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tobi.k
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Hallo liebe Forengemeinde!
Hab mich grad frisch hier angemeldet, da ich mir vor drei wochen einen gebrauchten 3BG gekauft habe und nun bereits das erste ärgernis ins haus steht.
Nachdem ich heute das erste mal "hand angelegt" habe und mich mit einer ordentlichen innen- und außenreinigung an meinem neuen wägelchen efreuen wollte, entdeckte ich, dass vorne an den scheinwerfern die spaltmaße nicht stimmen. Das hat mich stutzig gemacht und ich hab mir dann alles mal ein bisschen genauer angesehen. Zum vorschein kam: abgenutzte schrauben am vorderen linken kotflügel und im motorinnenraum fehlender lack an einem längsträger. also fazit: unfallwagen, obwohl das beim kauf (händler) -mündlich- verneint wurde. Da ich mal (vor langer zeit) "Recht" in der schule hatte, weiß ich über die rechtsfolgen bescheid. Trotzdem ist für mich noch folgendes unklar:
1. Wenn im kaufvertrag nicht "unfallfrei" steht, heißt das automatisch, dass ich auch damit rechnen muss, dass ich einen unfallwagen erwischt habe?
2.Oder ist der verkäufer verpflichtet, mich auf einen unfallschaden hinzuweisen und wenn er das nicht tut, kann ich davon ausgehen, dass alles OK ist?
3. Gibt es die möglichkeit, die "reperaturgeschichte" des wagens auch über Deutschland hinaus nachzuvollziehen? (Der wagen war vorher in brüssel zugelassen)
4. Wenn ich mich für kaufpreisminderung statt rücktritt entscheide, wer trägt die kosten für einen unabhängigen gutachter?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen vielen fragen helfen!
Danke! Gruß Tobi
Hab mich grad frisch hier angemeldet, da ich mir vor drei wochen einen gebrauchten 3BG gekauft habe und nun bereits das erste ärgernis ins haus steht.
Nachdem ich heute das erste mal "hand angelegt" habe und mich mit einer ordentlichen innen- und außenreinigung an meinem neuen wägelchen efreuen wollte, entdeckte ich, dass vorne an den scheinwerfern die spaltmaße nicht stimmen. Das hat mich stutzig gemacht und ich hab mir dann alles mal ein bisschen genauer angesehen. Zum vorschein kam: abgenutzte schrauben am vorderen linken kotflügel und im motorinnenraum fehlender lack an einem längsträger. also fazit: unfallwagen, obwohl das beim kauf (händler) -mündlich- verneint wurde. Da ich mal (vor langer zeit) "Recht" in der schule hatte, weiß ich über die rechtsfolgen bescheid. Trotzdem ist für mich noch folgendes unklar:
1. Wenn im kaufvertrag nicht "unfallfrei" steht, heißt das automatisch, dass ich auch damit rechnen muss, dass ich einen unfallwagen erwischt habe?
2.Oder ist der verkäufer verpflichtet, mich auf einen unfallschaden hinzuweisen und wenn er das nicht tut, kann ich davon ausgehen, dass alles OK ist?
3. Gibt es die möglichkeit, die "reperaturgeschichte" des wagens auch über Deutschland hinaus nachzuvollziehen? (Der wagen war vorher in brüssel zugelassen)
4. Wenn ich mich für kaufpreisminderung statt rücktritt entscheide, wer trägt die kosten für einen unabhängigen gutachter?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen vielen fragen helfen!
Danke! Gruß Tobi