zu Punkt 1 oben:
das wird nicht so einfach gehen: die Werkstätten drucken nicht mal eben so aus, was in der Fahrzeughistorie hinterlegt ist --> Datenschutz :x
Hier wirst Du davor "geschützt", über Dein eigenes Auto etwas zu erfahren ....
Daher ja der sehr ernst gemeinte Rat, das über den formalen Weg zu machen: dem Staatsanwalt wird man bei VW wohl eher nicht die Daten der Historie verwehren. Sieh es mal so: wäre bei 120.000 km der ZR-Wechsel fällig (ist bei meinem 3BG so), dann würdest Du ohne es zu wissen diese Schwelle einfach "überfahren", mit dem Risiko eines Motortotalschadens. Dieses Risiko zwingt Dir der Tachoverdreher, oder der Mitwisser (evtl. also auch der Verkäufer) auf, ohne dafür geradezustehen. Und eben darum würde ich diesen harten Weg gehen: Strafanzeige machen, und denjenigen voll belangen. Die Entschädigung wegen eines geringeren Kaufpreises steht Dir (wenn der Verkäufer davon wußte) so oder so zu, auch wenn sie hier wohl nicht sooo hoch ausfallen dürfte.
Was ganz anderes ist, ob Du wegen der (für Tachoverdrehen sehr kleinen) Differenz von 13.000 km überhaupt etwas unternehmen willst. Wären das jetzt 100.000 km oder sowas, aber wegen einer Kurzstrecke von13.000 km ?
Thema Chiptuning: sorry, dann geh schleunigst zum TÜV und laß das in die Papiere eintragen ! Hier bist Du derjenige, der selbst ein untragbares Risiko eingeht: stell Dir vor, Dir rennt jemand vor's Auto, oder Du übersiehst jemanden Nach dem Unfall liest jemand das MSG aus ... die Rente bezahlst Du dann aus Deiner Privatschatulle ! Es ist schlicht Dummheit zu glauben, schlauer zu sein, das Chiptuning nicht einzutragen, ein paar Mark bei der Versicherung zu sparen, um dann im Fall des Falles sich selbst finanziell zu ruinieren. Die Versicherungen bezahlen üblicherweise für Fahrzeuge ohne ABE genau nichts ! Dein Verantwortungsbewußtsein gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern scheint auch nicht sehr weit zu reichen, das kannst Du Dir ja mal in einer ruhigen Minute selbst überlegen, wie es da bestellt ist ... ein Anhaltspunkt: von was willst DU denn für den Unfallgeschädigten die Rente bezahlen, den Umbau auf Behindertengerecht, ... ??? Du machst auch Fehler, zumindest kannst Du das nicht wirklich ganz ausschließen, und eben dafür sollte ja jeder versichert sein. Du aber tust alls dafür, eben ohne Versicherungsschutz zu fahren. Hast Du den Fehler gemacht, weswegen es zum Unfall kam, dann bist Du daran schuld, daß es jemand anderem dreckig geht ... wenigstens finanziell sollte es demjenigen dann an nichts fehlen, was seine Lage noch zusätzlich erschwert. Oder siehst Du das anders ?
Einfach mal eine Relation: Du beschwerst Dich, über den Tisch gezogen worden zu sein (wegen sage und schreibe der Kleinigkeit von 13.000 km), und nimmst gleichzeitig ein Risiko in Kauf, von dem Du noch garnicht weißt, wie dramatisch groß es werden kann !
Nichts gegen Chiptuning, im Gegenteil, ist sicher eine feine Sache. Aber dann sollte auch noch soviel Kohle übrig sein, das auf einer legalen Basis zum fahren !
Für alles andere habe ich absolut garkein Verständnis.
wenn das Tachorückdrehen der Anlaß für Dich sein/werden sollte, das mal im Positiven Sinne zu überdenken, hat es ja noch was Gutes
viele Grüße
Albrecht