
Waldschrat81
Die neue Fahrzeugzulassungsverordnung(FZV) mit einem gemeinsamen Einstiegsalter von 30 Jahren für das rote 07er- und das H-Kennzeichen wurde am 10. Februar 2006 im Bundesrat beschlossen. Am 29.April 2006 hatte auch Bundesverkehrsminister Tiefensee die Verordnung unterschrieben. Sie gilt damit als verkündet und wird am 1.März 2007 in Kraft treten. Bei befristetet zugeteilten roten 07er-Kennzeichen bestand zunächst nach neuem recht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt. Es gelang dem DEUVET, dieses Thema auf die tagesordnung des Bund-Länder-Fachausschusses für Fahrzeugzulassung am 3. und 4. Mai 2006 zu bringen und stichhaltige Argumente für einen Bestandsschutz zu liefern. Entgegen der Auffassung des Bundes folgten die Bundesländer der DEUVET-Argumentation und sicherten den Bestandsschutz auch für befristet zugeteilte rote 07er-Kennzeichen. Aktuell wird der Beschluss in den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Während der Bestandsschutz gesichert ist, verfahren die Bundesländer bei der Neuzuteilung von roten 07er-Kennzeichen derzeit jedoch unterschiedlich. Während Rheinland-Pfalz und Hessen es bis zum Inkrafttreten weiterhin bei einem Einstiegsalter von 20 Jahren zuteilen, gibt es das Rote 07er-Kennzeichen in Sachsen-Anhalt nunmehr ab einem Fahrzeugalter von 30 jahren. Das Einstiegsalter in Bremen bleibt bis zum 1.März 2007 wie bisher bei 25 Jahren. In NRW wird man in der Übergangsphase mit uneinheitlicher Handhabung der Altersgrenze rechnen müssen. Die Vorgehensweise in den übrigen Bundesländern steht noch nicht endgültig fest.
(Quelle: www.deuvet.de)
(Quelle: www.deuvet.de)