Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ???

Diskutiere Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? im B5 Reifen, Felgen & Fahrwerk Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ich habe bereits ein Gewindefahrwerk von FK und 8x18" ET35 von MAM mit 225/40/18 verbaut und...
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ckowner

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Ich habe bereits ein Gewindefahrwerk von FK und 8x18" ET35 von MAM mit 225/40/18 verbaut und eingetragen.
Jetzt habe ich einen weiteren Satz ALUs für den Winter (auch 8x18 ET35, 225/40/18 Winterreifen). Es ist jedoch ein anderer Hersteller. Zu den Felgen habe ich eine ABE inclusive Gutachten als Nachtrag zur ABE. In der ABE steht u.a.:

"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen."

Mir scheint es, dass ich die Felgen nicht noch vom TÜV abnehmen lassen muss, da ABE vorhanden und Rad/Reifenkombi bereits eingetragen. Normalerweise bezieht sich so eine ABE ja aber auf einen Serienfahrwerkszustand. Dieser besteht ja nicht, ist aber eingetragen. Muss ich jetzt nochmal vorfahren oder reicht es (beim gegebenen Sachverhalt), die ABE mitzuführen?

Vielen Dank schonmal.
MfG Christian
 
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  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #2
Björn

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Also ich würde sagen da du ja dieselbe Rad-/Reifenkombination bereits eingetragen hast und dies auch mit dem Tiefelegungsfahrwerk, kannst du dir den Weg zum TÜV sparen.
Außerdem , ist zwar kein Grund,aber bei einer Verkehrskontrolle, welche Polizist sucht nach der Teilenummer /Herstellungsnummer der Felge?
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #3
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Es ist vielleicht bei einer Kontrolle nicht so wichtig
aber wenn es doch mal zu einem Unfall kommt, schauen die genau
nach und wenn da was unstimmig ist gibts richtig ärger und keinen Cent
von der Versicherung.

@ckowner: Ich an deiner Stelle würde einfach mal beim TÜV nachfragen,
die müssten das genau wissen und wenn die dann sagen muss eingetragen
werden dann biste ja schon vor Ort. :wink:
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #4
edelpassi

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Chris486 schrieb:
@ckowner: Ich an deiner Stelle würde einfach mal beim TÜV nachfragen,
die müssten das genau wissen und wenn die dann sagen muss eingetragen
werden dann biste ja schon vor Ort. :wink:

fast genau so würd ich es auch machen. aba die werden wahrscheinlich sagen, das du die eintragen lassen musst (is ja denen ihr geld ;-) ) ich würde lieber zum freundlichen fahren und ma nachfragen, wann der nächste prüfer im haus ist und dem dann das gutachten/die ABE vorlegen. auch hier kann passieren, das der sagt, das du es eintragen lassen musst. aba dann kannst ja immernoch zum TÜV fahren und nochmal nachfragen. bitte poste das ergebnis hier rein wenn du bescheid weisst. ich hab nächstes jahr das gleiche vor wie du und bin echt gespannt was bei rumkommt.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #5
SieMone

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Ich bin ziemlich sicher das er die Felgen eintragen lassen muß.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #6
Leidi

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denke auch, dass du mit dem eintragen auf der sicheren seite bist :)
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #7
milchmann4

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Also Felgen müßen schon Eingetragen werden weil wie gesagt wenn mal irgendwas passiert was ja im Winter schnell passieren kann und die sehen das da andere Felgen drauf sind als Eingetragen kann es teuer werden, da würd ich lieber die 40 euro für die Eintragung ausgeben als später vieleicht tief in die Tasche greifen zu müßen.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #8
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Ein Werkstattbetreiber meinte, dass keine extra Eintragung erfolgen muss. Er ist aber KEIN TÜV-Mensch.
Mir geht es nicht um die 40Eur sondern ums Prinzip und um Klarheit.
Ich werde auf jeden Fall mal bei der Dekra o. TÜV anhalten u. nachfragen...
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #9
edelpassi

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frag einfach beim tüv nach und die werden dir das dann sagen. aba so wie einer meiner vorredner schon geschrieben hat, lass sie für den fall der fälle eintragen und gut is. dann bist du auf der sicheren seite.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #10
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Was man vielleicht noch ergänzen sollte: eine Eintragung
in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig. Aber eine Abnahme der
Rad/Reifen-Kombination in Verbindung mit Tieferlegung muss vom TÜV
oder Dekra abgenommen werden.

Habe meine Felgen auch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, ist völlig
unnötig. Wird dir auch der TÜV- bzw. Dekramitarbeiter bestätigen.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #11
SieMone

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Dann mußte aber nen Schrieb mitführen, der dir bescheinigt, das du eine Abnahme gemacht hast.
Das ist doch "eintragen"

Ob du das ganze in die Papiere übertragen läßt ist dann deine Sache, weils keine Einzelabnahme ist.
Ich persönlich lasse alles in die Papiere übernehmen, weil ich nicht auf Zettelwirtschaft stehe.

Ich werde auch meine 19" Felgen die ebenfalls die selbe Größe haben wie die Räder von diesem Jahr eintragen lassen, das ist für mich selbstverständlich.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #12
edelpassi

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da hab ich auch nochma ne frage. ich werd mir ja demnächst neue winteralus in 16" holen und da bekomm ich ´ne ABE dazu. ich weiss allerdings nich, ob bzw. was in dieser ABE steht bezüglich meines Fahrwerks. das fahrwerk is ja auf meinen 18- zöllern abgenommen. die winterreifen sind ja "nur" 16- zöller. steht irgendwie in der ABE:->.......nur mit serienfahrwerk zugelassen! oda so ähnlich? müsste ich die dann auch eintragen? passieren dürfte ja eigentlich weil von 16" auf 18" is ja bissl.


sorry für die evtl. dumme frage.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #13
SieMone

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Mußte eintragen lassen. Klingt komisch, ist aber so, denn die ABE bezieht sich wie du schon sagtest auf den Serienzustand.
Du hast ein anderes Fahrwerk, so ist die ABE "ungültig" und die Räder müssen abgesegnet werden.

Bei mir z.B. hätte ich auch meine 17" Winterräder eintragen lassen müssen, also bescheinigen lassen, das die passen, obwohl ich schon 19" eingetragen habe. Aber *schäm* ich hab mir das diesesmal erspart, da die Autec Felgen bald wieder runterfliegen und ich die Phönix Räder die dann drauf kommen schon eingetragen habe. Welch eine Freude. :D
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #14
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naaaaaaaaaaaaa tolle wurst. danke mone. :-(
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #15
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Hm. Wenn ich das so lese war es doch ganz gut das ich meine 17er Phönix drauf gelassen habe beim Fahrwerkseintragung. Obwohl der Tüvler gemeint hat die sind eh fürs Auto eingetragen da Spielt das keine Rolle.
Und meine 16er muß ich sowieso noch eintragen. Da paßt die ET nicht. Aber fahre damit schon zwei Jahre so rum. :roll:
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #16
edelpassi

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groeschel schrieb:
Und meine 16er muß ich sowieso noch eintragen. Da paßt die ET nicht. Aber fahre damit schon zwei Jahre so rum. :roll:

naja das problem is halt, wenn was passiert (Gott bewahre). also werd cih dann auch ma irgendwann, wenn ich sie hab zum tüv oder dekra und die eintragen lassen.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #17
Groesch

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JA ich weiß. Will das ja auch den Winter machen. Wird bloß ne Einzelabnahme. Wegen Audifelgen.
 
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GUTACHTEN zur ABE Nr. xxxxxx nach §22 StVZO
Anlage x zum Gutachten Nr.xxxxxx

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


Wenn du das in der ABE stehen hast, muss neu begutachtet werden, meistens macht der Prüfer das auch noch nach § 19/2 wegen dem Fahrwerk, so das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ebenfals notwendig wird.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #19
Groesch

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Ja aber da müßten doch welche die man vom Werk her fahren darf auch nach ner Tieferlegung wieder neu Eintragen. Oder?
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #20
SieMone

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Nee, aber du läßt doch das Fahrwerk eintragen. Da wird die Freigängigkeit und Radabdeckung auch bewertet.

Mir fällt grad ein, als ich mein Gewinde habe eintragen lassen, da hatte ich meine 15" Räder drauf...der Tüv Prüfer hat den FZS Schein gesehen und gesagt, wenn ich dann im Frühjahr wieder die 17" Räder drauf mache...also die Phönixe damals, müsste ich die nochmal abnehmen lassen, obwohl die schon eigetragen waren.
 
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