P
planitzer
Hallo zusammen.
Bin nach einiger Suche auf die Seite gestoßen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Die Daten meines Fahrzeuges sind:
Passat 3B 1.8T mit 150 PS, Bj1999
Abweichend zum Serienrad ab Werk (mit einer ET 45mm),
fahre ich nun auf 8x17" Felgen, ET 35mm mit 225/45 ZR17 Reifen + Spurscheiben a 15mm auf der Hinterachse .
Habe mir ein Gewindefahrwerk eingebaut und wollte die Rad-Spurscheiben-Fahrwerkkombination eintragen lassen.
Nach einigem hin und her beim Dekra-Mann und gewaltigen Beladungen ist die Freigängigkeit der Räder auf der Hinterachse ok,
bis zu diesem Punkt also wäre nach seiner Aussage die Eintragung möglich, demzufolge kein Börteln etc notwendig.
Nun der Grund der Ablehnung einer Eintragung:
Ausgehend von den Spurscheiben a 15mm (30 mm somit bezogen auf die Hinterachse) liegt eine Verringerung der ET (mit meinen Felgen, die die ET
ab Werk schon um 10mm pro Rad verringern ) von 25 mm pro Rad bzw. 50 mm bezogen auf die ganze Hinterachse vor! Der Tüv sagt, es darf eine
ET-Verringerung bezogen auf die Achse und die Spurweite nicht mehr als 2% betragen. Dies hat mit der Festigkeit und Stabilität der
Radaufhängung zu tun, weil ja durch die geringere ET der wirksame Hebelarm der wirkenden Kräfte länger wird und somit die Beanspruchung auf
den Radträger höher.
Auf die Umstände an meinem Fahrzeug bezogen heisst das: 50mm ET-Verringerung (wie gesagt auf Serieneinpresstiefe einer Stahlfelge) auf der
Hinterachse, bei sagen wir mal etwa 170 cm Spurweite, das würde eine Änderung der von 3% entsprechen, also 50% mehr als zulässig!
Aus diesem Grunde wäre eine gesonderte Festigkeitsprüfung notwendig, und wie gesagt die Eintragung könne ich so vergessen.
Ohne Spurscheiben stellt die Eintragung kein Problem dar, aber wenn dann möchte ich es komplett machen lassen damit die Betriebserlaubnis
nicht flöten geht bei einer Kontrolle.
Der Dekra- Mann sagte, ihm genüge um das abzusichern ein Gutachten einer 8x17 Felge mit ET 20 (dies entspricht ja meinen Werten) für meinen
Fahrzeugtyp mit den Reifen. Bzw. eben ein Gutachten für Spurverbreiterungen in meinem Fall eben 50mm.
Habe dann mal bei FK geschaut- die bieten ja sogar Spurverbreiterungen bis 60 mm für den Passat an- habe die angerufen und promt ein Gutachten vom TÜV Österreich bekommen. Alles super bis auf den Satz "Spurweiten abweichungen bis max. 2% zulässig" - Bingo, also wieder nichts. Nun frage ich mich: sind die bekloppt oder habe ich einen Denkfehler?!
Wer kann helfen, hat ein benötigtes Gutachten oder weiß wo man sowas herbekommt?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung. Man bekommt halt immer wieder hier in Deuschland gezeigt, dass wir in einem Staat von Bürokraten arbeiten. Anders kann ich die in meinem Fall verordnete Ablehnung der Eintragung nicht bezeichnen.
Gruß
Bin nach einiger Suche auf die Seite gestoßen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Die Daten meines Fahrzeuges sind:
Passat 3B 1.8T mit 150 PS, Bj1999
Abweichend zum Serienrad ab Werk (mit einer ET 45mm),
fahre ich nun auf 8x17" Felgen, ET 35mm mit 225/45 ZR17 Reifen + Spurscheiben a 15mm auf der Hinterachse .
Habe mir ein Gewindefahrwerk eingebaut und wollte die Rad-Spurscheiben-Fahrwerkkombination eintragen lassen.
Nach einigem hin und her beim Dekra-Mann und gewaltigen Beladungen ist die Freigängigkeit der Räder auf der Hinterachse ok,
bis zu diesem Punkt also wäre nach seiner Aussage die Eintragung möglich, demzufolge kein Börteln etc notwendig.
Nun der Grund der Ablehnung einer Eintragung:
Ausgehend von den Spurscheiben a 15mm (30 mm somit bezogen auf die Hinterachse) liegt eine Verringerung der ET (mit meinen Felgen, die die ET
ab Werk schon um 10mm pro Rad verringern ) von 25 mm pro Rad bzw. 50 mm bezogen auf die ganze Hinterachse vor! Der Tüv sagt, es darf eine
ET-Verringerung bezogen auf die Achse und die Spurweite nicht mehr als 2% betragen. Dies hat mit der Festigkeit und Stabilität der
Radaufhängung zu tun, weil ja durch die geringere ET der wirksame Hebelarm der wirkenden Kräfte länger wird und somit die Beanspruchung auf
den Radträger höher.
Auf die Umstände an meinem Fahrzeug bezogen heisst das: 50mm ET-Verringerung (wie gesagt auf Serieneinpresstiefe einer Stahlfelge) auf der
Hinterachse, bei sagen wir mal etwa 170 cm Spurweite, das würde eine Änderung der von 3% entsprechen, also 50% mehr als zulässig!
Aus diesem Grunde wäre eine gesonderte Festigkeitsprüfung notwendig, und wie gesagt die Eintragung könne ich so vergessen.
Ohne Spurscheiben stellt die Eintragung kein Problem dar, aber wenn dann möchte ich es komplett machen lassen damit die Betriebserlaubnis
nicht flöten geht bei einer Kontrolle.
Der Dekra- Mann sagte, ihm genüge um das abzusichern ein Gutachten einer 8x17 Felge mit ET 20 (dies entspricht ja meinen Werten) für meinen
Fahrzeugtyp mit den Reifen. Bzw. eben ein Gutachten für Spurverbreiterungen in meinem Fall eben 50mm.
Habe dann mal bei FK geschaut- die bieten ja sogar Spurverbreiterungen bis 60 mm für den Passat an- habe die angerufen und promt ein Gutachten vom TÜV Österreich bekommen. Alles super bis auf den Satz "Spurweiten abweichungen bis max. 2% zulässig" - Bingo, also wieder nichts. Nun frage ich mich: sind die bekloppt oder habe ich einen Denkfehler?!
Wer kann helfen, hat ein benötigtes Gutachten oder weiß wo man sowas herbekommt?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung. Man bekommt halt immer wieder hier in Deuschland gezeigt, dass wir in einem Staat von Bürokraten arbeiten. Anders kann ich die in meinem Fall verordnete Ablehnung der Eintragung nicht bezeichnen.
Gruß