Endlich Passat fahren, oder doch nicht!?

Diskutiere Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Guten Morgen, ich bin nun seit Montag stolzer Eigentümer eines Passat B6. Noch nicht Besitzer wird sich aber im laufe der Woche hoffentlich...
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #1
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Das Brot

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Guten Morgen,

ich bin nun seit Montag stolzer Eigentümer eines Passat B6. Noch nicht Besitzer wird sich aber im laufe der Woche hoffentlich ändern und selbst wenn er schon in meiner Garage stehen würde habe ich ein Problem wie mir gestern mein Versicherungsvermittler gesagt hat.

Das Problem liegt daran, dass ich momentan noch einen Golf IV fahre. Der "Freundliche" will mir für das Auto nur 2200 € geben und das ist mir zu wenig. Also Privat verkaufen! Um aber für den Privatkauf Probefahrten anbieten zu können muss ich meinen Alten angemeldet lassen... sprich ich kann meine Versicherungsprozente solange nicht für den Passat übernehmen.

Wisst ihr zufällig ob es ein größer Aufwand ist, eine rote Nummerntafel für diese Probefahrten zu organisieren damit ich den Golf abmelden kann?

Danke schonmal im voraus

Gruß

Micha
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #2
Passat_3B_JR

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Naja, ob du als Privatmann ne rote Nummer bekommst bezweifel ich mal.

Und ob ne Werkstatt bzw. nen Autohaus die einfach mal so raus rückt, glaub ich auch nicht, da hier 1. die gefahr besteht, dass du die Schilder hast und in der Werkstatt/Autohaus werden sie benötigt und somit ist hier der Arbeitsfluss beeinträchtigt und 2. gibts hier gerne mal Kontrollen, ob du die Nummer nutzen darfst, da laut nem Bekannten eigentlich nur der Eigentümer diese nutzen darf.

Würde entweder den Golf abmelden und den Passat an und wenn jemand ne Probefahrt will, soll er Schilder mitbringen, oder aber den Golf noch solange fahren, wie sich noch kein Käufer gefunden hat. Alternativ würd ich mit dem Versicherungsvertreter mal reden wie teuer eine kurzzeitige 2.Wagenversicherung kommt und dann den Golf als 2.Wagen anmelden.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #3
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Das Brot

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Servus Jürgen, danke mal für die Antwort... Problem in dem Fall ist warscheinlich das ich mit dem Neuwagenkauf auch gleich einen Versicherungswechsel machen will (zu teuer). Mein Golf während des Jahres auf eine Versicherung zu holen geht ja dann nicht. (Kündigungsfrist)

Das mit der roten Nummer sehe ich genauso. Ich glaube es führt kein Weg dran vorbei als meinen Passat erst mal in der Garage anzuschauen. Verdammt!
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #4
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Albrecht

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hm, also da hatte ich wohl mit meiner Versicherung Glück: die haben ohne weiteres Rumdiskutieren den Neuen sofort mit den normalen Bedingungen, also allen Rabatten, versichert, und den alten noch kurzzeitig weiterlaufen lassen, ebenfalls mit allen Rabatten. So war das damals kein Problem ...

Würde ich heute aber ohnehin nicht mehr machen, denn dann will der Käufer im Regelfall mit Deiner Zulassung noch nach Hause fahren. Und das geht ja mal garnicht .... daher muß er sowieso eigene Kennzeichen mitbringen, wenn er den Wagen holen will ...
Lange Rede, kurzer Sinn: melde den Golf ab, und wer ihn probefahren will, soll sich halt Kurzzulassungsnummern besorgen. Das ist zwar für den Interessenten etwas umständlicher, aber Du bist damit auf der sicheren Seite.
Wenn Du das nicht willst: den Golf lassen wie es ist, und erst nach dessen Verkauf den Passat anmelden.

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #5
daStupp

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Ich denke, dass du deinen Golf auch ohne Kennzeichen verkauft kriegst.
Ich habe meine Autos auch alle abgemeldet verkauft und hatte nie Probleme. Entweder haben die Intressenten Kurzzeitkennzeichen mitgebracht (inkl. Versicherung etwa 100 Euro für 5 Tage) oder sie haben den Wagen nur ein paar Meter vor und zurück gefahren.
Ich würde ihn also einfach abmelden, dann hast du weniger Stress beim versichern des Neuen.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #6
SieMone

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Auf jedenfall abmelden. Bei so einem Auto muß man nicht groß Probefahren. Blödsinn. ;)
Und wie schon gesagt wurde, derjenige der das Auto kauft, muß sich halt selber um die Zulassung kümmern, das ist gnaz normale Handhabe.
Wir haben so auch schon Autos verkauft und auch Autos gekauft.
Wenn du den über Ebay z.B. verkaufst kommt meißt nichtmal jmd um das Auto überhaupt mal anzusehen.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #7
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saxxon

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Das Brot schrieb:
Wisst ihr zufällig ob es ein größer Aufwand ist, eine rote Nummerntafel für diese Probefahrten zu organisieren damit ich den Golf abmelden kann?

Hallo Micha. Rein rechtlich dürfte Dir ein Händler das rote Kennzeichen nicht einmal ausleihen, da dies schon ein grober Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) darstellt. In der FZV wird unter § 16 Absatz 3 zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern/Händlerinnen ein Rotes Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeschrieben, hierbei muss es sich allerdings um ein Fahrzeug aus seinem Bestand handeln. Als Zuverlässigkeitsnachweise gelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und ein Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts, die von den Gemeinden einzureichen sind, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat oder noch betreibt.
Ein Verleih an Dritte ist ausgeschlossen. Wenn Du einen Händler findest der das trotzdem macht, freu Dich :). Ansonsten, Golf abmelden und der potenzielle Kaufinteressent soll sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen :top: .

Gib mal bitte ein paar Eckdaten zum Golf. Diesel oder Benziner? km-Laufleistung?
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #8
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Albrecht

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saxxon schrieb:
Das Brot schrieb:
Wisst ihr zufällig ob es ein größer Aufwand ist, eine rote Nummerntafel für diese Probefahrten zu organisieren damit ich den Golf abmelden kann?

Hallo Micha. Rein rechtlich dürfte Dir ein Händler das rote Kennzeichen nicht einmal ausleihen, da dies schon ein grober Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) darstellt. In der FZV wird unter § 16 Absatz 3 zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern/Händlerinnen ein Rotes Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeschrieben, hierbei muss es sich allerdings um ein Fahrzeug aus seinem Bestand handeln. Als Zuverlässigkeitsnachweise gelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und ein Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts, die von den Gemeinden einzureichen sind, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat oder noch betreibt.
Ein Verleih an Dritte ist ausgeschlossen. Wenn Du einen Händler findest der das trotzdem macht, freu Dich :). Ansonsten, Golf abmelden und der potenzielle Kaufinteressent soll sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen :top: .

Gib mal bitte ein paar Eckdaten zum Golf. Diesel oder Benziner? km-Laufleistung?

oh, Vorsicht ! soweit ich weiß, muß er dann aber unterschreiben, daß er die Bedingungen, unter welcehn er die roten Nummeern verwenden darf, auch zur Kenntnis genommen hat. Da er gegen diese verstößt (das Auto gehört nicht zum Bestand des Händlers), hat auch er dann mit Ärger zu rechnen.

Daher, wie oben vorsichtig formuliert: Golf abmelden, und ferig. Ein Verkauf an jemand, der sich wirklich für das Auto interessiert, wird daran sicherlich nicht scheitern.

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #9
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Das Brot

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saxxon schrieb:
Gib mal bitte ein paar Eckdaten zum Golf. Diesel oder Benziner? km-Laufleistung?

Golf IV Edition, Benziner 1,6 16V Bj 05/00 3 Türen, 109.000 km, Farbe Graublau

willst ihn haben ;)

@ allen anderen ... wow danke für die vielen Antworten. Ich hab halt bedenken, dass wenn ich den Golf jetzt abmelde, das Interesse an dem Auto von vorneherein schwindet weil ein möglicher Käufer ja erst mal Stress hat bis er eine Kurzzulassung bekommt. Ich musste sowas noch nie machen, weiß also nicht wie schnell man so eine Kurzzulassung kriegt.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #10
SieMone

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Kurzzulassung?
Vers anrufen, diese Vers. Nummer geben lassen, zur Zulassungsstelle gehen -> meißtens nichtmal Nummer ziehen, weil die das gleich am Schalter machen, Kennzeichen prägen -> fertig. Dauert ne halbe Std....im Optimalfall.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #11
Passat_3B_JR

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Wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit Fahren eines Autos auf einem Privat-Großparkplatz eines Supermarktes?

Ist das mit einer mündlich/schriftlichen Genehmigung des Marktleiters erlaubt?

Wenn ja, dann kannst das Auto ja dahin "abschleppen", dich dort treffen und dann kann der potenzielle Käufer dort seine Probefahrt machen.

Würde das Auto aber auf jeden Fall abmelden, erspart dir evtl. sehr lästige Rennerei.

Was wenn der Käufer z.B. während der Probefahrt mit deinem Auto nen Unfall verschuldet? Dann greift erstmal deine Versicherung. Dann kommt das Problem mit geliehenen Fahrzeugen, evtl. fehlende Klausel mit Fahrer unter 25 etc. was dir mächtig Ärger bereiten kann.
Macht er dass jedoch mit seinen Kurzzeitkennzeichen, ist seine Versicherung dran.
Nächstes Problem: Was wenn der Käufer das angemeldete Auto gleich mitnehmen will und es Samstag ist? Dann sagst entweder nochmal kommen worauf er evtl. sagt nö oder du gibst nen des Auto angemeldet mit und er fährt auf deine Kosten/Risiken damit rum.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #12
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Passat_3B_JR schrieb:
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit Fahren eines Autos auf einem Privat-Großparkplatz eines Supermarktes?

Ist das mit einer mündlich/schriftlichen Genehmigung des Marktleiters erlaubt?

Wenn ja, dann kannst das Auto ja dahin "abschleppen", dich dort treffen und dann kann der potenzielle Käufer dort seine Probefahrt machen.

Würde das Auto aber auf jeden Fall abmelden, erspart dir evtl. sehr lästige Rennerei.

Was wenn der Käufer z.B. während der Probefahrt mit deinem Auto nen Unfall verschuldet? Dann greift erstmal deine Versicherung. Dann kommt das Problem mit geliehenen Fahrzeugen, evtl. fehlende Klausel mit Fahrer unter 25 etc. was dir mächtig Ärger bereiten kann.
Macht er dass jedoch mit seinen Kurzzeitkennzeichen, ist seine Versicherung dran.
Nächstes Problem: Was wenn der Käufer das angemeldete Auto gleich mitnehmen will und es Samstag ist? Dann sagst entweder nochmal kommen worauf er evtl. sagt nö oder du gibst nen des Auto angemeldet mit und er fährt auf deine Kosten/Risiken damit rum.

wow aus der Sicht hab ichs noch gar nicht gesehen. Ich tendiere immer mehr zum abmelden. Vorallem dann hätte ich meinen Passat am Freitag schon :D
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #13
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saxxon

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@ Das Brot
Danke für die Angaben, ich suche einen Golf IV TDI mit 90 PS :? .

Passat_3B_JR schrieb:
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit Fahren eines Autos auf einem Privat-Großparkplatz eines Supermarktes?

Ist das mit einer mündlich/schriftlichen Genehmigung des Marktleiters erlaubt?
Auf den meisten Großparkplätzen bei Supermärkten gilt die STVO, darüber kann sich ein Marktleiter nicht einfach hinwegsetzen ;-).



Albrecht schrieb:
oh, Vorsicht ! soweit ich weiß, muß er dann aber unterschreiben, daß er die Bedingungen, unter welcehn er die roten Nummeern verwenden darf, auch zur Kenntnis genommen hat. Da er gegen diese verstößt (das Auto gehört nicht zum Bestand des Händlers), hat auch er dann mit Ärger zu rechnen.
Nein. Wenn der Händler die rote Nummer verleiht ist das sein Risiko und das Fahrzeug ist damit haftpflichtversichert. Prinzipiell darf der Händler ja nicht fremdverleihen. Nimmt er "kurzfristig ;-)" das Fahrzeug in seinen Bestand auf (z.B "getarnt" als Kommissionsverkauf) ist es wieder rechtens. Es gibt also durchaus legale Lücken, wo es keinerlei negative Konsequenzen für den Endnutzer der roten Kennzeichen zu befürchten gibt. Die VIN und ein paar weitere Angaben zum Fahrzeug müssen nur handschriftlich in die roten Begleitpapiere eingetragen werden, DAS kontrolliert die Polizei, und schon steht der Nutzung nichts mehr im Wege. Der Fahrer des Fahrzeugs mit den roten Kennzeichen muss sich dann nur an die Nutzungsregeln halten, eine Probefahrt gehört natürlich dazu.

Passat_3B_JR schrieb:
Nächstes Problem: Was wenn der Käufer das angemeldete Auto gleich mitnehmen will und es Samstag ist? Dann sagst entweder nochmal kommen worauf er evtl. sagt nö oder du gibst nen des Auto angemeldet mit und er fährt auf deine Kosten/Risiken damit rum.

Das stimmt nicht ganz. Wenn im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum der Übergabe vermerkt ist, muss seine Versicherung nicht zahlen. Weiterhin kann man schriftlich im Kaufvertrag vermerken, das ab *Datum Uhrzeit* alle Verstöße und Versicherungsrisiken auf den Käufer übergehen. Davon eine vom Käufer unterschriebene Kopie an die Versicherung geschickt und der Verkäufer haftet nicht mehr mit seiner Versicherung ab *Datum Uhrzeit*. Bleibt einzig die Unsicherheit und das damit verbundene Prozedere, wenn der Käufer den Wagen nicht umgehend ab- oder ummeldet.
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #14
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Albrecht

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Hallo saxxon,
dann ist das mittlerweile heute vllt. anders, als es das vor ~20 Jahren war, wo ich öfter mal mit roten Nummern unterwegs war, immer mit Autos vom Freundlichen ... weil meiner halt kaputt war, und er mir irgend ein "Rutscherl" vom Hof gegeben hat.

Wegen oben, Uhrzeit und Datum: prinzipiell hast Du da Recht, aber wer schreibt das in den KV ? kommt wohl eher selten vor ...


@das Brot:
ein zugelassenes Auto würde ich N I E M A L S in fremde Hände geben, eben wegen der oben von Jürgen genannten möglichen Konsequenzen.
Eine kleine storry dazu: ein Kollege hatte mal sein Auto verkauft, KV auf einem Bierdeckel gemacht, den Brief und Schlüssel abgegeben und weg war der Wagen, aber eben zugelasen auf ihn, den Kollegen: fortan bekam er regelmäßig Post, von Polizei, Flensburg, etc. und irgendwann dann auch von einer Versicherung, weil er an verschiedenen Stellen zu schnell gewesen sei, falsch geparkt habe, rote Ampeln mißachtet hätte, ... und weil ein ansehnliches Punktekonto aufgebaut habe, sowie ein Unfall verursacht hätte. Das war dann der Anlaß, mal sich dahinterzuklemmen, daß endlich geklärt wird, daß er den Wagen verkauft hatte, und der neue Eigentümer den Wagen noch immer nicht umgemeldet hatte. Schließlich hatte er Glück: der Wagen (noch immer mit seiner alten Nummer) stand dann mal irgendwo im Halteverbot, und wurde quasi an die Kette/Kralle gelegt. Als der neue Eigentümer kam, um sein Auto wieder flott zu kriegen, wurde der gleich mal verhaftet .... und konnte aufgrund der Bilder (von den roten Ampeln) leicht als der tatsächliche Fahrer/Verursacher der diversen Verstösse identifiziert werden. Sonst hätte der Kollege ein echtes Problem gehabt ...

Darum @Das Brot: gib Dein Auto NIEMALS mit Zulassung in fremde Hände, wenn Du das verkaufst.
Wie sonst sollten wir das wohl gesehen/gemeint haben, daß man das ohne Zulassung verkauft :?

So gesehen, gibt es eigentlich nur diese eine Alternative, alles andere wäre Leichtsinn.

Viele Erfolg beim Verkauf und viele Grüße
Albrecht
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #15
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Das Brot

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Oh mann ich bin immer noch hin und her gerissen was ich machen soll. Es steht halt das Argument im Raum, dass wenn ich meinen Golf abmelde und ihn für ca. 4t€ verkaufen will ein Interessent abspringt, weil er vorher noch ne Rennerei hat bis er die Nummernschilder bekommt. Also ich persönlich würde es nicht tun. Ich würde in dem Fall weiter suchen bis ein ähnliches Auto angeboten wird. Bei einem Golf IV wohl nicht all zu lange. Ich hab halt echt bedenken, dass ich das Auto nicht schnell los bekomme wenn ich es abgemeldet anbiete... und genau das ist eben mein Ziel.

Andererseits Eure Argumente, dass wenn ich meinen Golf angemeldet lasse, ein gewisses Risiko trage und evtl. die A-Karte zieh wenn irgendetwas während der Probefahrt passiert. Gut ich würde niemals jemand alleine mit der Karre rumfahren lassen. Aber das ist ja eh klar. Das mit der Vertraglichen Regelung mit Uhrzeit hat mir mein Versicherungsvertreter auch schon empfohlen. Eine saubere Sache. Damit ist klar ab X Uhr ist der neue Eigentümer verantwortlich.

Fakt ist, da ich eh noch meinen Golf auf vordermann bringen muss, bleibt er noch mindestens eine Woche angemeldet. Solange kann ich auf den Passat (gerade) noch warten. Danach sieht man weiter!

Auf jeden Fall nochmal Danke für die Antworten, echt Top :top:

Gruß Micha
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #16
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saxxon

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Albrecht schrieb:
Wegen oben, Uhrzeit und Datum: prinzipiell hast Du da Recht, aber wer schreibt das in den KV ? kommt wohl eher selten vor ...
Hallo Albrecht. Die Erfahrung habe ich schon selber gemacht. Der gute Herr, mittleres Alter und Kategorie vertrauenswürdig, wollte den Wagen sofort mitnehmen. Datum und Uhrzeit im KV eingetragen, den Herren ausführlich belehrt und alles ist reibungslos über die Bühne gegangen. 4 Tage später kam ein Päckchen mit meinen alten entwerteten Kennzeichen und alles war schön ;-). Sicher kann man das nicht pauschalisieren und muß es der jeweiligen Situation anpassen. Wichtig ist am Ende die Sicherheit, die man bekommt. Da ich das damals als Tip von einem befreundeten RA bekommen habe, war mir bei der Sache auch keineswegs unwohl. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen und jegliches Risiko und vorallem eventuellen Streß aus dem Weg zu gehen gibt es nur die Variante *abmelden und ohne Zulassung verkaufen* :top: .
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #17
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Albrecht

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@saxxon: :top:

@das Brot: Vorschlag als Kompromiß: bei meinen letzten Verkauf habe ich das Auto dem Käufer bis zu seiner Haustür gefahren, die Nummernschilder abgeschraubt, bin dort zur (noch geöffneten) Zulassungstelle gefahren und habe das Auto selbst abgemeldet. Ein Kumpel hat mich dann wieder mit nach Hause genommen.
Wie auch immer, entscheiden mußt Du :top:
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #18
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Das Brot

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Nochmal Danke für alle Antworten... jetzt hab ich aber doch noch eine andere Frage. Was haltet ihr von Autoankauf? Sprich Gebrauchtwagenhändler kontaktieren, Fahrzeug anbieten und der holt es dann hoffentlich zum vereinbarten Preis ab. Google spuckt da ja schon einige Firme aus, die einem das Fahrzeug abkaufen und locken eben auch mit den oben genannten Risiken vom Privatverkauf.

Sind das alles abzocker und auf jeden Fall Finger weg oder könnte man da einen Versuch wagen?
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #19
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Albrecht

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hä ??? was hast Du denn jetzt vor ?
willst Du Deinen Golf an irgendeinen dieser Gebrauchtwagenhändler verticken ?? Klar, das kann man machen, hat einen entscheidenden Nachteil: die Preisdifferenz, die zwischen Einkauf- und Verkaufspreis liegt, mußt Du als Verlust abbuchen. Denn der Händler zahlt Dir kaum mehr als eben den Einkaufspreis, sonst hat er ja nichts davon.
Risiken des Privatverkaufes kann man im Kaufvertrag ausschließen, mit einer entsprechenden Klausel, die freilich nicht so pauschal wie "gekauft wie gesehen" lauten sollte, sondern schon etwas ausführlicher sein muß. Der Gewährleistungsausschluß ist nach wie vor zuläßig !

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Endlich Passat fahren, oder doch nicht!? Beitrag #20
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Das Brot

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ich will nach wie vor meinen Golf so schnell wie möglich los haben. Die Frage ist dann wie du ja auch schreibst zu welchem Preis. Klar muss der Händler das Auto gewinnbringend weiter verkaufen aber mein Gedanke war in erster Linie, ein Händler hat vielleicht andere Möglichkeiten als ich... z.B. Werkstatt (Irgendwelche Gebrauchsspuren die den Wert steigern, kann ein Händler mit eigener Werkstatt günstiger entfernen als ich), Verkauf ins Ausland, usw...

z.B. hat mein Golf leichten Hagelschaden. Bis jetzt machts in meinen Augen keinen Sinn, diesen zu entfernen, wenn man das Geld dafür später eh nicht mehr sieht (meine Meinung). Vor kurzem war ich nochmal in der Werkstatt und hab einfach mal den Karosseriemeister gefragt was man für das Auto privat bekommen kann. Er meinte 4500 ,- abzüglich der Schäden dann entsprechend weniger. Sprich wenn ich 3800€ bekomme bin ich Zufrieden. Wenn mir jetzt aber ein Händler diese 3800 € gibt und ihn dann herrichtet und für 4500 - 5000 € vertickt dann passt es doch für beide Seiten. Der Händler hat seinen Gewinn und ich keinen Stress mehr und den Preis der für mich zufriedenstellend ist. So war meine Überlegung. Natürlich kann ichs versuchen ihn auch für 4500 € zu verkaufen aber ich denk einfach, dafür müsste ich noch ordentlich ins Auto investieren, zur Werkstatt rennen und dann Glück haben das ihn jemand für den Preis nimmt.
 
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