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falo
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Habe da mal ne Frage. Ich habe in meinen Fahrzeugpapieren nur Felgen bis 16'' eingetragen. Nun habe ich mir 17''er gekauft. Natürlich mit ABE und zulässig für den Passat.
Nun steht mit dicken Buchstaben auf der zweiten Seite der ABE folgendes:
Als Auflagen und Hinweise steht in der ABE:
Wenn ich die ganze Sache richtig verstehe, dann ist das obere Zitat die Freistellung, d.h. ich muß die Felgen nicht eintragen/abnehmen lassen (siehe rot markierten Satz im unteren Zitat).
Was meint ihr zu der ganzen Sache?
Nun steht mit dicken Buchstaben auf der zweiten Seite der ABE folgendes:
Abweichend von den Bestimmungen des §27StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Als Auflagen und Hinweise steht in der ABE:
A02 = Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle zu berichtigen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Wenn ich die ganze Sache richtig verstehe, dann ist das obere Zitat die Freistellung, d.h. ich muß die Felgen nicht eintragen/abnehmen lassen (siehe rot markierten Satz im unteren Zitat).
Was meint ihr zu der ganzen Sache?