soweit ich das mitbekommen habe, wird es folgendermassen ablaufen:
Ab 2006 gilt eine besondere Warnehmung des Sicherheitszustandes des KFZ's. Heisst, dass die Polizei, bei Verkehrskontrollen ein Bussgeld im Winter erlegen können, wegen nicht Anpassung des Fahrzeugs an die Witterungsverhältnisse. (gleichzustellen mit abgefahrenen Reifen z.B.)
Versicherungstechnisch gibts noch KEINE 100% Aussage.
In meinem Versicherungs Unternehmen habe diesbezüglich noch nichts gehört, sprich, der Versicherungsschutz wird, momentan, so weiter laufen wie bisher.
Heisst, bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen, kann die KFZ Haftpflichtversicherung einen Regress von max. 5000€ einfordern und bei der KFZ Kaskoversicherung den Schutz sogar 100% verweigern.
Wie es mit dem Versicherungsschutz ab 2006 aussieht, mit dem "neuen Gesetz" , weiss ich bisher leider noch nicht genau.
Gruss Sascha