C
CarlO
Hi leute habe mir die A25 8,5x18 mit Continental 225/40ZR18 ET35 zugelegt.
wie ich nun mitbekommen habe fahren viele mit diesen Felgendaten ohne Probleme ( kein schleifen usw.... )
Aber nun hab ich mal ins Gutachten reingeschaut dort steht :
K45: An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnnenkotflügel,
Kunstoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine aureichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46: An Achse 2 " ( das selbe... )
Brauche nun euren Rat ist das wirklich notwendig um sie beim Tüv einzutragen zu bekommen ? Werde ja noch Federwegbegrenzer einbauen ,den wird auch garantiert nix schleifen ! Wie reagieren die Tüvler ? kann man mit denen verhandeln ?
wie ich nun mitbekommen habe fahren viele mit diesen Felgendaten ohne Probleme ( kein schleifen usw.... )
Aber nun hab ich mal ins Gutachten reingeschaut dort steht :
K45: An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnnenkotflügel,
Kunstoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine aureichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46: An Achse 2 " ( das selbe... )
Brauche nun euren Rat ist das wirklich notwendig um sie beim Tüv einzutragen zu bekommen ? Werde ja noch Federwegbegrenzer einbauen ,den wird auch garantiert nix schleifen ! Wie reagieren die Tüvler ? kann man mit denen verhandeln ?