TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere)

Diskutiere TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) im 15" bis 17" Felgen & Reifen Forum im Bereich B5 Reifen, Felgen & Fahrwerk; Habe da mal ne Frage. Ich habe in meinen Fahrzeugpapieren nur Felgen bis 16'' eingetragen. Nun habe ich mir 17''er gekauft. Natürlich mit ABE und...
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falo

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Habe da mal ne Frage. Ich habe in meinen Fahrzeugpapieren nur Felgen bis 16'' eingetragen. Nun habe ich mir 17''er gekauft. Natürlich mit ABE und zulässig für den Passat.

Nun steht mit dicken Buchstaben auf der zweiten Seite der ABE folgendes:

Abweichend von den Bestimmungen des §27StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

Als Auflagen und Hinweise steht in der ABE:

A02 = Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle zu berichtigen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Wenn ich die ganze Sache richtig verstehe, dann ist das obere Zitat die Freistellung, d.h. ich muß die Felgen nicht eintragen/abnehmen lassen (siehe rot markierten Satz im unteren Zitat).

Was meint ihr zu der ganzen Sache?
 
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Freakazoid

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Wenn du schon z.B. 225/45-17 auf irgendeiner Felge eingetragen hast brauchste diese Felgen nimmer abnehmen..haste kein 17" eingetragen musste zum Tüv...

Das selbe hab ich bei meinen Capezio fürn Winter auch stehen..aber ich hatte ja schon 225/45 auf 8x17 eingetragen...
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #3
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falo

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Nein, habe keine 225/45 Reifen, geschweige denn 17'' Felgen in den Papieren stehen. Aber was bedeutet dann das obere Zitat? Für mich hört sich das so an, als wäre das ne Freistellung :confuse:
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #4
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WEBI

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@falo
Also ich fahre mit meinen 18nern auch nur mit dem Wisch
vom TÜV Menschen rum!
Eintragung wäre beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle.
Aber da war ich noch ni und habe auch ni vor so schnell dort
wieder hin zufahren :wink:

Hauptsache der TÜV Mensch hats begutachtet und Du hast
Ihn bezahlt :!:

Und dann den Wisch ins Handschuhfach , müsste reichen :roll:
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #5
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falo

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Müssen da die Felgen auf's Auto oder reicht es, wenn ich beim TÜV nur mit der ABE antanze?

Was bekomme ich da eigentlich für ein Wisch?
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #6
Freakazoid

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WEBI schrieb:
@falo
Also ich fahre mit meinen 18nern auch nur mit dem Wisch
vom TÜV Menschen rum!
Eintragung wäre beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle.
Aber da war ich noch ni und habe auch ni vor so schnell dort
wieder hin zufahren :wink:

Hauptsache der TÜV Mensch hats begutachtet und Du hast
Ihn bezahlt :!:

Und dann den Wisch ins Handschuhfach , müsste reichen :roll:

Die Abnahmebestätigung vom Tüv-Prüfer ist aber was anderes wie ne ABE ;)

Und Felgen eintragen natürlich mit Auto und den Felgen dran ;)
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #7
SieMone

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Das ist was anders.

Du hast die EIngetragen, bzw abnehmen lassen. Die Papieren mußte dann berichtigen wenn du mit der Zulassungstelle zu tun hast.

Bei Falo ist das anders, da er nur eine ABE hat. Er war damit nicht beim TÜV und muß die Felgen erst nach 19.3 abnehmen lassen. Dann bekommt er den Wisch den du auch hast und kann die Felgen bei der Zulassungstelle eintragen lassen, wenn er Lust und Zeit hat.
Nur bei einer Einzelabnhame müssen die Papiere sofort geändert werden.

EDIT, da war jmd schneller.... :x
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #8
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WEBI

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Die Räder drauf und ab zum TÜV , der begutachtet das , wie
auch immer 8) und dann füllt der nen Stück Papier das den
Auszug eines Fahrzeugscheines hat , aus und das dient dir
als Abnahme Bestätigung :!:

@all
Hoffe doch das sich da nichts geändert hat , weil das wüßte ich
dann auch gern
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #9
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Freakazoid schrieb:
Die Abnahmebestätigung vom Tüv-Prüfer ist aber was anderes wie ne ABE ;)

Das ist mir schon klar :rofl:
Die ABE brauche ich ja beim Prüfer :wink: um die Abnahme überhaupt zu bekommen
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #10
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falo

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Ok. Fassen wir zusammen.

Felgen auf's Auto (ist im Moment schlecht, weil der Gummi drum herum noch fehlt :wink: )

dann damit zum TÜV fahren, abnehmen lassen und einen Betrag X zahlen

mit dem Papier vom TÜV irgendwann bei Zeit, mal zur Zulassung fahren, eintragen lassen und wieder einen Betrag X zahlen

fertig. Soweit alles richtig Jungs? Sorry. Und Mädels :!:


Die zwei X müssen noch durch Zahlen ersetzt werden :wink:
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #11
Freakazoid

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Genau..aber diese ABE wie oben angegeben kann ich z.B. ohne Prüfer fahren..da schon andere 17er getüvt wurden ;)
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #12
SieMone

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Könnt ich auch :D
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #14
SieMone

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Au weh, das weiß man doch nicht auswendig, ich bezahl das und gut. :D

Die letzten Eintragungen bei mir waren alles Einzalabnahmen, die waren teurer.
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #15
Freakazoid

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Abnahme 40€ Schein mitführen...für Umme...mehr muss net
 
  • TÜV Eintragung notwendig? (§27 StVZO Bericht. d. Fzgpapiere) Beitrag #16
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falo

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Das wollt ich hören ... ähm lesen :D
 
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