Kennzeichen behalten?

Diskutiere Kennzeichen behalten? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hallo, Ich wollte mal wissen, ob man sein Kennzeichen behalten kann, wenn man das Auto wechselt. Genauer, Ich habe bis jetzt einen Escort...
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #1
BiG_DadY

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Hallo,

Ich wollte mal wissen, ob man sein Kennzeichen behalten kann, wenn man das Auto wechselt.

Genauer, Ich habe bis jetzt einen Escort. Den will ich abmelden, wenn ich meinen Passat bekomme und den anmelde. Kann ich nun das Kennzeichen von meinem Escort auf den Passat übernehmen?

Danke und Gruß
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #2
Honk

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Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich.

Hier in Dresden ist das kein Thema (es sei denn Du willst ne einstellige Nummer).

Hab ich auch gemacht. Du mußt nur eine gewisse Frist, ca. 6-8 Monate, abwarten und dann kannste Dein altes Kennzeichen wieder bekommen.

Ich habe meine altes Auto an nen Russen verkauft und das Auto persönlich abgemeldet und gleich mein Kennzeichen reserviert.

Am besten Du verkaufst den Escort in eine andere Stadt, verschrottest den oder kennzeichnest den vor dem Verkauf um.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #3
Waldschrat81

Waldschrat81

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Das Kennzeichen ist normalerweise für ein 3/4 Jahr gesperrt. Wenn du das Auto, von dem du die Kennzeichen übernehmen willst, im gleichen Kreis verkaufst, musst du den Käufer fragen, ob er ein neues nimmt. Normalerweise bekommt er es eigentlich mit. Kannst natürlich sagen, dass sie weg sind oder das Auto einfach in einen anderen Landkreis verkaufen.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #4
R

ralf0311

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Das mit dem gesperrt war früher mal so. Mittlerweile (glaub seit knapp 2 Jahren) ist das kein Thema mehr. Geht also.

Gruß Ralf
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #5
The Duke

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Verkauft man sein Auto ins Ausland, wird es mit Erteilung der Exportpapiere beim KBA gelöscht und
man kann sein altes Kennzeichen nach ca. 1 Monat wieder bekommen (Reservierung vorausgesetzt).

Verkauft man es in einen anderen Zulassungskreis oder kennzeichnet es vorher um, kann man
sein bisheriges Kennzeichen nach ca. 6-9 Monaten wiederbekommen (Reservierung vorausgesetzt).
(Auskunft KBA)

Hab es auch bisher nur so erlebt bzw. gesagt bekommen. Da hat sich seit mehr als 4-5 Jahren nichts
geändert.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #7
The Duke

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derDuijk schrieb:
Kannst natürlich sagen, dass sie weg sind

Das nicht möglich. Kennzeichen die als gestohlen gemeldet werden - werden nie wieder zugelassen. (Eigene Erfahrung)

derDuijk 8)

Das gestohlene Kennzeichen nie wieder zugelassen werden ist nicht richtig. Die Kennzeichen sind gesperrt und du kannst
sie natürlich nach einem Diebstahl nicht wieder bekommen. Ist ja logisch, sonst hättest du ja als gestohlen gemeldete
Kennzeichen an deinem Wagen. Du bekommst andere zugeteilt. Nach einer Frist wird die Nummernkombination allerdings
wieder freigeschaltet.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #8
B

buzztel

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Das mit der Sperre der Kennzeichen ist wohl nicht generell so. Ich habe einen Bekannten mit nem schicken
1er-Nummernschild. Das fährt der nun minimum am 4. Wagen und ich wüsste nicht, dass der zwischenzeitlich mit anderem Kennzeichen unterwegs war.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #9
The Duke

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Na ja, Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Hat er wohl Glück oder Beziehungen. :wink:
Oder es kocht jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen, was mich bei ner Behörde nicht wundern
würde. Allgemein ists mit den Sperrzeiten aber so. :flop:
Meine 1 und 4 hab ich immer abwechselnd, da kann man ganz gut die "Sperrzeit" überbrücken. :D
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #10
Torsten

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Bei unserer Zulassungsstelle kann man sein Kennzeichne seit Oktober behalten, ohne Sperrfrist oder ähnliches. Bedingung ist jedoch, dass der Halter identisch bleibt.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #11
The Duke

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@Torsten

:confuse: Ein Kennzeichen ansich ist erst einmal Fahrzeug gebunden und nicht Halter gebunden. Sonst hätte ja jeder in Deutschland seine eigene Nummer.

Wenn ich mein Kennzeichen behalten möchte und sich der Halter nicht ändert, bedeutet das, das mein Fahrzeug auch nicht gewechselt hat. Was du da schreibst würde z. Bsp. bei vorübergehender Stilllegung zutreffen und ist schon ewig so gängige Praxis.

Verkauft man sein Auto, so wechselt das im Normalfall den Halter (es sei denn, du machst mit dir selbst ein gutes Verkaufsschnäppchen :wink: :D ). Das Kennzeichen bleibt am Fzg. Bleibt es der gleiche Zulassungskreis, so mußt du dein Fzg. vorm Verkauf meist teuer umkennzeichnen lassen, dein Kennzeichen über eine gewisse Sperrfrist reservieren lassen um es dann an einem anderen Wagen selbst wieder zu bekommen.

Bekommt es beim neuen Halter einen neuen Zulassungskreis so wird dein altes Kennzeichen nach einer gewissen Zeit wieder frei und du kannst es, Reservierung vorausgesetzt, wieder bekommen.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #12
Honk

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The Duke schrieb:
...Verkauft man sein Auto, so wechselt das im Normalfall den Halter (es sei denn, du machst mit dir selbst ein gutes Verkaufsschnäppchen :wink: :D ). Das Kennzeichen bleibt am Fzg. Bleibt es der gleiche Zulassungskreis, so mußt du dein Fzg. vorm Verkauf meist teuer umkennzeichnen lassen, dein Kennzeichen über eine gewisse Sperrfrist reservieren lassen um es dann an einem anderen Wagen selbst wieder zu bekommen.

Bekommt es beim neuen Halter einen neuen Zulassungskreis so wird dein altes Kennzeichen nach einer gewissen Zeit wieder frei und du kannst es, Reservierung vorausgesetzt, wieder bekommen.

Genauso ist das richtig.

Super erklärt.

Ich würde gern mehr für`s kennzeichen bezahlen wenn ich s mein Leben lang behalten kann.

In anderen Ländern geht das doch auch.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #13
B

buzztel

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Dieses Thema hier heisst ja eigentlich Kennzeichen behalten. Was für viele (mich eingeschlossen :) ) aber ein ebenso wichtiges, wenn nicht sogar wichtigeres Thema wäre, wäre gutes Kennzeichen bekommen.

Vielleicht hat ja der eine oder andere von euch da schon interessante Erfahrungen gemacht und kann da Tipps geben, wie man denn an ein nettes kurzes Kennzeichen mit kleiner Nummer kommt. Kann ja nicht einzig der Weg über die obligatorische Reservierung beim Straßenverkehrsamt sein. Die bringt einen schließlich auch nicht wirklich weiter (eigene Erfahrung :( )
Besonders traurig war dann vom Beamten noch zu hören, dass ja normalerweise die kurzen Kennzeichenkombis ja gleich bei den Mitarbeitern der Zulassungsstelle bleiben. Zitat: "Das ist immer voll peinlich, wenn wir mal zusammen essen oder kegeln gehen. Da sieht man sofort auf dem Parkplatz, dass die Zulassungsstelle wieder zusammen unterwegs ist..."
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #14
The Duke

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Normalerweise geht man, will man sein neues Auto anmelden, mit seinen Papieren zur Zulassungsstelle und
tut seinen Wunsch kund: Ich würde gern mein Auto anmelden. :)
Entweder wird man gefragt oder man sollte lieber selber fragen, ob man denn ein Wunschkennzeichen bekommen
kann. Das ist nichts verbotenes und sollte überall gängige Praxis sein. In Chemnitz zum Beispiel dreht die Frau dann ihren
Bildschirm rüber und man kann sich dann was schönes raussuchen was halt frei ist. Kein Problem. Man kann auch nach
Kombinationen suchen lassen, z. Bsp. C-AA 111 , C-IA 1, C-DI 270, C- BG 3 usw. Die 1er Stellen sind halt oft weg bzw. selten.
Aber mit etwas Glück auch zu bekommen. Habs früher oft so gemacht, das ich jeden Monatsanfang angerufen hab, ob was frei ist.
Reservieren für ein halbes Jahr ist da kein Problem, kostet 2,50 €.
Für das Kennzeichen bezahlt man dann letztlich 12,50 € mehr Gebühren. So einfach kanns gehen... :respekt:
Und kurze Kennzeichen prägen lassen geht auch. Also z. Bsp. 32er, 34er, oder 36er usw., je nach Nummernkombination halt.
(Nur Schmalschrift gibts ausschließlich bei Vorlage Prüfbericht über eine US- Heckklappe bzw. Modell.)
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #15
Tom

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The Duke schrieb:
Und kurze Kennzeichen prägen lassen geht auch. Also z. Bsp. 32er, 34er, oder 36er usw., je nach Nummernkombination halt.
(Nur Schmalschrift gibts ausschließlich bei Vorlage Prüfbericht über eine US- Heckklappe bzw. Modell.)
Genau das geht eben nicht überall. Gerade kurze Kennzeichen geben die meisten Zulassungsstellen nicht raus, da diese für Krafträder reserviert sind. Bei mir mußten es 4 Zeichen sein. Also - XX 12 oder - X 123.
Dazu soll es auch eine Verwaltungsvorschrift geben, aber wohl kein Gesetz... :confuse:
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #16
The Duke

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Hab das auch schon zu hören bekommen, dass die kurzen Kenneichen nur für Zweiräder vorbehalten sind. Ich vermute,
das die Zulassungsstellen das selbst bestimmen können, wie weit sie das umsetzen. Zum Glück kann man mit denen in Chemnitz
noch reden. :top:
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #17
Torsten

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The Duke schrieb:
@Torsten

:confuse: Ein Kennzeichen ansich ist erst einmal Fahrzeug gebunden und nicht Halter gebunden. Sonst hätte ja jeder in Deutschland seine eigene Nummer.

Wenn ich mein Kennzeichen behalten möchte und sich der Halter nicht ändert, bedeutet das, das mein Fahrzeug auch nicht gewechselt hat. Was du da schreibst würde z. Bsp. bei vorübergehender Stilllegung zutreffen und ist schon ewig so gängige Praxis.

Verkauft man sein Auto, so wechselt das im Normalfall den Halter (es sei denn, du machst mit dir selbst ein gutes Verkaufsschnäppchen :wink: :D ). Das Kennzeichen bleibt am Fzg. Bleibt es der gleiche Zulassungskreis, so mußt du dein Fzg. vorm Verkauf meist teuer umkennzeichnen lassen, dein Kennzeichen über eine gewisse Sperrfrist reservieren lassen um es dann an einem anderen Wagen selbst wieder zu bekommen.

Bekommt es beim neuen Halter einen neuen Zulassungskreis so wird dein altes Kennzeichen nach einer gewissen Zeit wieder frei und du kannst es, Reservierung vorausgesetzt, wieder bekommen.

Vielleicht ist das bei Euch im Kreis so, bei uns ist es seit Oktober anders. Du kannst ab sofort Dein Kennzeichen mitnehmen auf das neue Auto ohne vorher umzumelden und eine Sperrfrist abzuwarten!!! Bedingung ist jedoch, dass alter und neuer Halter identisch sind und Du natürlich im Zulassungsbezirk bleibst.

Beim googeln bin ich z.B. auf den Landkreis Vogelsberg gestoßen, der das genauso praktiziert: http://www.schotten.de/rathaus/Zulassun ... hnung.html

Hier http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... 22181!2003 wird im Verkehrsportalforum darüber geschrieben.

Das der PKW das Kennzeichen behält, sofern es im Kreis bleibt ist bei uns schon seit Jahren nicht mehr Usus. Sobald man ein Auto zulässt, kann man ein neues Kennzeichen bekommen.

Bei uns sind die Zulassungsstellen scheinbar sehr liberal, leider gilt das aber nicht für kurze Kombinationen. Es sind immer mind. 4 Buchstaben / Ziffern Pflicht - fast ohne Ausnahme.
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #18
BiG_DadY

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Tom schrieb:
Gerade kurze Kennzeichen geben die meisten Zulassungsstellen nicht raus, da diese für Krafträder reserviert sind. Bei mir mußten es 4 Zeichen sein. Also - XX 12 oder - X 123.
Dazu soll es auch eine Verwaltungsvorschrift geben, aber wohl kein Gesetz... :confuse:

Bei uns in Heidelberg (Stadt (nicht Landkreis)) sieht das so aus:

HD für Heidelberg, dann
R für Stadtteil Rohrbach
A für Stadtteil Altstadt
K für Stadtteil Kirchheim
D für Stadtteil Dossenheim
... usw.
Dann noch 4 Ziffern 1111 bis 9999

Will man bei uns in der Stadt ein Wunschkennzeichen, hat es entweder das Format

HD-AA 11
oder
HD-A 111

Also zwei Buchstaben mit 2 Ziffern oder ein Buchstabe mit 3 Ziffern.
Lebt man im Landkreis Heidelberg sieht das anders aus (hab aber keine Ahnung wie :eek:)

Ich hatte das Nummernschild "HD-X 509" auf meinem alten Escort. Leider konnte ich das beim anmelden vom Passat (und abmelden vom Escort) nicht übernehmen, wegen der Sperrfrist. Also bei uns gibts die noch. :(

Ich möchte euch nochmal vielmals danken

Gruß

BiG_D
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #19
$Lexanirider$

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Bei uns in WM (Weilheim) konnte ich durch gute Beziehungen an WM-IM1 für meinen Paqssat kommen,
mein Peugeot hat die WM-IL1 bekommen.
Ist aber nicht üblich das die 42cm Kennzeichen rausgeben.

Normal ist bei uns auch zwei Buchstaben und zwei Zahlen(oder drei ) Standart.

gruss Max
 
  • Kennzeichen behalten? Beitrag #20
The Duke

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@Torsten

Zitat: "Vielleicht ist das bei Euch im Kreis so, bei uns ist es seit Oktober anders. Du kannst ab sofort Dein Kennzeichen mitnehmen auf das neue Auto ohne vorher umzumelden und eine Sperrfrist abzuwarten!!! Bedingung ist jedoch, dass alter und neuer Halter identisch sind und Du natürlich im Zulassungsbezirk bleibst."

Ich weiß nicht, aber was du da schreibst, ist doch genau das gleiche schon mal? :confuse: Du kaufst dir ein neues Auto, legst dein altes still und bekommst
ohne Probleme für dein neues Auto sofort die alten Kennzeichen beim anmelden??? :shocked: Meinst du das so? Das ist mir neu. Kenne ich so noch nicht.
Werd ich mir gleich mal ein neues Auto zulegen :wink:

Da in den Links steht aber auch drin, das du dein Auto vorm abmelden UMKENNZEICHNEN mußt, um dein
Kennzeichen anschließend zu behalten bzw. wiederzubekommen. Bei uns in Chemnitz
war halt dazwischen noch etwas Zeit einzuplanen. Wenn das da bei euch seit Oktober so
ist, ists vielleicht bei uns auch so. Das weiß ich jetzt nicht, hab in letzter Zeit nichts um-/
angemeldet. Werd aber mal drauf achten.

Zitat: "Das der PKW das Kennzeichen behält, sofern es im Kreis bleibt ist bei uns schon seit Jahren nicht mehr Usus. Sobald man ein Auto zulässt, kann man ein neues Kennzeichen bekommen."
Das ist klar, ich muß da halt das umkennzeichnen extra bezahlen.
 
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