Auto gekauft und gleich Ärger wegen verschw. Unfallschaden

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tobi.k

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Hallo liebe Forengemeinde!

Hab mich grad frisch hier angemeldet, da ich mir vor drei wochen einen gebrauchten 3BG gekauft habe und nun bereits das erste ärgernis ins haus steht.

Nachdem ich heute das erste mal "hand angelegt" habe und mich mit einer ordentlichen innen- und außenreinigung an meinem neuen wägelchen efreuen wollte, entdeckte ich, dass vorne an den scheinwerfern die spaltmaße nicht stimmen. Das hat mich stutzig gemacht und ich hab mir dann alles mal ein bisschen genauer angesehen. Zum vorschein kam: abgenutzte schrauben am vorderen linken kotflügel und im motorinnenraum fehlender lack an einem längsträger. also fazit: unfallwagen, obwohl das beim kauf (händler) -mündlich- verneint wurde. Da ich mal (vor langer zeit) "Recht" in der schule hatte, weiß ich über die rechtsfolgen bescheid. Trotzdem ist für mich noch folgendes unklar:

1. Wenn im kaufvertrag nicht "unfallfrei" steht, heißt das automatisch, dass ich auch damit rechnen muss, dass ich einen unfallwagen erwischt habe?
2.Oder ist der verkäufer verpflichtet, mich auf einen unfallschaden hinzuweisen und wenn er das nicht tut, kann ich davon ausgehen, dass alles OK ist?
3. Gibt es die möglichkeit, die "reperaturgeschichte" des wagens auch über Deutschland hinaus nachzuvollziehen? (Der wagen war vorher in brüssel zugelassen)
4. Wenn ich mich für kaufpreisminderung statt rücktritt entscheide, wer trägt die kosten für einen unabhängigen gutachter?

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen vielen fragen helfen!

Danke! Gruß Tobi
 
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fahr als erstes zur VW vertragswerkstatt und lass da die historie durchschauen, kannst ja sagen das er im ausland zugelassen war...evtl haste dann schon alle nötigen infos die du für die preisminderung brauchst...
 
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webscouty

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Re: Auto gekauft und gleich Ärger wegen verschw. Unfallschad

tobi.k schrieb:
1. Wenn im kaufvertrag nicht "unfallfrei" steht, heißt das automatisch, dass ich auch damit rechnen muss, dass ich einen unfallwagen erwischt habe?
2.Oder ist der verkäufer verpflichtet, mich auf einen unfallschaden hinzuweisen und wenn er das nicht tut, kann ich davon ausgehen, dass alles OK ist?
3. Gibt es die möglichkeit, die "reperaturgeschichte" des wagens auch über Deutschland hinaus nachzuvollziehen? (Der wagen war vorher in brüssel zugelassen)
4. Wenn ich mich für kaufpreisminderung statt rücktritt entscheide, wer trägt die kosten für einen unabhängigen gutachter?

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen vielen fragen helfen!

Danke! Gruß Tobi

1. ich würde sagen 40/60 zu Deinen Gunsten, obwohl immer ein Restrisiko besteht.
2. Eigentlich nicht. Es sei denn, er verschweigt Dir einen Mangel vorsätzlich. Ein reparierter Unfallschaden muss nicht unbedingt ein Mangel sein ( Neuteile usw)
3. siehe Antwort Bigfoodl
4. Erstmal Du und danach Verhandlungsache. Bei Schuldeingeständnis, auf jeden Fall der Verkäufer.

Hast Du kein Rechtschutz oder bist irgendwo im Automobilclub wo Du günstig Rechtbeistand bekommen könntest?
 
  • Auto gekauft und gleich Ärger wegen verschw. Unfallschaden Beitrag #4
Rocket_77

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Also wenn im Kaufvertrag steht : Gekauft wie gesehen dann hast einfach pech gehabt. wenn der Verkäufer es nicht erwähnt hat oder du hast nicht gefragt dann dann ist die schuld bei beiden zu suchen.
Im grunde müßte der verkäufer dir sagen ob er unfallfrei ist oder nicht.
Ich würde auf jedenfall rechtbeistand zu rate ziehen da der Verkäufer diesen schaden/ behobenen schaden nicht vermerkt hat oder ihn absichtlich nicht angezeigt hat.

Ist der verkäufer gewerblich oder Privat?

Gruß Dennis
 
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