Höhere Erstattung nur bei Weiterbesitz

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rennic

rennic

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Mehr erstattet bekommen als die Reparaturkosten ausmachen, ist nach unverschuldetem Unfall nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Urteilte der Bundesgerichtshof und legte die Bedingungen fest.

Autobesitzer haben nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf die Erstattung von Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert. Dies gilt allerdings nur, wenn das Auto in den alten Zustand versetzt wird und der Halter das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.
Quelle: autogazette.de

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  • Höhere Erstattung nur bei Weiterbesitz Beitrag #2
A

Albrecht

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Hochschwarzwald
Hallo rennic,


besten Dank für diese Info. Ist immer gut, wenn man darüber Bescheid weiß, wenn man mit der gegnerischen Versicherung rumdiskutieren muß :top:

Obwohl ich hoffe, davon nicht Anspruch nehmen zu müssen :wink:

Viele Grüße
Albrecht
 
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