Knöllchen zu unrecht?

Diskutiere Knöllchen zu unrecht? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Es heisst doch nach jeder Kreuzung sind die Verkehrsschilder aufgehoben, wenn kein Neues dasteht...Gilt das auch wenn nur auf einer Seite der Str...
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #1
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Es heisst doch nach jeder Kreuzung sind die Verkehrsschilder aufgehoben, wenn kein Neues dasteht...Gilt das auch wenn nur auf einer Seite der Str. eine Nebenstr. auftrifft ??? Ich skizzier das mal :clap:

...| .........|
...|.......x..| hier stand ich :-(
...|..........|
---..........|
............. |
---..........|
...|..........|
...|..........|
...|..........o> hier steht ein Schild nur für Anwohner
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #2
Gessi

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@ marchl

nee da haste leider Pech, denn die Kreuzung hebt das schild auf der seite auf wo sie einmündet..
also genau auf der anderen Seite in deinem Fall...

Grüße gessi
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #3
Sylvi

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da muß ich mich gessi anschließen.

da hast echt wie en bissl pech gehabt. :cry:


die sylvi
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #4
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so ein mist aber auch....In der Beziehung hasse ich Frankfurt !!! Nirgends bekommt man einen Parkplatz "rrrrh" ... 90% der Parkmöglichkeiten in F. sind nur für Anwohner und die restlichen 10 % sind immer besetzt.

Hab diesen Monat schon 2 Strafzettel "fuck" :angered:
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #5
Tom

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Ärgere dich nicht. Ich habe diesen Monat auch einen Strafzettel gefangen. Ich parkte im verkehrsberuhigten Bereich "außerhalb der markierten Flächen". Ich dachte mir, "Hä? Welche markierten Flächen? Hier gibt es keine markierten Flächen!". Aber das war es ja gerade, denn im verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Steht so in der StVO. Blöd. Da haben die auch noch Recht und Widerspruch ist sinnlos. Aber waren "nur" 10 EUR. Wäre ich wohl mit Parkschein billiger gekommen. Obwohl es eigentlich reine Schikane ist. Ich stand ganz normal am Bordstein und habe niemanden Behindert. Selbst LKW konnten ungehindert durchfahren und das war abends um 20:00 Uhr, wo dort sowieso keine Fußgänger mehr unterwegs sind, mitten im Winter.
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #6
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Frankfurt ist aber was das Parken angeht einfach nur "SCHEISSE" ... Hab schon ca. 10 Strafzettel in 4 Monaten gesammelt :-( . Jedes Mal sind das 15 Eur "heul" ... Und dagegen machen kann man nix. Denn diese Anwohnerausweise bekommt man nur, wenn man seinen Wohnsitz in F. hat, oder ein F. Kennzeichen am Auto hat. Alle Anderen haben Pech und müssen irgendwo ausserhalb parken oder so.... :frustrated:
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #7
Sylvi

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nehmt es gelassen, es hilft der wirtschaft........ :lol:

hab im februar auch 2 stück bekommen.


die sylvi
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #8
relax_baby

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und was ist wenn er aus der kreuzung raus kommt "der linken"
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #9
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das is ne gute Frage ... so wars nämlich auch " " Und ich hab kein Schild gesehen :nana:
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #10
Tom

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Ich zitiere mal die StVO:

41_286.gif

Zeichen 286 - Eingeschränktes Haltverbot

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Das Zusatzschild "(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. ... frei" nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus.

Das Zusatzschild "Bewohner mit besonderem Parkausweis frei" nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind.

a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

------------------------

Irgendwo steht auch geschrieben, dass du dich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren hast. Das hab ich aber jetzt nicht gefunden.
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #11
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so ein Mist aber auch !!! :pissedoff:
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #12
Tom

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@Marchl
Mir ging es doch auch so. Ich parkte im Verkehrsberuhigten Bereich.


§42 (4a) Verkehrsberuhigte Bereiche

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #13
Sylvi

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eine einzige chance hättest vielleicht, zumindest bin ich so mit meiner begründung durchgekommen:

be- und entladen von personen,

denn das dauert länger als 3 minuten, und das sieht eigentlich das ordnungsamt ein.

versuch es wenigstens, bei mir hat es geklappt :!: :lol:

es liegt aber im ermessen des sachbearbeiters.
also leg deine beste seite auf und ruf dort an. das klärt sich meist telefonisch sogar.


die sylvi
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #14
Tom

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Zu spät. Hab schon bezahlt... :cry:
 
  • Knöllchen zu unrecht? Beitrag #16
Tom

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Ich mußte doch dir Frist einhalten und die lief am Montag ab. :roll:
 
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