
Torsten
The Duke schrieb:@Torsten
Ich weiß nicht, aber was du da schreibst, ist doch genau das gleiche schon mal? :confuse: Du kaufst dir ein neues Auto, legst dein altes still und bekommst
ohne Probleme für dein neues Auto sofort die alten Kennzeichen beim anmelden??? :shocked: Meinst du das so? Das ist mir neu. Kenne ich so noch nicht.
Werd ich mir gleich mal ein neues Auto zulegen :wink:
Genau so. Ich melde mein altes Auto ab (muss nicht stillgelegt werden!!) und das Neue an und behalte das Kennzeichen bei.
The Duke schrieb:Da in den Links steht aber auch drin, das du dein Auto vorm abmelden UMKENNZEICHNEN mußt, um dein
Kennzeichen anschließend zu behalten bzw. wiederzubekommen. ....
Das wird von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde anders gehandhabt. Bei uns entfällt dieser Ukennzeichnungsakt halt, da er eh schwachsinnig ist. Wenn ich mit meinem Kennzeichen ein Ticket bekomme, kommt es ja immer noch bei mir an, egal welches Fahrzeug ich jetzt fahre und nur wegen der korrekten Halterzuordnung wird die Sperrfrist bei den meisten ZB durchgeführt.