Ebay Problem

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  • Ebay Problem Beitrag #1
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Mahlzeit

Also,ich hab vor knapp über 2 Monaten bei Ebay was verkauft,Direkt nach der Auktion erhalte ich eine Mail wo drin steht,das der Käufer die Ware nicht möchte.Statt mich mit irgendwelchen dummheiten rum zu Ärgern(solche Idioten hatte ich schon öfter),hab ich die nächsthöheren Bieter angeschrieben und die Ware so am gleichen Abend noch Verkauft.
Ca.4 Tage später erhalte ich vom ersten Bieter eine Mail wann er die Ware abholen kann!!!!!!!!
Ich habe ihm dann natürlich gesagt das er die Ware jetzt nicht mehr haben kann,weil sie schon Verkauft ist.
Er schrieb mir dann das er nie die Ware abgelehnt hat und auf die Ware besteht!!!!!!!
6Wochen später bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt worin die forderung nach der Ware steht.
Ich habe dem Anwalt den ganzen Sachverhalt geschrieben,und nochmals darauf hingewiesen das die Ware schon Verkauft wurde.

Heute bekomme ich einen neuen Brief wo drin steht das die Ware 4000€ neu kostet(stimmt nicht das sind 2600€),
und das der käufer von einer Strafanzeige absieht wenn ich ihm 1500€ zahle+ knapp 700€ Anwaltskosten!!!!!!!!!!

Dazu kommt noch das der Bieter 607€ zahlen sollte und ich im nachhinein nochmal 100€ weniger von dem anderen Käufer bekommen habe.

Der Anwalt will angeblich beweisen können das der Bieter mir niemals eine Mail mit der absage des kaufs geschrieben hat.

Ich hab leider schon alle Mails von ihm gelöscht,kann also nichts beweisen und dieSeitezur Auktion geht auch nicht mehr.
Komisch ist nur,das er sich weder bei Ebay beschwert hat,noch käuferschutz beantragt hat und ach nicht versucht hat sich über Ebay mit mir zu einigen.

Seine 47Bewertungen sind bis auf eine Negative(wegen nicht bezahltem Artikel) alle Positiv,kann es sein das er nur auf Abzocke aus ist?????
 
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  • Ebay Problem Beitrag #2
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es gibt noch eine möglichkeit!
schreib deinen email-account an oder ruf da lieber an, ob sie die email noch haben! das hättest du nur lieber sofort machen sollen, aber evtl haste glück!
ohne diese email wirste verlieren! mit der email gewinnen!
den ebay-käuferschutz nutze ich auch nicht wenn was schief geht, der ist nicht effektiv, bei so hohen summen, is nen anwalt besser.

und als nächstes würde ich an deiner stelle mal sofort rechtsbeistand aufsuchen!
was du auch hättest sofort tun müssen!

ich drück dir die daumen das du es noch schaffst, dich da raus zu winden, aber letztenendes ist es nun höchstwahrscheinlich zu spät!
 
  • Ebay Problem Beitrag #3
Sylvi

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tja, das klingt nach echtem ärger! :x
dein problem wird sein, dass du die email, in der er dir schreibt das er den artikel nicht mehr haben will, nicht mehr hast! das hättest dir mal wenigstens ausdrucken sollen...naja, solche ratschläge hinterher nützen nun auch nichts...
die email ist unwiderruflich weg??? hat man da keinerlei möglichkeit mehr?? was meinen den die computerexperten hier dazu??
wie sieht es mit rechtschutz bei dir aus?? wenn du eine hast die da greift, würde ich mich gar nicht weiter rum ärgern!

die sylvi
 
  • Ebay Problem Beitrag #4
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was er für die mail tun muss, habsch geschrieben!
auf seinem rechner wird die kein experte finden, da emails auf den servern des email-anbieters gespeichert sind!
 
  • Ebay Problem Beitrag #5
Sylvi

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na dann! ran ans werk!!! diese frechheit würde ich mir nicht bieten lassen! :x

die sylvi
 
  • Ebay Problem Beitrag #6
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du hast ja recht mit dem nicht bieten lassen!
aber er wehrt sich jetzt einfach zu spät!
das hätte alles sofort passieren müssen!
ich seh da keien chance was zu retten, außer er kriegt echt die email ran

edit: Silvy, mh, irgendwoher kenn ich eure LSD, mh, glaub hab ma son kleenes rennen geliefert auf der großen hauptstraße die raus nach prina führt, so höhe Reik bis Kaufpark. noch mitm escort! Hatte "Busenfreund" auf der Heckscheibe stehen!
 
  • Ebay Problem Beitrag #7
Robin

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Das geistige Eigentum ist nicht mit dem sachenrechtlichen Eigentum gleichzusetzen. Ähnlich wie beim Sacheigentum handelt es sich jedoch um ein so genanntes ausschließliches Recht, das es dem Inhaber ermöglicht, über die Nutzung des geschützten Guts zu entscheiden.
 
  • Ebay Problem Beitrag #8
Der Pate

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Also,ich hab den anderen käufer angeschrieben und er würde mir für etwas mehr die Ware zurück Verkaufen,was ich vom anderen fast wieder reinbekomme.

Weil ich keinen Bock auf so dumme Anwalts/Gericht rennen habe(hatte in den letzten 10Monaten 7 Gerichtstermine mit meinem ehemaligen Arbeitgeber und das reicht),würde ich das sogar machen da meine Chancen wohl eher schlecht stehen.

Die Frage ist nur muss ich die Anwalskosten dann trotzdem übernehmen??
 
  • Ebay Problem Beitrag #9
Robin

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  • Ebay Problem Beitrag #10
Der Pate

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Dann wirds wieder mal übel.Der Streitwert ist angegeben mit 4000€,sind aber in wirklichkeit 2600€ und fordert von mir knapp 700€.

Wie ist das mit den Emails,die sollen ja angeblich6 Monate gespeichert werden,oder??
Ausserdem stellt sich mir die Frage,wie will er beweisen das er diese Mail mit der Absage angeblich nicht geschrieben hat??
 
  • Ebay Problem Beitrag #11
Robin

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  • Ebay Problem Beitrag #12
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ähm, hab nen kleinen widerspruch zum thema "sinngemäß den inhalt der mails wiedergeben"
das ist so nicht ganz richtig, immerhin gibts einen kaufvertrag -> die ebay-auktion
damit wird bestätigt, dass der höchstbietende die ware erhält!
und nur das zählt fürs gericht, irgendwelche "fiktiven" e-mails sind fürs gericht egal!
 
  • Ebay Problem Beitrag #13
Sylvi

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könnte es vielleicht möglich sein, dass sich der 1. bieter und 2. bieter kennen?? woher soll er so schnell wissen das der artikel verkauft wurde und sich auch noch promt daraufhin melden, dass er den artikel jetzt doch will?? :confuse: :wiejetzt:
irgendwie alles merkwürdig!


@bigfoodl
das mit dem escort kann keinesfalls sein!!! LSD besteht aus Audi und VW, siehe www.low-society-dresden.de


die sylvi
 
  • Ebay Problem Beitrag #14
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nein, das haste falsch verstanden! ich saß im escort und bin gegen einen von euch geheizt!
 
  • Ebay Problem Beitrag #16
Robin

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  • Ebay Problem Beitrag #17
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Der Kaufvertrag wurde mit der Zustimmung durch den Verkäufer, dass die Ware nicht abgenommen werden muss, nichtig. Da der Verkäufer diesen Nachweis aber nicht mehr liefern kann, sieht die Sache anders aus, da hilft keine fiktive E-Mail. Ich kann nicht mit einem nicht vorhandenen Beweis erzwingen dass der potentielle Käufer das Gegenteil beweist. Bei einem Unfall oder einer Sache die keinen Schriftbestand hat sicherlich Aussage gegen Aussage, aber wenn der Käufer die Ebay E-Mails, dass er die Auktion gewonnen hat vorweisen kann hilft da nichts erfundenes.
Was jetzt greifen kann, dass die Ware an einen dritten der in keiner Beziehung zum Käufer stand* die Ware für einen geringeren Preis erworben hat. Dieser Vorgang macht einfach nur Sinn, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Verkäufer und eigentlichem Käufer gab.

* wenn der 2.te Höchstbieter schon öfters mit dem Käufer Geschäfte abgewickelt hat und evtl. in gutem Kontakt steht nimmt der Anwalt vom Gegner die Sache sofort auseinander


Der Optimalfall wäre schlichtweg, dass die E-Mails noch beim Anbieter gespeichert sind, dann wäre die Sache klar.



Von Ware zurückkaufen halte ich auch nichts, solche Aktionen darf es nicht geben.


@Schorni
Redest du davon eine E-Mail sinngemäß wiederzugeben oder eine E-Mail zu fälschen, dass sie als Original-E-Mail nachempfunden werden kann?
 
  • Ebay Problem Beitrag #18
Robin

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  • Ebay Problem Beitrag #19
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Schorni schrieb:
Er soll nix erzwingen oder Beweisen, sondern damit das Gedächtniss den angeblichen Käufers auffrischen :!: :!: Allein der Hinweis das solch Mail da ist, fruchtet anscheinend nicht. Daher eine SINNGEMÄßE Widergabe der Mail. Und das kann man für dessen Anwalt ja nu mal nur SCHRIFTLICH... Bin ik soo schlecht zu verstehen???
Ja du schreibst so unscharf o_O (oder garnicht mehr aber des is was anderes)
Nein ich verstehe was du schreibst, allerdings gehe ich davon aus, dass der Kläger (und evtl. dessen Anwalt) sehr gut weis, dass es diese E-Mail gab, jedoch darauf spekulieren, dass der Angeklagte die E-Mail nicht mehr hat und es eben NICHT beweisen kann, dass es sie gab!


Schorni schrieb:
Man, wer redet denn vom ERFINDEN? :eek:hmygod:
Als was geht deiner Meinung nach die Behauptung, dass Text xy der weder in Originalform noch mit Datum belegt werden kann jemals gesendet wurde, durch?
Da gäbe es ja nur noch Verfahren, wenn man einfach einen Text niederschreiben kann und den Gegenbeweis fordert. Bei aller Fantasie kann ich mir eine derartige juristische Sachlage nicht vorstellen.

Schorni schrieb:
Oder der Käufer NICHT KAUFEN wollte...
Ist in meinen Augen eine Unstimmigkeit.

Schorni schrieb:
Wenn, hätte, dürfte, könnte, sollte... Es wird nichts gefälscht, er wird nicht gelogen oder ähnliches. Man lässt dem Anwalt eine Sinngemäß widergegebene E-Mail seines Mandanten zukommen. Der kann dann mit seinem Mandanten drüber nachdenken. Und es könnte passieren, das dem Käufer dann auch mal wieder einfällt, das es die se Mail ja WIRKLICH gegeben hat :!: :!: :!:
Siehe erste Antwort.

Schorni schrieb:
Man... :eek:hmygod: er hat FÄLSCHEN gar nicht nötig :!: :!: Der sinngemäße Inhalt dürfte fast reichen, um dem Ex-Käufer seine gesendete Scheissse wieder in Erinnerung zu rufen... :!: :!:
Siehe erste Antwort.
 
  • Ebay Problem Beitrag #20
Robin

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