Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ???

Diskutiere Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? im B5 Reifen, Felgen & Fahrwerk Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); So wird ja noch heiß diskutiert die Sache mit eintragen oder nicht. War heute neben an bei der DEKRA wegen AU/HU vorfahren. Habe da in einem...
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Björn

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So wird ja noch heiß diskutiert die Sache mit eintragen oder nicht. War heute neben an bei der DEKRA wegen AU/HU vorfahren. Habe da in einem diesbezüglich hier mal nachgefragt. Die Räder müssen eingetragen werden, hatte mich da vertan was ich geschrieben hatte, da es sich zwar um die gleichen Rad/Reifenkobination handelt, es aber andere Felgen sind. Darum müssen diese von einem Prüfer abgenommen werden.


@edelpassie

Bei den Felgen ist eine ABE oder meinst du ein Teilegutachten?
Denn meistens hat man doch ein Teilegutachten, da dies ja für den Hersteller um einiges günstiger ist wie eine ABE.
Zumal bei Felgen , da die ja in dem Wenigsten Fällen nicht in Kombination mit einer Fahrwerksänderung verbaut werden .
 
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  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #22
Groesch

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Na dann bin ich mal ganz froh das ich beim Fahrwerks Eintrag noch die Phönix drauf hatte :)

Aber der Prüfer hat zu mir gesagt das die Phönix eh fürn Passat eingetregen sind und daher hätte ich ihn auch mit dem 16er Winteralus hin stellen können. Währe genauso gültig. Aber das beist sich dich nun mal wieder mit den oberen aussagen. Wäre ja gleich zu setzen wie wenn man ne ABE für die Felgen hat. Also liegt es doch auch nur im Auge des Beurteilers. Denn in meiner Eintragung steht nichts mit getesteter Felgengröße usw. Einfach nur das das Fahrwerk für den Typ hin und her paßt ohne Probleme. Und da könnte ja so ein Jungspunt von Polizist/Versicherung z.b. Ja mir auch nen Strick draus drehen. Oder sehe ich das jetzt total falsch?
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #23
SieMone

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Normalerweise steht auf der TÜV Abnahme Bescheinigung: Vorrausgegangende Veränderungen.
Und wenn das Fahrwerk erst eingetragen ist und du dann 17 oder 18" Räder draufmachst....ist die ABE nicht gültig...;)
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #24
Groesch

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Ja gut. Das leuchtet mir ja ein. Aber wie seiht es aus wenn erst die Felgen drauf sind und eingetragen und dann das Fahrwerk kommt.
Bei meiner Eintragung vom Fahrwerk hat der Prüfer gemeint hätte ruhig die Winterreifen schon drauf machen können. Da die Phönix eh vom Werk her ne Eintragung fürn Passat haben. Aber wäre das dann nicht das gleiche wie bei ner Abe für ne Felge?
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #25
Freakazoid

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Werksfelgen gehören ja zur BE des Fahrzeugs...und sind demnach alle auch nach ner Fahrwerksänderung zulässig...

Anders verhält es sich mit Zubehörfelgen...diese werden immer "in verb. m." eingetragen...und bei ner Fahrwerksänderung ist auch eigentlich die Abnahme der Zubehörfelgen hinfällig...und aus diesem Grund stehen alle meine Abnahmen in meinen Papieren, so werden die immer mit übernommen ;)
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #26
SieMone

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Bei dir gehören die Phönix zur BE zum Auto dazu.
Zubehörfelgen nicht, also eintragen. Auch wenns die selbe Größe hätten. Total Hirnrissig das ganze.

Genaugenommen, müßte der TÜV Prüfer bei mir, wenn ich mein hoffentlich bald neues Gewindefahrwerk eintragen lasse, die 17"Phönix, die 18" ATP und die 19" Rial Felgen aus dem Schein wieder streichen lassen, da die mit dem FK Gewinde in einer anderen Höhe abgenommen wurden.
Und ich müßte die alle einzeln wieder vorführen. :eek:hmygod: Auch wenn ich dann wieder 19" Felgen mit den selben Maßen der Rial Felge eintragen lasse.
Die Phönix waren bei mir ne Einzelabnahme, da sie nicht zur BE des 3B dazu gehören.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #27
Groesch

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Ah. Jetzt bin ich schlauer. Danke für die Auskunft.

Will und werde dann auch meine Eintragungen auch alle in den Schein schreiben lassen. Aber da müssen dann erst noch ein paar zusammen kommen. Denn wegen jeder einzelnen mich drei Stunden auf der Zulassungstelle rum gammeln ist auch nicht so der Bringer. Das scheint ja bei euch nicht so schlimm zu sein.
 
  • Eintragung weiterer 18" Felgen trotz ABE ??? Beitrag #28
edelpassi

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fralind schrieb:
GUTACHTEN zur ABE Nr. xxxxxx nach §22 StVZO
Anlage x zum Gutachten Nr.xxxxxx

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


Wenn du das in der ABE stehen hast, muss neu begutachtet werden, meistens macht der Prüfer das auch noch nach § 19/2 wegen dem Fahrwerk, so das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ebenfals notwendig wird.

genau das is heute bei mir der fall gewesen und der prüfer hat gesagt, gut das mir innerhalb der letzten ca. 14 tage, also seitdem ich die felgen hab, nix passiert is. dieses einfache A05 was oben steht, is hier der ausschlaggebende punkt und hätte mir im falle des falles das genick gebrochen auf deutsch gesagt. auch wenn ich keine schuld an dem unfall gehabt hätte, so hätte ich doch schuld bekommen, da ich sozusagen mit einem auto ohne gültige BE unterwegs gewesen bin. jetze is alles schick eingetragen und kommt morgen (spätestens am donnerstag) in die fahrzeugpapiere rein.
 
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