Berechtigte Rechnung?

Diskutiere Berechtigte Rechnung? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Ich habe grade ein kleines Problem und ich bin recht unschlüssig wie ich mich weiter verhalten soll. Hätte gern vielleicht noch eine paar weitere...
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #1
SieMone

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Ich habe grade ein kleines Problem und ich bin recht unschlüssig wie ich mich weiter verhalten soll. Hätte gern vielleicht noch eine paar weitere Meinungen über den Fall.

Vor knapp 2 Monaten war ich in einer VW Werkstatt bezgl. des Hallgeber - Fehlers.
Hallgeber -Kurzschluß nach Masse...ihr wißt schon.

Wollte mir also Rat holen.
Folgende Situation:
Ich bin zur VW Werkstatt hin und habe mein Problem geschildert, das der Fehler im MSG standig auftaucht uns ich nicht löschen läßt.
Ich habe gesagt, das wir bereits alle Leitungen und Fehlerquellen bzgl des Hallgebers ausgeschlossen haben, Hallgeber ok, Leitungen ok, habe auch gesagt das wir schon "bypass" Kabel gelegt haben, Motorsteuergerät auch ok, wurde schon getauscht!
Ich wollte wissen, was es für andere Möglichkeiten gäbe die diesen Fehler verursachen könnten, da das Problem genau seit dem Tag auftaucht an dem der Nockenwellenversteller getauscht wurde.
Das habe ich denen alles klipp und klar so gesagt, WELCHE ANDEREN Ursachen kann es noch geben?

Man hat mir gesagt, wir machen mal ne Probefahrt und gucken....

Ok...Schlüssel abgegeben....der Mechaniker war weg....über eine Std habe ich gewartet, machte mit schon langsam sorgen, was ist das denn für ne Probefahrt, wo bleibt mein Auto!?!
Irgendwann kam er dann wieder, ohne Auto.

Er sagt, er kann keinen Fehler finden, es MUß der Hallgeber sein. Er führt mich dann in eine hintere Werkstatt, die ich noch nie gesehen habe und sehe, das er wieder alle Kabel, den Geber und das MSG überprüft hat. :eek:hmygod:
- Wir müssen einen neuen Hallgeber bestellen!
Ich sage ihm, wir haben den Hallgeber schon neu gemacht und überprüft. Er bekommt seinen Strom wie er sollte und er gibt sein Rechtecksignal raus, 100% wie es sein soll, WIE kann der Geber dann kaputt sein???
- Keine Ahnung hieß es, es könnte schon mal sein, das auch neu Geber schon kaputt ankämen. -> Was nicht die Antwort auf meine Frage war.

Ich denke, nagut, wenn ihr unbedingt meint, dann bitte, aber ich zahle den Geber nicht, wenn der Fehler bestehen bleibt.

Nächster Tag:
Geber ist da....ich muß warten. Ich mache schonmal die Haube auf, weil der Motor sehr warm ist, habe schonmal die Motor- und Zahnriemenabdeckung runter genommen....es dauert.
Dann plötzlich bin ich dran. Auto vor den Tester fahren und Geber tauschen. 1 Min Arbeit. Fehlerspeicher ausgelesen - auch mit dem neuen Geber, bleibt der Fehler.
WAR JA ZU ERWARTEN!

so...jetzt gehts los.
Erstaune Gesichter, Fragezeichen über den Köpfen. Ich sag, naja, ich habe ja gefragt, was kann den Fehler noch auslösen in Verbindung mit dem Verstellerwechsel?
VERSTELLERWECHSEL? Oh! Ja, keine Ahnung. Geht weg. Ich warte...1/4 Std....
Ich sehe von etwas Entfernung wie ein Mechaniker das Auto anfängt vor - und zurück zu schieben. Heute weiß ich, er hat den Motor auf OT gestellt und den ZR überprüft. Er geht wieder weg und berät sich mit 2 weiteren Mechanikern.
Die 3 haben mir dann das Ergebniss iherer Überlegungen präsentiert:

-> Die Steuerzeiten des Zahnriemens stimmen. Die Auslassnockenwelle muß also richtig stehen.
Ja, aber ob die Einlassnockenwelle richtig steht, das könnten sie so nicht sagen, dafür müsse man den Kopf runternehmen.

Holla! Da hab ich aber nicht schlecht geschaut! Ich frage, was würde das denn kosten?
- Oh! Sagt der: DAS wird teuer! :shocked: wie teuer genau, das könne er erst sagen, wenn er reingschaut hätte.
Und da muß ja die ganze Front abgebaut werden! Also da müßte ich das Auto bringen und dalassen, das wir länger dauern.
Also Termin gemacht für 2 Tage später.

Mir kam das ganze doch recht komisch vor und wollte das so nicht glauben. Kopf runter? Front abbauen? Um die NW zu kontrollieren? Das haben die ja nichtmal für den Verstellerwechsel gemacht. Das kann nicht sein.
Hab mich erkundigt und da hieß es:
Lass das auf keinen Fall machen!!!!
wir haben dann die Steuerzeiten des Zahnriemens selber nochmal kontrolliert und festgestellt, das diese überhaupt nicht stimmten und der ZR um einen Zahn daneben stand! :shocked:

Jetzt Frage ich mich....was hat der Mechaniker beim überprüfen gesehn? Ist der wirklich so dämlich das der das nicht festgestellt hat, oder hat er absichtlich gesagt, das würde passen um mir jetzt eine teure rep. zu verkaufen und die stellen einfach nur den ZR richtig?

Und um die Einlassnockenwelle zu kontrollieren muß lediglich der Ventildeckel runter. Mehr nicht! Und genauso, hat der Ives die falsch eingestellte Einlassnw auch wieder richtig gestellt. Ventildeckel runter, Nockenwelle lösen, Versteller lösen, einen Zahn ne re, wieder zusammenbauen, Fehler weg.

Ich habe dann den Termin in der VW Werkstatt abgesagt, weil mir deren Methoden etwas übertrieben erschienen.
Letzte Woche nun bekomme ich eine Rechnung von 112€!

GFS/Geführte Funktion: 32,50€
Hallgeber aus- und eingebaut : 23,80€
Steuergerät aus- und eingebaut: 19,50€
Leitungsführungen überprüft: 16,25€

Vielen Dank für ihren Auftrag und weiterhin "Gute Fahrt"


Einerseits haben die volles Rohr versucht über den Tisch zu ziehen und das blöde Weib hats auch noch gemerkt
andereseits wollen sie sich jetzt die arbeit bezahlen lassen, die sie eigentlich garnicht machen sollten!

einerseits haben die ja gearbeitet, müssen also bezahlt werden...
andererseits haben die auch wiederum das getan, was ich denen gesagt habe, was sie nicht mehr tun brauchen, weil das ja schon alles überprüft war.

Was soll ich tun?

Sorry schon wieder, für diesen Roman. :(
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #2
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Kabrueggen

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Ganz einfach.
1. Kurzer Brief an die Werke, dass diese Leistung nicht in Auftrag gegeben wurde und somit auch nicht bezahlt wird.
2. Diesen "Roman" an VW-Zentrale weiterleiten, falls diesbezüglich das Autohaus bekannt ist, wird evtl. ein Stellungnahme des Autohauses gefordert.
3. Zur Verbraucherzentrale gehen, wenns Dir wichtig ist, das Ganoven aus dem Verkehr gezogen werden.

Fertig ;)
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #3
Rocket_77

Rocket_77

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Ich bin der Meinung das du die Rechnung erstmal Zahlen solltest. Weil wenn du die machen lassen hast wie STG auslesen oder Hallgeber aus/Einbau dann ist das eine erbrachte Arbeitsleistung die der Kunde in dem Fall Du so hingenommen hast und nicht ausdrücklich gesagt hast oder gefragt hast ob diese ganze prüferrei schon Geld kostet.
Es ist ja bekannt das Vertragswerkstätten sich jede kleine Schraube oder sonst so kleine Dinge schön bezahlen lassen .

Ich an deiner stelle wäre schon vornherein zu einer Freien gefahren und hätte die erstmal gefragt, weil meistens haben die manchmal mehr Ahnung weil sie ja mit vielen Automarken zu tun haben und daher auch an erfahrungen reicher sind. (ich meine aber nicht ATU)
Und ein STG auslesen kostet bei manchen nur ein lächeln oder nen Fünfer für die Kollegen der guten alten Kaffeekasse.

Ich hab auch mal meinen erstes Auto vom VAG Konzern zum freundlichen für ne Durchsicht hingestellt und waren gleich über 1200 DM fällig.
Deswegen fahre ich immer die freie Zunft an wie zum Bsp. den Zahnriemenwechsel mal eben für 280 Euros machen lassen.

Aber aus Erfahrung lernt man :wink:
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #4
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Kabrueggen

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Naja, das sehe ich nicht so. Sie hat ja ausdrücklich auf den schon geprüften HG hingewiesen und das dieser in Funktion ist.
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #5
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ole-mann

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Kabrueggen schrieb:
Ganz einfach.
1. Kurzer Brief an die Werke, dass diese Leistung nicht in Auftrag gegeben wurde und somit auch nicht bezahlt wird.
2. Diesen "Roman" an VW-Zentrale weiterleiten, falls diesbezüglich das Autohaus bekannt ist, wird evtl. ein Stellungnahme des Autohauses gefordert.
3. Zur Verbraucherzentrale gehen, wenns Dir wichtig ist, das Ganoven aus dem Verkehr gezogen werden.

Fertig ;)
zu 1.
GFS/Geführte Funktion: 32,50€
Hallgeber aus- und eingebaut : 23,80€
Steuergerät aus- und eingebaut: 19,50€
Leitungsführungen überprüft: 16,25€

Wenn ich das richtig gelesen habe, wurden diese Arbeiten doch durchgeführt. Prüfen, Ein- und Ausbau ist eine erbrachte Leistung, welche bezahlt werden muß. Material ist keins aufgeführt, von daher scheint das schon korrekt zu sein.

zu 2. siehe zu 1. ;-)
zu 3. Böse Anschuldigung. Den Fehler sehe ich eher auf der anderen Seite. Schlüsselübergabe wird wie Handschlag bei einem Verkauf gewertet, es ist eine Zustimmung zur Probefaht und Fehlersuche gewesen, daher eine Auftragsauslösung. Mit Blauäugigkeit (ala ich wußte nicht das es was kostet) zu argumentieren ist mau und hat eher keine Chance auf Erfolg.
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #6
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Kabrueggen

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Ich hab mich wohl falsch ausgedrückt... Punkt 3 ist natürlich nur im Falle einer Richtigkeit des Verdachts aufgeführt ;)

Zu Punkt 1 + 2 muss ich sagen sorry, ich habe zu schnell gelesen und dachte, den HG auch aufgeführt gesehen zu haben...
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #7
Leidi

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ich würde erstmal mit dem chef des autohauses reden und ihm die situation schildern. vielleicht könnt ihr euch ja einigen. wenn nicht, dann würde ich auch ein schriftstück an die vag aufsetzen.

viel glück bei der klärung des problems.
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #8
SieMone

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Naja ich bin halt stinksauer, weil man mir eben eine Reparatur oder Fehlersuche aufdrängen wollte die absolut so nicht gerechtfertig gewesen wäre.
Wenn auf dem Papier den Zylinderkopf runtergenommen hätten (was die sicher auch nie getan hätten) hätten die ja auch neue Dichtungen usw in Rechnung stellen müssen und die Arbeitszeit von mehreren Stunden. Ich will garnicht wissen was das für eine horrende Rechnung gewesen wäre!
Die haben genau gesehen das der Zahnriemen nicht stimmt, das wäre alles was die gemacht hätten..und dann?
Der Fehler wäre immernoch nicht weg gewesen. Oh Gott! Wonach hätten wir dann noch suchen sollen? Oke, das ist Spekulatuion....

Das macht mich so böse. Erst versuchen die mich zu betrügen und dann soll ich auch noch danke sagen. :(

Wie gesagt, mein Problem ist ja, das sie zuerst wirklich überflüssigerweise ne Std gesucht haben.

Rocket_77 schrieb:
Ich an deiner stelle wäre schon vornherein zu einer Freien gefahren und hätte die erstmal gefragt, weil meistens haben die manchmal mehr Ahnung weil sie ja mit vielen Automarken zu tun haben und daher auch an erfahrungen reicher sind. (ich meine aber nicht ATU)
Und ein STG auslesen kostet bei manchen nur ein lächeln oder nen Fünfer für die Kollegen der guten alten Kaffeekasse.

Ich bin ja bewußt NICHT in eine freie Werkstatt gefahren, denn eine freie Werkstatt hat den Versteller gewechselt und ich mußte lernen, das diese Einstellungssachen so speziell sind, das sie für jeden Motor und Motorkennbuchstaben absolut unterschiedlich sind, das das eine nomale freie Werkstatt die sich um alle möglichen Motoren kümmern muß das alles garnicht wissen kann. ;)

Und ich habe die Befürchtung wenn ich dahin maschiere, dann reden die mich wieder unter den Tisch und ich kann mich nicht wehren.
Ich bin ja garnicht so.
Bin total enttäscht, weil die eigentlich immer sehr nett und freundlich waren und meinen Motor schonmal wirklich gerettet haben.
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #9
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FRITZ

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Also ich denke rein rechtlich gesehen kannst Du wenig gegen die Rechnung machen, da das ja alles mit (mehr oder weniger) Deiner Zustimmung bzw Deinem Einverständnis gemacht wurde.
Folglich kam ein Vertrag zustande wonach sich jede Seite zu etwas verpflichtet, in Deinem Fall, dass Du das bezahlst.
Um von diesem Vertrag zurückzutreten, müsste jeder wieder so dastehen wie davor. Sprich der Verkäufer (bzw Werkstatt) muss seine Ware (bzw. die Leistungen) zurückbekommen. Da das ja aber nicht geht, weil die Arbeiten ja gemacht wurden, musst Du wohl zahlen.
Also das is so das, was mir aus Rechtslehre bekannt is, und so ähnlich hat's mir auch ein Freund der Jura studiert vor einiger Zeit bei ner ähnlichen Situation erklärt.
Vielleicht mal anrufen und mal nachfragen ob man denn da nichts machen könnte
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #10
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kaschmidt

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Haste nen Arbeitsauftrag unterschrieben?
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #11
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FRITZ

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Ich denke das ist in diesem Fall eher unerheblich, da der Auftrag mündlich erteilt wurde
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #12
Greek

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Ok...Schlüssel abgegeben....der Mechaniker war weg....über eine Std habe ich gewartet, machte mit schon langsam sorgen, was ist das denn für ne Probefahrt, wo bleibt mein Auto!?!
Irgendwann kam er dann wieder, ohne Auto

Ohne Auto zurück???Sie hat gefragt woran der Fehler noch liegen kann und kein Auftrag gegegben es zu Reparieren, dazu hätte er nach der Probefahrt seine Meinung äussern sollen und das es zur weiteren Fehlersuche das Fahrzeug in der Werkstadt bleiben müsste.Er hat ohne ihr einverstädniss das Fahrzeug einfach in die Werke geschoben um den Fehler zu Prüfen,das hätte er meiner Meinung nach vorher absprechen müssen ob der Auftrag durchgeführt werden soll.
Das ist ja so als wenn ich zum Lacker gehe und ihn frage ob er die Beulen rauskriegt und er einfach das Auto nimmt und es anfängt auszubeulen und zu Spachteln und mir dann den Preis präsentiert ohne das vorher abgeklärt zu haben.Trifft vielleicht nicht ganz, aber so ähnlich. :roll:Wir sind doch nicht ich bei ich "suche meine Kunden selber aus",oder??

Gruß Greek
 
  • Berechtigte Rechnung? Beitrag #13
meise

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@SieMone: ich würde die Rechnung erstmal bezahlen, jedoch mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt".
Damit sicherst Du Dir das Recht auf Rückforderung und die Werkstatt ist in dem Fall in der Beweislast.

mfg ich
 
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