
Tom
Hallo zusammen,
ich hatte diese Woche folgendes Schreiben im Briefkasten.
Da ich in den letzten Monaten weder falsch geparkt habe noch zu schnell gefahren bin, war ich erstmal etwas überrascht von diesem Schreiben. Also habe ich Rücksprache mit oben genanntem Bearbeiter gehalten.
Dieser teilte mir mit, dass es sich um offene Forderungen zu einem Bußgeldbescheid wegen Falschparkens vom 03.11.2001 handelt. Diesen hatte ich wohl am 18.01.2002 bezahlt, allerdings ohne die bis dahin schon zusätzlich entstandenen Verwaltungskosten, welche im Februar 2002 noch gefordert wurden.
Jetzt fordert also die Behörde Verwaltungskosten zu einem Vorgang aus dem Jahre 2001 / Anfang 2002.
Wie lange sind denn die Verjährungsfristen für derartige Forderungen?
Was sind das denn für Vollstreckungsmaßnahmen, die da angekündigt werden?
ich hatte diese Woche folgendes Schreiben im Briefkasten.
Letztmalige Zahlungsaufforderung/Ankundigung von Vollstreckungsmaßnahmen
Kassenzeichen:**************
Forderung: *Gebühren und Auslagen It. BuBgeldbescheid, , ,
Sehr geehrter Herr *******,
da Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, hat die Landeshauptstadt Dresden Vollstreckungsmaßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen verursachen Ihnen weitere Kosten.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 17,56 EUR innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens auf unser Konto bei der Sparkasse, Kontonummer **********, Bankleitzahl *********, zu überweisen. Wurde der Betrag bereits gezahlt, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Einzahlungsbelegs.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, die angeordneten Vollstreckungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen.
Hinweis:
Ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt werden können.
Bei Rückfragen bitten wir Sie persönlich bzw. telefonisch mit o. g. Bearbeiter Rücksprache zu nehmen.
Dieser Ausdruck ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Da ich in den letzten Monaten weder falsch geparkt habe noch zu schnell gefahren bin, war ich erstmal etwas überrascht von diesem Schreiben. Also habe ich Rücksprache mit oben genanntem Bearbeiter gehalten.
Dieser teilte mir mit, dass es sich um offene Forderungen zu einem Bußgeldbescheid wegen Falschparkens vom 03.11.2001 handelt. Diesen hatte ich wohl am 18.01.2002 bezahlt, allerdings ohne die bis dahin schon zusätzlich entstandenen Verwaltungskosten, welche im Februar 2002 noch gefordert wurden.
Jetzt fordert also die Behörde Verwaltungskosten zu einem Vorgang aus dem Jahre 2001 / Anfang 2002.
Wie lange sind denn die Verjährungsfristen für derartige Forderungen?
Was sind das denn für Vollstreckungsmaßnahmen, die da angekündigt werden?