst Du vielleicht ein gewisses "Einsehen"

Vom Rechtsverdreher würde ich mich eher fernhalten, da das aus den beiden obigen Gründen in meinen Augen nicht unbedingt erfolgreich sein muss. Und am Ende hast Du noch höhere Kosten und bleibst drauf sitzen!

Viele Grüße

jojo
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #3
Passat_3B_JR

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JOJO schrieb:
Hallo,

Nach deiner Aussage hier hat er dich mündlich auf diesen Mangel hingewiesen - das reicht aus!

Außerdem findet in einem Kaufvertrag von Privat immer ein Ausschluss der Sachmängelhaftung statt.

...

Wo steht, dass er mir das mündlich mitgeteilt hat?

Wenn er es mir gesagt hätte, wäre ich/wir (ich und Passi 20V) nicht erst gestern drauf gekommen beim Ausbau des Radios und wäre so nicht nen halbes Jahr mit Frau und Kind durch die Gegend gefahren sondern hätte es gleich behoben/beheben lassen.

Das mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung ist mir schon klar, allerdings heißt das auch, dass verschwiegene Mängel auch nachträglich Haftbar sind oder irre ich mich?
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #4
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JOJO

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Passat_3B_JR schrieb:
Das mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung ist mir schon klar, allerdings heißt das auch, dass verschwiegene Mängel auch nachträglich Haftbar sind oder irre ich mich?

Hallo nochmal,

der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung bei einem Kauf von Privat!

Der Käufer geht damit automatisch ein gewisses Risiko ein im Vergleich zu einem Kauf bei einem Händler.

Im Prinzip musst Du ihm nun beweisen, dass er vom unsachgemäß eingebauten Radio wusste.
Und auch vom angeschmorten Kabelbaum....

Dies dürfte Dir recht schwerfallen überzeugend darzulegen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachmängelhaftung#Haftungsausschluss_.28Kaufrecht.29

Versuche einfach mit ihm ruhig zu reden - merkst Du kein Einlenken drohe mit dem Einschalten eines solchen.

Dies umzusetzen würde ich mir genau überlegen, da die Beweisführung schwierig ist.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #5
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saxxon

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Wie heisst es so schön, gekauft wie gesehen. Du kannst, wenn es hart auf hart kommt, nicht beweisen das der Vorbesitzer von dem in Deinen Augen mangelhaftem Umbau wusste.

1. Wie lange hast Du den Passat denn schon (halbes Jahr, da ist es selbst bei gewerblichem Kauf schwierig da dann die Beweisumkehrlast in Kraft tritt, das heisst DU musst beweisen das der Mangel schon beim Kauf war. Wenn der Verkäufer sagt das das nicht so war hast Du schon die A***karte gezogen)?

2. Wo ist geregelt, das Lüsterklemmen im KfZ Bereich verboten sind? Warum hast Du Dir den Umbau nicht beim Kauf schon angeschaut?

3. Wer sagt, das es ein verschwiegener Mangel ist? Der Umbau wurde wahrscheinlich in seinen Augen fachgerecht an seinem Privateigentum durchgeführt. Wenn Du einen Umbau, egal welchen tätigst, wer legt fest das es fachgerecht ist?

4. Heisst fachgerecht nicht automatisch, Umbau in einer FACHwerkstatt?

Stell Dir die Fragen mal in Ruhe, das könnte die Gegenseite fragen. Darauf schlüssig zu antworten dürfte Dir sehr schwer fallen, wenn man die Emotionen mal rausnimmt und die Sache nüchtern betrachtet. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Verlängere und isoliere die Kabel "fachgerecht" und mach einen originalen Stecker dran, das spart Nerven und Geld für den Anwalt.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #6
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Passi 20V

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Will zu der Aktion auch mal ein paar Worte los werden.

Als ich gestern die Kabel des Umbaus gesehen hab, war ich froh, dass ich Sitz saß und der Verkäufer nicht neben mir stand.
Von fachmämisch kann da keine Rede sein zu mal es in der heutigen Zeit für paar Cent an jeder Ecke Iso Stecker zum selbstbauen gibt.
Selbst ein schlechter Hobbybastler fabriziert sowas nicht. Das ist grober Fusch...

Ein wissentlich verschwiegener Mangel ist arrglistige Täuschung, die sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu Folge haben kann.
Das hat mit gekauft wie gesehen nichts mehr zu tun, das grenzt an Betrug bzw. in diesem Fall eigentlich schon an schweren Betrug.

Mir stellt sich die Frage, warum schneidet man für ein Radio mit ISO Stecker den werkseitigen Iso-Anschluss im Auto um knappe 10-20 cm ab wenn man nichts zu vertuschen hat?
So wie sich der Radiokabelbaum und auch das eine Pluskabel aussieht, kann mir niemand erklären, sowas nicht bemwerkt zu haben. Wenn Isolierung auf die Länge wegbrennt, dann riecht man das sehr deutlich und geraucht hat das definitiv auch.

Ich würd auf jeden Fall zumindest die Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.
Die Vorstellung, dass Frau und Kind regelmäßig auch längere Strecken mit im Auto gesessen haben, läßt es mir schon kalt über den Rücken laufen.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #7
Blackbeast

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Passi 20V schrieb:
Ein wissentlich verschwiegener Mangel ist arrglistige Täuschung, die sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu Folge haben kann.
Das hat mit gekauft wie gesehen nichts mehr zu tun, das grenzt an Betrug bzw. in diesem Fall eigentlich schon an schweren Betrug.

Leute lasst doch mal die kirche im Dorf,Saxxon hat es doch schon sehr präziese beschrieben,nach 6monaten bist du derjenige der Beweisen muß das der Mangel oder" Pfusch" wie du es nennst schon beim Kauf so vorhanden war und du mußt beweisen das er es dir bewußt verschwiegen hat!!!
Nun erklär mal wie du das machen willst??? :oops: Denn wenn du ihm mit nem Anwalt kommst sagt er :"Bei mir war das alles in Ordnung ,was weiß ich was sie in der Zeit mit dem Auto oder Radio gemacht haben!!!" kurz gesagt er stellt sich doof!!!

reparier das Kabel fachgerecht(was durchaus möglich ist) und lass gut sein,alles andere kostet nur dein Geld und deine Nerven!!! (meine Meinung)
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #8
Passat_3B_JR

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Kabelbrand im W8

Was, wenn mir das passiert wäre, wenn ich mit Frau und Kind mit 100 auf der Landstraße fahre aufgrund der Mangelhaften und Unsachgemäßen Handhabung der Kabel im Radioschacht durch den Vorbesitzer?
Soll ich dann auch sagen wenn der Sohnemann zu spät aus dem Auto geholt wird, naja Pech gehabt, kann ja der Vorbesitzer nichts dafür, dass er nen Iso-Stecker im Radioschacht um 20 cm verkürzt, dort dann mit Lyster-Klemmen nen neuen IsoStecker dranbastelt, ein Kabel vergisst, mit anzuschließen und dieses mittlerweile mindestens bis hinter den Tacho (!!!) ohne Isolierung ist (wie weit es letztendlich abgeschmorrt ist werd ich dieses WE feststellen) und mir dadurch die Karre abbrennt.

Ihr solltet euch alle erstmal in die Lage eines Familienvaters versetzen, bevor Ihr Kommentare bzgl. Überteiben loslasst.

Gibt ja aktuell nen gutes BSP was dabei passieren kann und wie es endet.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #9
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ich habe selbst 2 Söhne und verstehe auch deine Bedenken,aber leider ist es Fakt das du keine große Chance haben wirst damit so schlimm das auch sein mag aber der Gesetzgeber gibt es halt vor das du jetzt in der Beweislast bist !

Glaub mir es macht nicht viel Sinn jetzt mit nem Anwalt zu kommen der kostet nur dein Geld und Anwälte sagen fast immer das es eine Chance gibt denn sie bekommen ja ihr Geld ob sie verlieren oder gewinnen ist egal (Gewinnen sie zahlt der Gegener ihn,verlieren sie zahlst du ihn)!!!

es gibt viele Gesetze in Deutschland die uns falsch oder ungerecht erscheinen ,aber ändern können wir trotzdem nichts daran!!!
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #10
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Passat_3B_JR schrieb:
Kabelbrand im W8

Was, wenn mir das passiert wäre, wenn ich mit Frau und Kind mit 100 auf der Landstraße fahre aufgrund der Mangelhaften und Unsachgemäßen Handhabung der Kabel im Radioschacht durch den Vorbesitzer?
Soll ich dann auch sagen wenn der Sohnemann zu spät aus dem Auto geholt wird, naja Pech gehabt, kann ja der Vorbesitzer nichts dafür, dass er nen Iso-Stecker im Radioschacht um 20 cm verkürzt, dort dann mit Lyster-Klemmen nen neuen IsoStecker dranbastelt, ein Kabel vergisst, mit anzuschließen und dieses mittlerweile mindestens bis hinter den Tacho (!!!) ohne Isolierung ist (wie weit es letztendlich abgeschmorrt ist werd ich dieses WE feststellen) und mir dadurch die Karre abbrennt.

Ihr solltet euch alle erstmal in die Lage eines Familienvaters versetzen, bevor Ihr Kommentare bzgl. Überteiben loslasst.

Gibt ja aktuell nen gutes BSP was dabei passieren kann und wie es endet.


Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Ich habe geschrieben, das nur die Fakten zählen und keine persönlichen Meinungen, Verdächtigungen oder sonstige private Ansichten. Hätte, wenn und aber gibt es in der Rechtssprechung nicht. Kein Richter lässt sich durch "was wäre wenn" beeindrucken! Du bezichtigst den Verkäufer als Pfuscher und Betrüger, damit wäre ich sehr vorsichtig, vorallem in einem öffentlich zugänglichem Forum. Mit welchem Recht behauptest Du soetwas? Bist Du KfZ-Sachverständiger oder zertifizierter Prüfer? Scheinbar nein, sonst würdest Du die eventuellen Konsequenzen Deiner haltlosen Behauptungen kennen. Es ist lediglich nur ein persönlicher Eindruck von Dir und erst einmal eine Unterstellung dem Verkäufer gegenüber. Was zählt ist die Gesetzeslage und da ist es nahezu unmöglich nach über einem halben Jahr einem Privatverkäufer zu belangen. Du hast den Wagen gekauft, mit der Gewissheit das ein (nicht werksmäßiges?) Radio eingebaut wurde. Noch mal die Frage: Warum wurde der ordnungsgemäße Verbau nicht von Dir kontrolliert?!? Warum wird in der Diskussion auf keine meiner oben gestellten Fragen eingegangen? Weil Du feststellst, das die Antworten für Dich negativ ausfallen? Wenn man über privat ein Fahrzeug kauft, sollte man sich vorher über die Tragweite dieser Entscheidung und vorallem über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein. Da aber Geiz geil ist, wird diese Option gern gezogen und am Ende ist das Gejammere groß, weil das vermeindliche Schnäppchen ein Desaster ist.

Passat_3B_JR schrieb:
Ihr solltet euch alle erstmal in die Lage eines Familienvaters versetzen, bevor Ihr Kommentare bzgl. Überteiben loslasst.
Wieder so ein unqualifizierter Kommentar! Was hat Vatersein mit Autokauf und rechtlicher Grundlage zu tun? Nichts. Bleib bitte einfach bei den nüchternen Sachverhalten, ohne Unterstellungen, und bringe nicht immer wieder Deine persönlichen Umstände mit ein.

Andere Frage noch zum Fahrzeug: Hast Du irgendwelche sonstigen Umbauten seit Kauf getätigt? Bin jetzt zu faul alle Deine Beiträge zu lesen. Hintergrund der Frage ist; sollte seit Kauf schon was am Fahrzeug verändert worden sein, vergiss sofort den Anwalt. Dann hast Du ein klassisches Bastlerauto und jeder gegnerische Anwalt kann es nach Lust und Laune so auslegen, das Du ja an Deinem Auto selber (also nicht FACHgerecht) schraubst.

PS: Ehrliche Fragenbeantwortung Deinerseits wäre hilfreich ;) .
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #11
Greek

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Einerseits kann ich das verstehen weil keinem sowas gefallen würde, aus der anderen sicht aber wird das ein bischen zu hochgepusht das es für eine Äusserung wie schweren Betrug ein bischen mehr dazugehört.Du hast doch eine Frage gestellt?Hast jetzt erhofft das jeder das so sieht wie du?Das die Karten für diesen Fall nicht unbedingt zu deinem gunsten fallen, müsste dir schon vorher einleuchtent sein!Ich meine was gedenkst du damit zu erreichen,vielleicht die Hälfte des Kaufbetrags ertattet zu bekommen oder gar einee Gefahrenzulage für ein halbjähriges fortbewegen eines Fahrzeuges mit einem halbdurchgeschmortes Kabel?

Wie die Vorredner schon geschrieben haben, kauf den Stecker der für die paar Pfennigbeträge und bau es nach deinem ermässen Fachgerecht um ansonsten nimm ein Anwalt und versuche dein Glück.Berichten nicht vergessen.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #12
Passat_3B_JR

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Um hier mal auf deine Fragen zu antworten:

Ja, ich habe seit dem Kauf was am Fahrzeug verändert.

Und zwar habe ich ein Fahrwerk, welches nicht Eintragungsfähig (wegen falscher Traglast) und laut Aussage des Vorbesitzer eingetragen war (er hat nur die Unterlagen dazu verlegt) durch ein Fahrwerk ersetzt, was jetzt eingetragen ist. (und somit die Sicherheit des Fahrzeugs verbessert)
Weiterhin habe ich das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet (da nur mit Winterreifen gekauft)
Außerdem bin ich aktuell dabei, defekte Xenonscheinwerfer, welche 5-10m vor dem Auto den Boden beleuchten durch neue zu ersetzen um nachts wieder was zu sehen.

Dann hast Du ein klassisches Bastlerauto und jeder gegnerische Anwalt kann es nach Lust und Laune so auslegen, das Du ja an Deinem Auto selber (also nicht FACHgerecht) schraubst.

Somit heißt das (wenn ich deine Aussage richtig deute), dass ca. 90% aller Fahrzeuge auf deutschen Straßen "Bastlerautos" sind. Da hier entweder nen anderer Radio bzw. andere Felgen angebaut wurden etc.

Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Ich habe geschrieben, das nur die Fakten zählen und keine persönlichen Meinungen, Verdächtigungen oder sonstige private Ansichten. Hätte, wenn und aber gibt es in der Rechtssprechung nicht.

Fakt ist, dass ich unter Zeugen das Radio, welches beim Kauf verbaut war, erstmalig ausgebaut habe um es durch ein anderes zu ersetzen und dann die verschmorrten Bauteile gesehen habe. Somit kann ich ohne Probleme behaupten, dass der/einer der Vorbesitzer hier unsachgemäß gearbeitet hat/arbeiten ließ.

Du hast den Wagen gekauft, mit der Gewissheit das ein (nicht werksmäßiges?) Radio eingebaut wurde. Noch mal die Frage: Warum wurde der ordnungsgemäße Verbau nicht von Dir kontrolliert?!?

Diese Aussage lässt für mich darauf schließen, dass du jedes Auto vor dem Kauf komplett zerlegst, ob auch wirklich jede Schraube etc. richtig montiert wurde.

Wenn man über privat ein Fahrzeug kauft, sollte man sich vorher über die Tragweite dieser Entscheidung und vorallem über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein. Da aber Geiz geil ist, wird diese Option gern gezogen und am Ende ist das Gejammere groß, weil das vermeindliche Schnäppchen ein Desaster ist.

Meinst du die Situation würde sich ändern, wenn ich das Auto von einem Händler gekauft hätte, der nur An- und Verkäufer ist? Glaube ich nicht. Denn auch dieser hätte den Radio nicht ausgebaut um zu schauen, ob alles ordnungsgemäß ist. Selbst ein Gebrauchtwagen-Check bei TÜV/Dekra hätte mir vor dem unterschreiben des Vertrages nichts gebracht, da auch hier niemand den Radio ausbaut um zu kontrollieren, ob hier nicht ein ISO-Stecker entfernt und mangelhaft wieder angebracht wurde. Somit ist es in meiner Situation egal, ob ich das Auto von Privat, nem An-/Verkäufer oder sogar nem VW-Autohaus gekauft hätte. Oder hast du schon mal erlebt, das eine Vertragswerkstatt den Radio vor Verkauf eines Gebrauchten ausbaut ?

------------

Um deine anderen Fragen zu beantworten / Stellung zu nehmen:

3. Wer sagt, das es ein verschwiegener Mangel ist? Der Umbau wurde wahrscheinlich in seinen Augen fachgerecht an seinem Privateigentum durchgeführt. Wenn Du einen Umbau, egal welchen tätigst, wer legt fest das es fachgerecht ist?

4. Heisst fachgerecht nicht automatisch, Umbau in einer FACHwerkstatt?

Zu 3.
Ich sage mal so, wenn etwas, was normalerweise nicht so leicht brennen/schmoren kann auf eine vorläufige Länge von min. 20 cm verschmorrt ist, dann ist das für mich (und sicher auch andere) nicht fachgerecht

Zu 4.
Nicht unbedingt. Oder gehst du davon aus, dass ein KFZ-Mechaniker/Meister wenn er etwas zu Hause für den Nachbarn repariert dies nicht fachgerecht macht, nur weil er nicht in der Werkstatt seines Arbeitgebers dies durchführt?

-----------

So, genügen Stellungnahmen?

Ich habe nichts gegen Negative Antworten, da ich hier sonst keine Threat aufmachen würde, wenn ich nur meine Meinung bestätigt haben wollen würde. Ich habe nur was gegen Antworten, die mich als B***mann hinstellen, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Denn wenn das so wäre, dann hätte ich sicher kein altes Auto und würde mich in nem Forum mit anderen "ahnungslosen" rumärgern sondern würde schön den Neuwagen fahren, der dann selbst wegen nem "fachgerechten" (da in Fachwerkstatt durchgeführen) Reifenwechsel in die Werkstatt kommt. Ich werde dir, sobald ich den Kabelbaum komplett freigelegt habe und das Schadensausmaß komplett sichtbar ist, mal ein Foto davon zeigen bzw. hier einstellen. Dann bin ich mal auf eine ehrliche Meinung von dir gespannt.

@Greek

Es geht hier nicht um Gefahrenzulage oder Erstattung des Kaufpreises.
es geht mir hier darum, dass ein Mangel verschwiegen wurde, der in naher Zukunft zu einem großen Schaden führt und diese Mangel mal eben nicht für nen Eurofünfzig behoben werden kann. Um das volle Schadensausmaß zu sehen, muss hier nämlich das Amaturenbrett mitausgebaut werden, da ich aktuell das Kabel bis hinter den Tacho (wo die Metallstrebe verläuft) freigelegt und leider immer noch keine Isolierung des Schaltplus gefunden habe sondern nur miteinandere verschmolzene Kabel. Das hat zur Folge, dass mir eine Fachwerkstatt den Airbag entfernen und später wieder einbauen muss. Wer schon mal verfolgt hat, wie lang das Radiokabel bis zu diesem Punkt bereits ist, kann sich auch ein Bild des Schadens vorstellen.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #13
Blackbeast

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ich denke so langsam ist es gut,
du kaufst also ein Auto mit nicht eingetragenem Fahrwerk wo keine Papiere für vorhanden waren und nimmst somit bewußt einen Sicherheitsrelevanten Mangel in Kauf obwohl du 2 Kinder hast und beschwerst dich jetzt wegen eines verschmorrten Kabels???? Auch wenn du es geändert hast ,fakt ist du hast ihn so gekauft und einen möglichen Mangel in Kauf genommen!!!

Aber egal,also wenn du das Auto selbst zerlegst (als Laie) um einen Mangel festzustellen dann hast du schon das nächste Problem denn das kann nur ein Gutachter oder eine Fachwerkstsatt......ich selbst hatte das Problem vor ein paar jahren,hatte ein Auto verkauft wo angeblich die Bremsen nicht i.o. wären ,der hat mich vor Gericht geschliffen und als die Richterin fragte wie der Mangel festgestellt wurde sagte er durch seinen Bruder ,darauf die Frage der Richterin ob er KFZ -Meister oder Sachverständiger wäre antortete er, ne er ist Maurer aber hat Ahnung von Autos!!! Ich glaub wie es ausgegangen ist brauch ich nicht zu schreiben kann sich ja jeder denken!!!

Ist ja schön das du nen Zeugen für deinen Ausbau hast,hast du auch einen der dabei war das/als er es eingebaut hat und der bezeugen kann das er Mist gebaut hat??????

Und ich find es nicht Prickelnd wenn du schreibst das du dich hier mit "ahnungslosen rum ärgerst",dann frag ich mich warum du hier überhaupt solche Fragen stellst wenn alle ahnungslos sind!
Bitte überdenke mal was du hier von dir gibst,denn wir wollten dir helfen und dich vor unnötigen Kosten schützen und dich nicht ärgern!!!
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #14
Passat_3B_JR

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Für mich ist das Thema hiermit auch beendet. Und sollte sich jemand wegen meiner Aussagen/Ausdrucksweise auf den Schlips getreten fühlen, so entschuldige ich mich hierfür. Nur manchmal ist es halt so, dass es so zurückkommt wie in den Wald geschriehen wurde.

Thema erledigt !
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #15
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Albrecht

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ach Jürgen, sorry, Du kommt wegen Deiner Beharrlichkeit tatsächlich so rüber, als wolltest Du nur das, was Du dahinter siehst, bestätigt bekommen. Nimm das doch nicht so persönlich, es greift Dich doch niemand an

Was Deinen Fall angeht: ich sehe da ebenfalls schwarz. "Fachgerecht" ist so eine Sache: die IHK sähe es gerne so, daß man dann zum IHK-zertifizierten/geprüften Handwerker in dessen ebenso zertifizierten Werkstatt geht ... alles Käse: fachgerecht ist eine sachlich nachprüfbare Eigenschaft, und hat nichts mit Zeugnissen oder Zertifikaten zu tun. In Deinem Fall wurde offenbar fehlerhaft gearbeitet, weil ein Kabel nicht mit angeschlossen wurde - und nur das ! Mit fachgerecht hat das nichts zu tun, denke ich. Denn ob eine Lüsterklemme als "nicht fachgerecht" gilt, das kann ich nicht beurteilen, sehe aber keinen Grund dafür.
Achtung, jetzt beginnt Spekulation: Wenn denn aus dem Fahrzeug das Radio gestohlen wurde, war es möglicherweise billiger, es mit einer Lüsterklemme wieder anzuschließen, als einen kompletten Kabelbaum neu zu installieren ... was weiß ich, ist ja auch Spekulation .... Du fragst ja selbst, wer denn wohl den Kabelbaum einfach hinter dem Radio abschneidet anstatt den ISO-Stecker zu ziehen. Einfache Antwort: Diebe haben in der Regel während ihrer "Arbeit" nicht so viel Zeit, sich mit den (rausfall-)Sicherungen der Stecker zu beschäftigen. Da ist es wohl einfacher/schneller, mal eben mit der Zange ... stell' ich mir mal so vor. Und was die darauffolgende Repartur angeht: evtl. war der Vorbesitzer wegen des Diebstahls ja in einer (Fach-)Werkstatt, wo das dann halt billig repariert wurde ... Ende der Spekulation.
Wo ich mir sicher bin: vernünftige Menschen, die ihr Fahrzeug auch nur ein wenig schätzen, würden wohl den Stecker ziehen, denn die haben ja die Zeit dafür ;)

Unabhängig davon, ob da nun fachgerecht ein Radio eingebaut wurde oder eben nicht: Du kennst offenbar die Vorgeschichte des Fahrzeugs nicht (genau genug), Du weißt also nicht, ob wirklich "Dein" Vorbesitzer diesen Umbau (selbst) gemacht hat, ob er gar nach einem (potentiellen) Radio-Diebstahl in einer Fachwerkstatt war um den Schaden beheben zu lassen (so daß er sebst also nicht wissen kann, was da hinter dem Radio ist ... ), oder ob evtl. ein weiterer Vorbesitzer/eine andere Werkstatt/... diesen Radioum- bzw. -Einbau vorgenommen hat. Daher: Mäßigung, von Betrug und Ähnlichem zu reden halte ich, gelinde gesagt, für verfrüht.

Was Du machen kannst: Anwalt konsultieren, der wird evtl. ein Beweissicherungsverfahren veranlassen (das setzt voraus, daß Du vorerst, also bis dahin die Finger vom Auto läßt !), und dann mit ihm darüber beraten. Das bedeutet eine nicht unerhebliche Wartezeit, bis Du Dein Auto wieder benutzen kannst, und ein nicht unerhebliches Kostenrisiko ... und selbst wenn Du da was rausholen würdest: was genau willst Du denn erreichen beim Vorbesitzer ? den Kaufvertrag wandeln ... kostet Dich Nutzungsentgelt; die Übernahme der Reparaturkosten ... wäre mir das Kostenrisiko im Vergleich zu den zu erwartenden Rep.kosten zu hoch. Außerdem halte ich beides für unwahrscheinlich, wie überhaupt irgendeinen für Dich positiven Ausgang eines Verfahrens... ich bin nicht Jurist, aber die Chancen, auf dem Anwalts- und Gerichtsweg was rauszuholen, ist wohl eher sehr dürftig, wenn nicht vernachlässigbar. Du mußt ja was beweisen ...
Alternativ dazu: wenn Du denn ausreichend fachgerecht Dein Auto selbst wieder reparieren kannst, dann mach das und sei froh, daß Du das eben rechtzeitig entdeckt hast (siehe den gottlob glücklich ausgegangenen Brandschaden von Chucky), und freue Dich darauf, es alsbald wieder sicher benutzen zu können. Ich denke, da hast Du mehr davon.

So denn, das ist meine Sicht der Dinge. Ich wünsch Dir, für was auch immer Du Dich entscheidest: viel Erfolg !

Viele Grüße
Albrecht

EDIT: ich sehe gerade, Du hast Dich da bereits verabschiedet; mir ist halt was beim Schreiben dazwischen gekommen ... egal: viel Erfolg !
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #16
Passat_3B_JR

Passat_3B_JR

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Ich komm trotzdem nochmal kurz zurück.

@albrecht

Das nenne ich doch mal eine vernünftige sachliche Antwort zur genannten Fragestellung. :top:

Und außerdem habe ich nie von Betrug oder der gleichen geschrieben. Ich habe lediglich gefragt, ob ich den Verkäufer noch belangen kann und wenn ja, wie.
Außerdem bin ich gerade dabei, den Schaden selbst zu reparieren. dann weis ich wenigsten wie und wo gepfuscht wurde oder auch nicht.
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #17
Blackbeast

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Glaub mir das ist die beste Lösung das du es jetzt selbst machst ,denn was dich der ganze Aufwand gekostet hätte mit Anwalt wäre viel teurer und langwieriger als wenn du es selbst machst und es so böd es klingen mag unter "dumm gelaufen" ablegst!!!
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #18
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Albrecht

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Passat_3B_JR schrieb:
Ich komm trotzdem nochmal kurz zurück.

@albrecht

Das nenne ich doch mal eine vernünftige sachliche Antwort zur genannten Fragestellung. :top:
oh, danke danke

Passat_3B_JR schrieb:
Und außerdem habe ich nie von Betrug oder der gleichen geschrieben. Ich habe lediglich gefragt, ob ich den Verkäufer noch belangen kann und wenn ja, wie.
das habe ich ja auch nicht behauptet, sollte jedenfalls so nicht verstanden werden

Passat_3B_JR schrieb:
Außerdem bin ich gerade dabei, den Schaden selbst zu reparieren. dann weis ich wenigsten wie und wo gepfuscht wurde oder auch nicht.
:top:
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #19
meise

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Passat_3B_JR schrieb:
Und zwar habe ich ein Fahrwerk, welches nicht Eintragungsfähig (wegen falscher Traglast) und laut Aussage des Vorbesitzer eingetragen war (er hat nur die Unterlagen dazu verlegt) durch ein Fahrwerk ersetzt, was jetzt eingetragen ist. (und somit die Sicherheit des Fahrzeugs verbessert)
...
Außerdem bin ich aktuell dabei, defekte Xenonscheinwerfer, welche 5-10m vor dem Auto den Boden beleuchten durch neue zu ersetzen um nachts wieder was zu sehen.

Da würde ich fast mal einen Zusammenhang vermuten. Könnte sein, dass durch den Fahrwerkswechsel die Xenons in Notlauf gegangen sind, weil vom Koppelstangensensor der AWLR keine korrekten Signale mehr kommen aufgrund (vermute ich mal) unterschiedlicher Fahrwerkshöhen.
Wenn die Brenner noch brennen, würde ich keinesfalls die Scheinwerfer tauschen.

mfg ich
 
  • Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #20
Freakazoid

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Lüsterklemmen sind ein altbewehrtes und auch zugelassenes Klemmmittel...vor allem in Ecken in denen Löten mehr Schaden machen könnte als Nutzen...

Und das das Kabel abraucht liegt NICHT an den Klemmen..das liegt an aufgescheuerten Kabeln die an Masse kommen und/oder an falsch Dimensionierten Sicherungen...

Allein das rausziehen des Radios kann der grund für die verschmorung sein..son Kabel verschmort in 1Sek...und liegt dann nicht weiter im Auto und leitet Strom...

Von weitem gesehen kann dem Vorbesitzer kein Fehler unterstellt werden...wenn ers denn überhaupt wusste...ich hab solche Einbauten beim meinem Opa gesehen..das Navi wurde von ACR eingebaut...ebenfalls mit Lüsterklemmen...
 
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