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Quelle: autogazette.deMehr erstattet bekommen als die Reparaturkosten ausmachen, ist nach unverschuldetem Unfall nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Urteilte der Bundesgerichtshof und legte die Bedingungen fest.
Autobesitzer haben nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf die Erstattung von Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert. Dies gilt allerdings nur, wenn das Auto in den alten Zustand versetzt wird und der Halter das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.
Weiterlesen: http://www.autogazette.de/Hoehere-Erstattung-nur-bei-Weiterbesitz/artikel_1053417_13.htm