Um die Liste zu vervollständigen:
KURZZEITKENNZEICHEN
Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf Antrag bei der Zulassungsbehörde. Sie dürfen für Fahrten mit nicht zugelassenen oder vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen anlässlich zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.
Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von höchstens 5 Tagen.
Unterlagen
evtl. Fahrzeugbrief
Versicherungsbestätigungskarte für Kurzzeitkennzeichen
Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass bitte Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate, mitbringen)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Vollmacht bei Vertretung (siehe Formular)
Kosten
10,20 € Hinzu kommt die Gebühr für die Kennzeichenschilder.
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INTERNATIONALES KENNZEICHEN (z.B. für Ausfuhr)
Eine internationale Zulassung braucht man für Fahrzeuge, die ins Ausland überführt und/oder dort zugelassen werden. Da Zulassungsverfahren im Ausland in der Regel meist mehrere Wochen dauern, können Sie Ihr Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen in dieser Zeit weiterhin problemlos nutzen.
Ihr Fahrzeug wird bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens endgültig abgemeldet.
Unterlagen
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass bitte Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate, mitbringen
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
evtl. bisheriges Kennzeichen
Vollmacht bei Vertretung (siehe Formular)
Hinweis
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Dort gibt es auch einen kostenlosen Parkplatz zur Kfz-Abnahme.
Solange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist, muss das Fahrzeug auch eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV-Plakete“) besitzen.
Kosten
33,30 € für die Internationale Zulassung
5,60 € für die Löschung bei Fahrzeugen, die in Baden-Baden zugelassen sind
10,70 € für die Löschung bei auswärtigen Fahrzeugen
Hinzu kommt die Gebühr für die Kennzeichenschilder.
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Rote Kennzeichen für Oldtimer
Voraussetzung:
Das Fahrzeug muss mindestens 20 Jahre alt sein und der Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes dienen.
Verwendung (zugelassene Fahrten):
Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen
Prüfungsfahrten
Probefahrten
Überführungsfahrten
Fahrten zum Zecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
schriftlicher Antrag
Beantragung eines Führungszeugnisses bei der Heimatgemeinde
Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
Fahrzeugbrief oder Datenblatt einer amtlich anerkannten Prüforganisation
Bei diesem Kennzeichen muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
Die Gebühr beträgt 106,30 EUR,
jedes weitere Fahrzeug (
bis zu 10 Fahrzeuge auf 1 Nummernschild!) zusätzlich 10,20 EUR, hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Steuer pauschal:
Krafträder 46,02 EUR
Übrige Fahrzeuge 191,73 EUR
Wen es interessiert, hier der Link zu einem ANTRAG AUF ZUTEILUNG EINES ROTEN KENNZEICHENS FÜR OLDTIMERFAHRZEUGE:
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/ ... ormold.htm
Ist quasi formlos beim jeweiligen Landratsamt zu stellen. Das LRA Oschatz zum Beispiel hat keine eigenen Vordrucke... *kopfschüttel*.
Gruss Scholly