Führerschein auf Probe!!!Dringend!!!

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  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #23
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FRITZ

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@ morton
seh ich absolut genauso!! dummheit gehört eben bestraft!!;-) die habens dann ja schon provoziert und dürfen sich dann auch net beschweren...regeln gibt's ja nicht umsonst

außerdem versteh ich die meisten leute eh nicht, wenn sie sich maßlos über ihre knöllchen aufregen.
die strafen bei uns in deutschland sind im vergleich zum europäischen ausland SO (teilweise zu) moderat!

bin letztes jahr in norwegen mit 53 km/h inner orts (wie bei uns 50) gelasert worden und hab gleich ma 600 norwegische kronen (bissl mehr als 75 €) berappen dürfen!

bei o.g. fall mit 20+ zuviel wären dort die leut mit mind. 620€ oder, auf wunsch, 7 tage gefängnis(!!!) :wiejetzt: dabei gewesen...
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #24
Dr. Evil

Dr. Evil

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Hi all



Joa genau, bei den Switzerlis und den Italienern, die facklen da gar ned erst lange mit Knöllchen usw, wenn du da wirklich zu schnell bist, legen die dir Karre an Ort und Stelle still! Meinem Schwager ist das passiert, in der Schweiz. Autobahn Erlaubte V 120km/h und er hatte so etwas über 140 drauf..stand die Karre da 24h und die Reise ging erst weiter gegen Geld und dann muss man wirklich in die Tasche. Oder eben auch Italien, die haben für Geschw. Übertretungen usw. auch sehr hohe Strafen. Und wenn du den blöd kommst dann drohen die auch sofort mit Still legen usw. also bei uns kann man sich schon recht Viel erlauben, bevor es ernst wird.



MFG Dr. Evil
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #25
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3bgchris

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Bigfoodl schrieb:
frag doch einfach ma bei der polizei nach!
die geben gern auskunft :)

aber ehrlich, wer mit 19 jahren, dein register hat, da bin ich der meinung, sollte der führerschein nochmal nen paar jahre weg!
du bist ja eine gefährdung und scheinst nicht mit der verantwortung eines führerscheins umgehen zu können.


ich meine, du sagst du rast nicht, aber haste mal selbst gelesen, was unter jedem deiner postings steht? :eek:hmygod:

also ich hab jetzt mit sicherheit 30 beiträge von dir gelesen :confuse:
besteht die möglichkeit, dass du evtl. mal konkret auf eine frage in einem thread antwortest, anstatt immer diese sch... oberlehrernummer abzuziehen?

sorry, ist nur meine meinung. bin zwar neu hier, kann aber aus den stellungnahmen anderer user eine gewisse tendenz im hinblick auf die wirkung deiner aussagen erkennen.
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #26
L

LessIsMore

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ach 3bg chris, da haste dir aber nen schlechtes beispiel rausgesucht!

ich sag da lediglich meine meinung und begründe dies sogar mit dieser zeile:
"ich meine, du sagst du rast nicht, aber haste mal selbst gelesen, was unter jedem deiner postings steht? Oh My God"

versuchs in einem anderen thread nochmal! :D

außerdem stammt dieser post noch aus meine "Smalltalker-Zeit" :)
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #28
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Scholly

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Zurück zum eigentlichen Thema...

@ Passidriver87
http://www.bussgeldkataloge.de

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

--------------------------------------------------------------------------------

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

--------------------------------------------------------------------------------

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
--------------------------------------------------------------------------------
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
--------------------------------------------------------------------------------
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.


Was ist denn nun bei der ganzen Sache rausgekommen? MPU-Test, Nachschulung, FS-Entzug...????
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #29
black 3bg

black 3bg

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Probezeit und Nachschulung /Führerscheientzug steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Punktestand. Ich kenn das auch noch mit A und B Verstößen. Allerdings noch bei BRD Führerschein.
Ansonsten Fahrschullehrer wissen das recht gut, weil die damit Geld verdienen ;-)

Entscheidend ist ob der Unfall durch missachtung der Vorfaht geschah, dann wär das ein A-Verstoß (wenns so eingestuft wird). Bei Auffahrunfall nicht.
 
  • Führerschein auf Probe!!!Dringend!!! Beitrag #30
Fuchs

Fuchs

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habe vor jahren
eine nachschulung bekommen incl. 3 punkte
roller 50cmm mit einer def. vorderbremse
und die probezeit wurde auch noch verlängert

in der kartei und bei den behörden nie aufgefallen
keine punkte, nie zu schnell und nie falsch geparkt

war das jetzt ein a oder ein b verstoß

bei der nachschulung kam ich mir recht einsahm
mit meinem e36 ( standart ) und verstoßen vor
bei den ganzen hirnis mit tiefer breiter und lauter :flop:


dann müssten doch die ganzen opel fahrer beim tüv dran glauben müssen :D
 
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