Bilderklau bei Ebay

Diskutiere Bilderklau bei Ebay im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle...
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #41
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Scholly

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Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.

Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen. Es hat zwei voneinander klar zu trennende Aspekte:

Es schützt den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht, d. h. in seinem Recht auf die erste Inhaltsmitteilung, die Erstveröffentlichung, die Urheberbezeichnung, den Schutz vor Entstellung des Werkes, ggf. auf den Zugang zu Werkstücken und ggf. auf den Rückruf des Werkes.
Es dient der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch das Verwertungsrecht, d. h. das Recht auf die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. So darf niemand ohne Zustimmung des Urhebers mit diesem Werk Geld verdienen oder die Vermarktung des Werkes durch den Urheber hintertreiben, z. B. mittels so genannter Raubkopien. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und das Immaterialgüterrecht parallelisiert. Dieser Begriff ist jedoch umstritten. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden oder als Premiere über die Bühne gegangen ist. Es wird nur dann gewährt, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.

Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Eine Besonderheit des im angloamerikanischen Rechtskreis vorhandenen Copyright-Systems besteht darin, dass die persönliche Bindung des Werkschöpfers zu seinem Werk in den Hintergrund tritt und kommerzielle Aspekte betont werden. Bedeutsamer als die Person des schöpferisch Tätigen sind hier deshalb die Investitionen z. B. des Auftraggebers, die geschützt werden sollen...



Schutz vor und Folgen von Urheberrechtsverletzungen
Was kann man bei einer Urheberrechtsverletzung tun? Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst entscheidend, ob man als Urheber oder als Verursacher/Störer betroffen sind.

Der Urheber, also der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG), hat das ausschließliche Recht das Werk zu nutzen, zu vervielfältigen und zu senden und muss seine ausdrückliche Zustimmung für die Benutzung durch Dritte geben:

„Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft diesen Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden“ (§ 16 Abs.1).

Sollte eine andere Person in dieses „Herrschaftsrecht“ eingreifen, z.B. durch unauthorisierte Veröffentlichung von Musikstücken, Texten, Gedichten oder sonstigen anderen Schriften, kann diese dazu aufgefordert werden diese Eingriffe in die Rechte des Urhebers zu beseitigen und für die Zukunft zu unterlassen ( mittels einer so genannten Abmahnung ) und eine Erklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen abzugeben ( so genannte Unterlassungserklärung ), dass diese Eingriffe für die Zukunft nicht mehr vorkommen.

... dat wars dazu :wink:
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #42
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Scholly

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Die A---löcher bei ebay haben immer weniger im Hirn. Von mir sind derzeit auch wieder mal Bilder im Umlauf. Die Trottel machen sich nicht mal die Mühe, die Bilder bzw. Schriftzüge abzuändern. :flop:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... Track=true

Sowas kotzt mich nur an...
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #43
Blackwonder

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schade das die Bilder nicht direkt von dir verlinkt sind.. sonst hättest nen andres Bild mit dem gleichen namen hochladen können und halt statt deinem passi is dann nen Arsch drauf oder "Bilderklau lohnt sich nicht" etc.
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #45
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Scholly

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Hi Schorni :clap: .
Habe ich schon gemeldet, keine Reaktion.
Ich überlege ernsthaft, meinen Anwalt zu bemühen. Den Verkäufer habe ich auch schon angeschrieben, ebenfalls null Reaktion. Sowas ist einfach nur dreist, zumal der Text auch nicht der Wahrheit entspricht. Der Typ schreibt "auf den Bildern ist mein anderer Felgensatz zu sehen", das ist schlicht gelogen (TO-Kennzeichen....).
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #47
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Naja gefährlich weniger, rechtlich könnte ich schon dagegen vorgehen. Nur der Stress und die Rennerei wegen so einem Typen. Wenn natürlich die Kasse stimmt, nehme ich das auf mich. Leider gibt es darüber keine Auskunft im Netz. Vorallem verkauft der Sack bereits zum 2. mal solche Felgen mit meinen Bildern (siehe seine Bewertung).
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #48
Freakazoid

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Schick dem ne Abmahnung übern Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung...sowas kost den locker ma 200€ an Gebühren ;)
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #49
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Hi Yves.
Nette Idee, nur schlecht ohne Adresse vom Verkäufer... :-(.
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #50
Freakazoid

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Die bekommt der Anwalt schon von ebay...keine Sorge...;)
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #51
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Freakazoid schrieb:
Die bekommt der Anwalt schon von ebay...keine Sorge...;)

Na dann werde ich morgen mal aktiv, die RechtsschutzV muss sich ja auch mal lohnen :D .
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #53
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Hehehe Robin. So ´ne Dummheit muss bestraft werden.
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #54
Freakazoid

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Ich hab den ma angefragt wo ich die Felgen denn genau abholen könnte ;)
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #55
Tom

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Scholly schrieb:
Freakazoid schrieb:
Die bekommt der Anwalt schon von ebay...keine Sorge...;)

Na dann werde ich morgen mal aktiv, die RechtsschutzV muss sich ja auch mal lohnen :D .
Nur blöd das nahezu keine Rechtsschutzversicherung Urheberrecht mit versichert. Das ist also alles eigene Vorkasse. Trotzdem würde ich zum Anwalt gehen, noch dazu wo du ihn schon vorher angeschrieben hattest und er dich einfach ignoriert hat.
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #56
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Scholly

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Tom schrieb:
Nur blöd das nahezu keine Rechtsschutzversicherung Urheberrecht mit versichert. Das ist also alles eigene Vorkasse. Trotzdem würde ich zum Anwalt gehen, noch dazu wo du ihn schon vorher angeschrieben hattest und er dich einfach ignoriert hat.

Mittlerweile hat er reagiert, sieht es allerdings nicht ein und meint, ich würde ihn abzocken wollen und sollte ihm gegenüber kulant sein. Er versteht einfach nicht, das es 1. nicht rechtens ist und er 2. mit meinen Bildern wiederholt Geld verdient. Er ist der Ansicht, das das "egal" ist, da er ja seine Felgen (auch noch unter Wert! *ggg*) verkauft. Mir ist das zu blöd, den Belehrer und Aufklärer für ihn zu spielen. Fakt ist, das er das nicht darf, ich ihn in der laufenden Auktion darauf hingewisen habe - Ende. In Vorkasse brauche ich auch nicht gehen lt. Aussage RA, da es unter BerufsRS für Selbständige läuft, ich lass den mal machen >> seiner Meinung nach ein klarer Fall, also wird der ebay Verkäufer ein paar Euro abdrücken dürfen. Hat ja über 900,00 Euro mit beiden Auktionen gemacht. " Sätze niegelnagelneuer Felgen, das klingt ja schon fast nach Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht... Was da das FA wohl sagt? Ich bin böse... :roll: .
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #57
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Denk daran Screenshots zu machen bevor er die Bilder etc raus nimmt ;)

Gruß Olly
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #58
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Da er ja auch Sofortkauf im Text anbietet kannste den das nächste mal Ebay melden und die nehmen die Auktion sehr schnell raus. Hab ich leider selber schon erlebt. :wink:
 
  • Bilderklau bei Ebay Beitrag #60
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sorry Olaf
 
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