C
cc-birk
Hallo Leute,
habe im März einen Passat BlueMotion bestellt.
Da dieser Euro5 ist - hieß es er wäre steuerbefreit bis Ende2010.
Zulassung war auch Bestandteil des Kaufvertrages und wird/wurde durch
das Autohaus übernommen.
So jetzt zum weiteren Geschehen:
Am 24.06.2009 bekamen wir Nachricht, daß das Auto fertiggestellt sei.
Das Autohaus hatte seltsamerweise noch keine Benachrichtigung.
Das Auto traf am 02.07.09 am Autohaus ein wurde eine Woche später
zugelassen.
Durch die Zulassung im Juli verlier ich jetzt die Steuerbefreiung - macht 312,00€ Mehrkosten - KfZ-Steuer.
Obwohl doch eine Vorabanmeldung im Juni hätte möglich sein müssen - oder ?
Zur Anmeldung ist das Auto ja nicht nötig - sondern nur der Brief.
Zusätzlich kostet einem die Zulassung über Autohaus ja auch Kohle (mehr als wenn man es
selber zulässt).
Das Autohaus versäumt es rechtzeitig zuzulassen und ich habe dadurch Mehrkosten...
P.S. Vorab wurde durch VW schon die Erlebnisabholung versäumt (obwohl in der AB bestätigt).
Dadurch verlor ich ja auch schon den 50€-Warengutschein und die 5-Sterne-Übernachtung...
Was ist Eure Meinung - lohnt es sich per Rechtsschutz auf Schadenersatz zu gehen...
Danke im vorraus...
habe im März einen Passat BlueMotion bestellt.
Da dieser Euro5 ist - hieß es er wäre steuerbefreit bis Ende2010.
Zulassung war auch Bestandteil des Kaufvertrages und wird/wurde durch
das Autohaus übernommen.
So jetzt zum weiteren Geschehen:
Am 24.06.2009 bekamen wir Nachricht, daß das Auto fertiggestellt sei.
Das Autohaus hatte seltsamerweise noch keine Benachrichtigung.
Das Auto traf am 02.07.09 am Autohaus ein wurde eine Woche später
zugelassen.
Durch die Zulassung im Juli verlier ich jetzt die Steuerbefreiung - macht 312,00€ Mehrkosten - KfZ-Steuer.
Obwohl doch eine Vorabanmeldung im Juni hätte möglich sein müssen - oder ?
Zur Anmeldung ist das Auto ja nicht nötig - sondern nur der Brief.
Zusätzlich kostet einem die Zulassung über Autohaus ja auch Kohle (mehr als wenn man es
selber zulässt).
Das Autohaus versäumt es rechtzeitig zuzulassen und ich habe dadurch Mehrkosten...
P.S. Vorab wurde durch VW schon die Erlebnisabholung versäumt (obwohl in der AB bestätigt).
Dadurch verlor ich ja auch schon den 50€-Warengutschein und die 5-Sterne-Übernachtung...
Was ist Eure Meinung - lohnt es sich per Rechtsschutz auf Schadenersatz zu gehen...
Danke im vorraus...