
SieMone
MrEric schrieb:Die Werkstatt will ja nun demnächst Ihr Geld, welches die Versicherung ja in jedem Fall mal bis zu einem
bestimmten Wert bezalhen MUSS.
Ja, bis 130% des Wiederbeschaffungswertes darf die Rep. kosten, also wie Murdock schon sagte müssen die bis 30% über Wert bezahlen wenn das Auto repariert wird.
MrEric schrieb:Also muss ich jetzt wohl oder übel abwarten bis die Karre komplett repariert ist und sehen wie das mit der
Regulierung abläuft.
Viel mehr Möglichkeiten hast du wohl nicht. Deswegen habe ich bei meinem großen Unfall (Schaden 9.000€) den Schaden an die Werkstatt abgetreten. Die haben zwar viel Mist gemacht, aber ich konnte denen die Karre so oft wieder vor die Türe stellen bis der endlich gescheit wieder lief. Und die haben lange gesucht!!! Ich hab den so oft reklamiert, die haben 2x Nachanträge an die Vers. gestellt auf Reparatur. (und ich kann mich da heute nicht mehr blicken lassen :roll: ) Was die noch von der Vers bekommen haben ist mir dann ja egal gewesen, ist deren Hobby. Ich denke die haben sich trotzdem dumm und dämlich verdient an dem Unfall.