Knöllchen in der Schweiz

Diskutiere Knöllchen in der Schweiz im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Wollt mal fragen ob hier jemand erfahrungen mit Knöllchen aus der Schweiz hat. War gestern in Genf und hab mein Auto in eine Parklücke in der...
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #1
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FRITZ

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Wollt mal fragen ob hier jemand erfahrungen mit Knöllchen aus der Schweiz hat.
War gestern in Genf und hab mein Auto in eine Parklücke in der Innenstadt hineingezwängt. Kein Parkautomat in Sicht also sicherheitshalber mal die Parkuhr reingelegt.
Als ich dann spät Abend an mein Auto zurück komm, fand ich's dann doch sehr verwunderlich, dass mein Passi noch als einziger völlig verwaist auf der Straßenseite stand....Knöllchen am Scheibenwischer.....
Da ich nicht wirklch der französischen Sprache mächtig bin, hat mir dann ein Passant in gebrochenem Englisch so halbwegs erklärt dass diese Parkplätze nur bis 19h frei seien und danach dann Halteverbot....diese Unachtsamkeit - oder Dummheit - kostet mich nun 120,-CHF, das sind cs. 80,-€.

Angeblich werden ja die Strafen seit kurzem auch nach Deutschland vollstreckt und deswegen weiß ich jetzt nicht, ob ich die Strafen zahlen soll, oder das Knöllchen getrost in Mülleimer schmeißen kann, über's Bett hängen etc...

Vielleicht weiß jemand beescheid.....

danke schon mal
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #2
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soweit ich weiß, kriegste dann bald post.
80€ für falschparken is heftig
aber unwissenheit schützt vor strafe nicht
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #4
Skorpion59

Skorpion59

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Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide

Sollten Sie nicht gezwungen sein, Ihr Bußgeld gleich zu bezahlen, haben Sie unter Umständen Glück gehabt. Denn Deutschland hat nur mit Österreich eine gültige Vereinbarung zur Vollstreckungshilfe. Ein Abkommen mit der Schweiz wird derzeit noch nicht umgesetzt. Allerdings sollten Sie wissen, dass viele Länder offene Rechnungen bis zu fünf Jahre im Computer speichern. Da viele Grenzer neben dem Pass auch offene Bußgelder überprüfen, kann es Ihnen beispielsweise an der Schweizer Grenze passieren, dass Sie dort so lange festgehalten werden, bis Sie bezahlt haben.

2007 wird wahrscheinlich ein EU-Beschluss in Kraft treten, der es künftig erlaubt, Strafen über 70 Euro in allen EU-Staaten zu vollstrecken. Noch nicht festgelegt ist, ob dann auch zurückliegende Verkehrsverstöße eingefordert werden dürfen.
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #6
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also, 5 jahre die Schweizer Grenze meiden :)
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #7
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FRITZ

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glaub das wird mir nicht sonderlich schwer fallen :)
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #8
VWFlo

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Hallo,
Die Strafen in der Schweiz sind echt heftig. Ich kann ein Lied davon singen weil ich in der Woche mindestens einmal nach Zürich fahre. Bei denen gibt es auch keine Toleranz wenn man geblitzt wird.
Ich würde das Ticket auf jeden Fall bezahlen. Bin letztens bei Kirschgrün über die Ampel und wurde geblitzt ohne Sofortkasse. Nach einiger Zeit bekam ich Post in Deutschland. Die Schweiz hat zwar kein Abkommen mit Deutschland stellt aber in Flensburg eine Anfrage. Daraufhin habe ich 180 € für eine Rote Ampel bezahlt! Ich kann nur jedem den Tip geben immer genau die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu fahren. Ansonsten wirds echt teuer!
 
  • Knöllchen in der Schweiz Beitrag #9
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FRITZ

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Also ich hab mich auch mal beim ADAC schlau gemacht und habe folgende Antwort bekommen:

" [...] Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher momentan grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden sonstigen Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im Allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland und so weiter.

Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über die deutsche Staatsanwaltschaft, fügt sie bei der Zustellung des betreffenden ausländischen Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe umfasst. [...]"


Abgesehen davon is der Strafzettel eine Art Zahlschein, mit dem man vermutlich das Geld bei einer Schweizer Bank einzahlen muss oder so....keine Ahnung.....Kontoverbindung und/oder Zahlungshinweise und der gleichen sind darauf jedenfalls nicht zu finden....also selbst wenn ich wollen würde :rofl:
 
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