Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch????

Diskutiere Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? im B5 Reifen, Felgen & Fahrwerk Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); Hallo zusammen. Bin nach einiger Suche auf die Seite gestoßen und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Die Daten meines Fahrzeuges sind...
  • Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? Beitrag #1
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planitzer

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Hallo zusammen.
Bin nach einiger Suche auf die Seite gestoßen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Die Daten meines Fahrzeuges sind:
Passat 3B 1.8T mit 150 PS, Bj1999
Abweichend zum Serienrad ab Werk (mit einer ET 45mm),
fahre ich nun auf 8x17" Felgen, ET 35mm mit 225/45 ZR17 Reifen + Spurscheiben a 15mm auf der Hinterachse .
Habe mir ein Gewindefahrwerk eingebaut und wollte die Rad-Spurscheiben-Fahrwerkkombination eintragen lassen.
Nach einigem hin und her beim Dekra-Mann und gewaltigen Beladungen ist die Freigängigkeit der Räder auf der Hinterachse ok,
bis zu diesem Punkt also wäre nach seiner Aussage die Eintragung möglich, demzufolge kein Börteln etc notwendig.
Nun der Grund der Ablehnung einer Eintragung:
Ausgehend von den Spurscheiben a 15mm (30 mm somit bezogen auf die Hinterachse) liegt eine Verringerung der ET (mit meinen Felgen, die die ET
ab Werk schon um 10mm pro Rad verringern ) von 25 mm pro Rad bzw. 50 mm bezogen auf die ganze Hinterachse vor! Der Tüv sagt, es darf eine
ET-Verringerung bezogen auf die Achse und die Spurweite nicht mehr als 2% betragen. Dies hat mit der Festigkeit und Stabilität der
Radaufhängung zu tun, weil ja durch die geringere ET der wirksame Hebelarm der wirkenden Kräfte länger wird und somit die Beanspruchung auf
den Radträger höher.
Auf die Umstände an meinem Fahrzeug bezogen heisst das: 50mm ET-Verringerung (wie gesagt auf Serieneinpresstiefe einer Stahlfelge) auf der
Hinterachse, bei sagen wir mal etwa 170 cm Spurweite, das würde eine Änderung der von 3% entsprechen, also 50% mehr als zulässig!
Aus diesem Grunde wäre eine gesonderte Festigkeitsprüfung notwendig, und wie gesagt die Eintragung könne ich so vergessen.
Ohne Spurscheiben stellt die Eintragung kein Problem dar, aber wenn dann möchte ich es komplett machen lassen damit die Betriebserlaubnis
nicht flöten geht bei einer Kontrolle.
Der Dekra- Mann sagte, ihm genüge um das abzusichern ein Gutachten einer 8x17 Felge mit ET 20 (dies entspricht ja meinen Werten) für meinen
Fahrzeugtyp mit den Reifen. Bzw. eben ein Gutachten für Spurverbreiterungen in meinem Fall eben 50mm.
Habe dann mal bei FK geschaut- die bieten ja sogar Spurverbreiterungen bis 60 mm für den Passat an- habe die angerufen und promt ein Gutachten vom TÜV Österreich bekommen. Alles super bis auf den Satz "Spurweiten abweichungen bis max. 2% zulässig" - Bingo, also wieder nichts. Nun frage ich mich: sind die bekloppt oder habe ich einen Denkfehler?!
Wer kann helfen, hat ein benötigtes Gutachten oder weiß wo man sowas herbekommt?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung. Man bekommt halt immer wieder hier in Deuschland gezeigt, dass wir in einem Staat von Bürokraten arbeiten. Anders kann ich die in meinem Fall verordnete Ablehnung der Eintragung nicht bezeichnen.
Gruß
 
  • Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? Beitrag #2
The Duke

The Duke

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Scheinbar scheint Österreich auch ein Staat der Bürokraten zu sein? Gäbe es keine Richtlinien und Gesetze, hätten wir sicher bald Anarchie. Eh man so etwas schreibt, sollte man mal Nachdenken, warum es der Prüfer nicht gemacht hat. Oder glaubst du, der trägt dir die Sachen nicht ein, weil er grad mal keine Lust hat?

Besorg doch einfach ein Gutachten mit 8x17 ET 20 und alles ist ok. Wenn es das nicht gibt, wird das sicher einen Grund haben. Halt wegen der 2% Spurabweichung vielleicht. Schau doch mal mit Hilfe der SUCHE bei den 17 Zoll Felgen hier im Forum. Da läßt sich bestimmt was dazu finden.

Sorry, wenn das etwas zynisch war und dein Problem nicht wirklich gelöst hat. Aber ich würde auch nicht etwas mit meinem Namen und Stempel segnen, was in dem Sinne verboten ist.
 
  • Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? Beitrag #3
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Nelltec

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DU musst lediglich die Fahrwerksfestigkeit nachweisen.

Das ist auch in Deutschland so.

Ein solches Gutachten liegt aber meist bei den Distanzscheiben dabei.

Ich weiss allerdings nicht ob einer ein Gutachten bis ET20 runter hat !

Ein Teilegutachten mit ET20 wirst du nicht für den 3B /3BG finden !

Ansonsten schau mal auf www.spurverbreiterung.de oder ruf an. DIe können dir sicherlich mit einer Festigkeit weiterhelfen.

Oder du probierst den TÜV halt bei nem Tuner zu machen der diese Festigkeit vorliegen hat.
 
  • Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? Beitrag #4
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Testedit
 
  • Keine Abnahme: ET-Änderung an der HA von 50mm zu hoch???? Beitrag #5
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Nelltec

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@ Scatha

Das steht eigentlich immer drin !!!

Es stellt sich immer nur die Frage *Wieviel mehr als diese 2% sprich ca. 15mm auf Serie wurden denn geprüft*
Diese Aussage ist ja kein Freifahrschein ins Unermessliche !
 
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