Gewährleistung und Kostenübernahme

Diskutiere Gewährleistung und Kostenübernahme im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Ich habe eine Frage zur Gewährleistung und Kostenübernahme. Eine Bekannte von uns hat sich vor 4 Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler...
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #1
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ole-mann

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Ich habe eine Frage zur Gewährleistung und Kostenübernahme. Eine Bekannte von uns hat sich vor 4 Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler gekauft. Nur ist das Getriebe defekt. Hier greift ja normalerweise die Gewährleistung, oder? Nach telefonischem Kontakt mit dem Händler wurd ihr nun mitgeteilt, das sie die Hälfte der entstehenden Kosten (ca. 300 Euro von 600) selber zu tragen hat. Ist das korekt oder versucht der Händler die Dame abzuzocken?
Dazu habe ich folgendes gefunden: BGB § 439 Nacherfüllung
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. "

Das heißt doch, die Kosten hat vollständig der Verkäufer, in dem Falle der Händler, zu tragen. Oder liege ich da falsch.

Wer kann dazu eine klare Aussage treffen?
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #2
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Anonymous

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Hallo Ole,

meiner Meinung nach sollte es so sein:

1 - Die Dame kauft das Fahrzeug gebraucht und bekommt vom Händler in D eine Gebrauchtwagengarantie
in der er alles ersetzen muss was keine Verschleißteile sind, das Getriebe ist ein Verschleißteil, sprich keine Gewährleistung.

2- Die Dame kauft das Fahrzeugt gebraucht und das Fahrzeug besitz noch Werksgarantie, der Händler muss
jedes Teil austauschen auch das Getriebe.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #3
Tom

Tom

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Das kommt auch auf den Umfang der beim Kauf vereinbarten Gewährleistung an. Verschleißteile sind da immer so eine Sache, und da könnte das Getriebe mit reinzählen.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #4
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ole-mann

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Chris486 schrieb:
Hallo Ole,

meiner Meinung nach sollte es so sein:

1 - Die Dame kauft das Fahrzeug gebraucht und bekommt vom Händler in D eine Gebrauchtwagengarantie
in der er alles ersetzen muss was keine Verschleißteile sind, das Getriebe ist ein Verschleißteil, sprich keine Gewährleistung.
Stimmt nicht ganz. Es gibt nicht zwangsläufig eine Gebrauchtwagengarantie, sondern eine 12 monatige Gewährleistung. Eine Garantie kann zugekauft werden, wenn es angeboten wird. Grundsätzlich gibt es bei Gebrauchtwagen nur die genannte Gewährleistung. Das ist ein feiner Unterschied.
Definition Verschleißteile (so steht es im Versicherungsvertrag meines Autos.)
Verschleissteile sind lediglich solche Bauteile, die durch konstruktiv bedingte eigene Abnutzung ihre Funktion erfüllen. Das sind vor allem Bremsen, Kupplung, Reifen.
Danach fällt das Getriebe nicht mit rein. Schwierige Sache, ein Anwalt wird wohl auf jeden Fall herangezogen.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #5
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Anonymous

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ole-mann schrieb:
Definition Verschleißteile (so steht es im Versicherungsvertrag meines Autos.)
Verschleissteile sind lediglich solche Bauteile, die durch konstruktiv bedingte eigene Abnutzung ihre Funktion erfüllen. Das sind vor allem Bremsen, Kupplung, Reifen.
Danach fällt das Getriebe nicht mit rein.

Heist auf Deutsch: Das ein Teil was sich während seiner "Tätigkeit" abnutzt als Verschleissteil bezeichnet wird.
Wenn ich Schalte nutzt sich das Getriebe durch seine "Tätigkeit" ab sprich es ist ein Verschleissteil.

Einen Anwalt zu Rate zu ziehen ist in diesem Fall bestimmt das beste was man machen kann, hatte auch mal so ein Problem
mit der Garantie der :) hat sich strickt geweigert meinen Scheinwerfer auf seine Kosten zu ersetzen. Habe das
Problem dann an einen Anwalt übergeben und da ich im ADAC Mitglied und Verkehrsrechtsschutz habe brauchte ich auch nichts
dafür bezahlen.
Ende vom Lied: der :) bezahlt den Scheinwerfer und alle sind Glücklich.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #6
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Albrecht

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Chris486 schrieb:
ole-mann schrieb:
Definition Verschleißteile (so steht es im Versicherungsvertrag meines Autos.)
Verschleissteile sind lediglich solche Bauteile, die durch konstruktiv bedingte eigene Abnutzung ihre Funktion erfüllen. Das sind vor allem Bremsen, Kupplung, Reifen.
Danach fällt das Getriebe nicht mit rein.

Heist auf Deutsch: Das ein Teil was sich während seiner "Tätigkeit" abnutzt als Verschleissteil bezeichnet wird.
Wenn ich Schalte nutzt sich das Getriebe durch seine "Tätigkeit" ab sprich es ist ein Verschleissteil.


Einen Anwalt zu Rate zu ziehen ist in diesem Fall bestimmt das beste was man machen kann, hatte auch mal so ein Problem
mit der Garantie der :) hat sich strickt geweigert meinen Scheinwerfer auf seine Kosten zu ersetzen. Habe das
Problem dann an einen Anwalt übergeben und da ich im ADAC Mitglied und Verkehrsrechtsschutz habe brauchte ich auch nichts
dafür bezahlen.
Ende vom Lied: der :) bezahlt den Scheinwerfer und alle sind Glücklich.

Chris,

das hieße dann letztlich, daß das ganze Auto ein Verschleißteil ist :confuse: :rofl:

naja, rein faktisch ist es ja auch so :cry: denn durch bestimmungsgemäße Nutzung eines Fahrzeuges altert dieses unweigerlich. Aber Verschleiß ist dann doch was anderes. Weder wird das Blech dünner, noch der Lack, auch Motor oder die Scheiben sind Teile, die sich nicht durch ihre Funktion in irgendeiner Weise abnutzen, abreiben, "verschleissen".
Aufgrund der bestimmungsgemäßen Funktion im Auto soll sich auch das Getriebe ganz sicher nicht durch Verschleiß frühzeitig selbst auflösen, also z.B. im regelmäßigen Turnus wie Bremsbeläge/-Scheiben sich verabschieden, die allein durch ihre Konstruktion und Funktion nur unter in Kaufnahme von (Material-)Verschleiß ihren Zweck erfüllen können. Das ist beim Getriebe nun wahrlich nicht der Fall. Ein Getriebe wird im Regelfall auf ein Autoleben hin konstruiert, ähnlich wie ein Motor auch. Um verschleiß im Getriebe zu unterbinden, oder zumindest zu minimieren, füllt man es im Regelfall mit Öl :wink: Eher verrosteten die Autos schneller als ein guter Motor und ein gutes Getriebe das Zeitliche segnen, entsprechende Wartung, Pflege etc. vorausgesetzt. Ein Verschleißteil (wie eine Bremsscheibe) ist das Getriebe also ganz sicher nicht.
Wenn also Dein Getriebe allein durch das Schalten bereits verschleißt, solltest Du entweder Deine Schalttechnik verfeinern, oder das Schaltgestänge/die Seilzüge mal überprüfen. Sollte ich Dich falsch verstanden haben: weiterhin gute Fahrt ! :top: :wink:

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #7
rennic

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Das Getriebe ist definitiv kein Verschleißteil. Vielleicht eine Kupplung, aber z.B. definitiv nicht ein Automatikgetriebe als Ganzes.

Bei dem oben geschilderten Fall greift die gesetzliche Gewährleistung. Nach dieser ist die ersten 6 Monate der Verkäufer in der Beweispflicht. Heißt er muss dem Käufer nachweisen, dass das Getriebe beim Verkauf ganz war. Kann er natürlich nicht. Mit Gebrauchtwagengarantie hat dies nichts zu tun, diese würde ich nicht zur Rate ziehen. Auto auf Hof stellen und dem Händler Gelegenheit geben es auf seine Kosten zu reparieren. Weigert er sich -> Anwalt aufsuchen. Ich habe es gemacht (Advocard Verkehrsrechtschutz hat Anwalt bezahlt) und zwei, drei Briefe der Anwältin haben den Händler letztendlich "überzeugt". Es kam zu keinem Verfahren und er hat die Kosten für die Reparatur bei VW bezahlt.

EDIT: Hier noch einer von vielen Links zu diesem Thema: http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=rGRx
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #8
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ole-mann

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Zum Thema Getriebe = kein Verschleißteil habe ich ja was geschrieben. Rd ist definitiv so wie geschildert.
Das Fahrzeug wurde gestern vom Händler abgeholt und heute repariert, Abholung soll morgen sein. Laut Rat des Anwalts wird der Rechnungsbetrag unter "Vorbehalt gezahlt", um dann ein Verfahren anstreben zu können. Der Weg musste wohl so sein, da das Fahrzeug zwingend für den täglichen Einsatz benötigt wird und der Händler / Verkäufer auf Kostenteilung besteht. Zeit für Anwaltsschreiben und warten auf Händlerantwort gab es nicht, da die Frau auf den Wagen absolut angewiesen ist. Alles andere wird dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #9
rennic

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Dazu wird es der Verkäufer bestimmt nicht kommen lassen. Nach dem ersten Schreiben mit Verweis auf die Gewährleistung wird er einknicken. Seit denn es ist ein besonders Lernresistenter ;)
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #10
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ole-mann

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rennic schrieb:
Dazu wird es der Verkäufer bestimmt nicht kommen lassen. Nach dem ersten Schreiben mit Verweis auf die Gewährleistung wird er einknicken. Seit denn es ist ein besonders Lernresistenter ;)
Ich werde es verfolgen und den Fortgang hier kundtun.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #11
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micha1

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rennic schrieb:
Dazu wird es der Verkäufer bestimmt nicht kommen lassen. Nach dem ersten Schreiben mit Verweis auf die Gewährleistung wird er einknicken. Seit denn es ist ein besonders Lernresistenter ;)

Quatsch, wenn das Fahrzeug übernommen wurde, (Tag des Kaufes-/Übergabe), und wurde dann 4Monate gefahren, kann man von ausgehen das das Fahrzeug bei Übergabe in Ortnung war. Somit ist der Schaden beim Käufer entstanden, und der Händler muss garnichts zahlen (gesetzliche Gewährleistung). Das wäre ja auch ein bisschen einfach, ich kaufe ne alte Kiste, und wenn was kaputt geht, gehe ich zum Händler. So ja nicht.
Am besten Neuwagen kaufen, dann gibt es Garantie.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #12
rennic

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@micha1: Nein, kann man nicht. Informiere Dich erst einmal über das Gewährleistungsrecht bevor Du hier Halb- oder Nichtwissen verbreitest!
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #13
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rennic schrieb:
@micha1: Nein, kann man nicht. Informiere Dich erst einmal über das Gewährleistungsrecht bevor Du hier Halb- oder Nichtwissen verbreitest!

so, so
na dann Fakten, du Profi. Der Gesetzestext für Gewährleistung bei Gebrauchtwagen inkl. der Wandlung nach 6 Monaten!

und los
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #14
rennic

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Den ganzen Thread lesen und verstehen. Ansonsten googlen. Ich habe das Ganze bei meinem Auto durchgemacht und weiß wovon ich spreche. Hat übrigens alles funktioniert, sogar bei Verschleißteilen (Bremsscheiben).

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #15
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rennic schrieb:
Den ganzen Thread lesen und verstehen. Ansonsten googlen. Ich habe das Ganze bei meinem Auto durchgemacht und weiß wovon ich spreche. Hat übrigens alles funktioniert, sogar bei Verschleißteilen (Bremsscheiben).

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.


Genau den Text, aus deinem Auszug meine ich.

Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat. Kopie aus deiner Verlinkung

So, und jetzt erklär mal, das ein Fahrzeug 4 Monate einwandfrei fährt (bezogen auf den ursprünglichen Text) also einwandfrei Schaltet, und der Sachmangel schon dar war. oder will er dem Gericht später erzählen, das er 4 Monate mit defekten Getriebe gefahren ist ?

ODER ?
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #16
Freakazoid

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Ein Getriebe geht schleichend kaputt...nicht von jetzt auf gleich...und wenn 4 Monate nach dem Kauf das Getriebe die Segel streicht dann ist der schleichende Vorgang zu 99% älter als 4. Monate...

Mir scheint du bist ein Händler der genau diese Praktiken anwendet und den Kunden dann versucht auf dem Schaden sitzenzulassen...
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #17
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ole-mann

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Wie vermutet, der Schaden wurde vollständig vom Händler reguliert und damit eine außergerichtliche Einigung erzielt! Ein neues Getriebe wurde verbaut, darauf gibt es 2 Jahre Garantie. "Offizieller" Schadensgrund war fehlendes Getriebeöl, welches wohl zum heißwerden des Getriebes führte und welches sich daraufhin nicht mehr schalten hat lassen.

@micha1
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal [leise sein] halten.
Du verwechselst hier technischen Mangel und juristischen Mangel. Mal nachlesen, versuchen zu verstehen und dann wieder zur Tastatur greifen.
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #18
rennic

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Freakazoid schrieb:
Ein Getriebe geht schleichend kaputt...nicht von jetzt auf gleich...und wenn 4 Monate nach dem Kauf das Getriebe die Segel streicht dann ist der schleichende Vorgang zu 99% älter als 4. Monate...

Richtig :top:

Freakazoid schrieb:
Mir scheint du bist ein Händler der genau diese Praktiken anwendet und den Kunden dann versucht auf dem Schaden sitzenzulassen...

Das könnte sein :eek:
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #19
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Hallo zusammen,

ich möchte dieses Thema "missbrauchen" da es ja ansich um die gleiche Sache geht - Gewährleistung und Kostenübernahme.

Ich habe am 16.02. diesen Jahres meinen Passat gekauft. Er hat jetzt ca. 217tkm runter. Seit ein paar Tagen klackert es von vorn und im Stand stinkt es bei eingeschaltender Lüftung nach Abgasen. Ebenso ist der Verbrauch um ca. 1,5-2 liter nach oben gegangen. Welches Problem momentan besteht ist mir derzeit noch unbekannt. Allerdings meinte mein Bruder (laut eigenen Erfahrungen) das es eventuell die Steuerkette sein könnte.

Ich werde daher morgen zur Werkstatt um das mal checken zu lassen.

Sollte es tatsächlich die Steuerkette sein, greift hierbei die Gewährleistung und Regulierung seiten des Händlers oder bleiben die Kosten bei mir?

Über hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Gruss Björn
 
  • Gewährleistung und Kostenübernahme Beitrag #20
Freakazoid

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Der V6 hat keine Steuerkette...

Und wenn es im Innenraum stinkt ist wohl irgendwas an der Abgasanlage defekt...
 
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