Hi 3bs2002, erst einmal vielen Dank

für dein Kompliment.
Zu deiner Aussage von deinem TÜV Prüfer,das ist nicht ganz richtig zu den Lastindexen der Reifen,
habe hier mal eine kl. Auflistung gemacht :
Li kg Achslast
80 = 450 kg = 900 kg
81 = 462 kg = 924 kg
82 = 475 kg = 950 kg
83 = 487 kg = 974 kg
84 = 500 kg = 1000 kg
85 = 515 kg = 1030 kg
86 = 530 kg = 1060 kg
87 = 545 kg = 1090 kg
88 = 560 kg = 1120 kg
89 = 580 kg = 1160 kg
90 = 600 kg = 1200 Kg
91 = 615 kg = 1230 kg
92 = 630 kg = 1260 kg
93 = 650 kg = 1300 kg
94 = 670 kg = 1340 kg
95 = 690 kg = 1380 kg
96 = 710 kg = 1420 kg
97 = 730 kg = 1460 kg
98 = 750 kg = 1500 kg
Also aus der Reifenbreite und der Reifenquerschnitt, daraus ergibt sich der Lastindex des Reifen's ..
Ein Beispiel :
VA Last meines Passat 1050 kg, das entspricht einem mindest Lastindex von min. 86 (530 kg/je Reifen = 1060 kg/Achse)
HA Last meines Passat 1070 kg, das entspricht einem mindest Lastindex von min. 87 (545 kg/je Reifen = 1090 kg/Achse)
Da sehr viele Reifen in den 20" Größen geringe Lastindexe haben, sollte man seine Achslasten beachten.
Wichtig, bei den Reifenbreiten ist darauf zu achten, das von dem Reifenhersteller eine Reifenfreigabe eingeholt wird, diese bescheinigt, auf bis zu einer max. Felgenbreite der Reifen in der Größe gefahren werden darf, sie beinhaltet ebenfalls die Freigabe über den Lastindex und der Achslast, sowie den richtigen Luftdruck und des Abrollumfanges, ob ggf. eine Tachoangleichung nötig ist, der dann auf der Achse mit dem Reifen zu fahren ist.
Werde mal eine Kopie einer Reifenfreigabe hier einfügen. Zum verständniss.
Im Einzelfall ist auch eine Ablastung des Fahrzeuges möglich, bzw. der Achslasten, es wird dann z.B. ein Sitzplatz/Zuladung gestrichen, das ist aber immer die Sache vom TÜV-Prüfer.