Folie auf Seitenscheiben vorn?!

Diskutiere Folie auf Seitenscheiben vorn?! im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hallo, hab vor einem Monat einen Passat gekauft an dem auch auf den vorderen Seitenscheiben folgende Folie drauf ist: Bruxsafol Typ XH 45 h.c...
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #1
Simon

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Hallo, hab vor einem Monat einen Passat gekauft an dem auch auf den vorderen Seitenscheiben folgende Folie drauf ist:

Bruxsafol Typ XH 45 h.c.

Die Folie spiegelt , man kann aber meines Erachtens sehr gut nach aussen sehen!!!

Frage:

Darf das so sein? Ich hab ihn ja so gekauft und der TÜV ist im März gemacht worden, aber zur Folie hab ich keine ABE ( nur eine ABG, oder ist das das selbe?)
In selbiger steht ja auch, dass die Folie auf den Scheiben aufgebracht werden darf, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind? D.h. man dürfte sie nirgens anbringen :) oder?

Ich habe das ungute Gefühl die Folie vorn entfernen lassen zu muessen ....
Angehalten hat man mich noch nicht, aber falls doch, mit welchen Stafen muesste ich rechnen?!

HILFE!!!!!!
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #2
F

FRITZ

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In D gilt dass die Front- und die vorderen Seitenscheiben max. 30% getönt sein dürfen soweit ich weiß.
Wenn da drin steht dass die Folie nur auch Fenstern angebracht werden darf, dann nur auf den hinteren Seitenscheiben und wenn du Aussenspiegel hast (was ja der Fall is) dann auch auf die Heckscheibe.
Aber frag mich jetzt bitte nicht nach irgendwelchen Paragraphen :)
Auch wenn TÜV und Rennleitung da vielleicht noch nichts gesagt haben, gibt evtl Probleme mit der Versicherung wenn Du nen Unfall hast!
Aber ruf doch einfach mal beim TÜV, Dekra etc. an und frage nach. Dort kriegst Du eigtl immer bereitwillig Fragen beantwortet!
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #3
Simon

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danke für den Tip, werd ich mal anbimmeln und posten was rauskam ...

so long ...
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #4
Blackwonder

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Die werden dir sagen Folie muss raus...
sonst fahren ohne Betriebserlaubniss wahrscheinlich..
Heißt wohl 3Punkte..

aber bin mal gespannt was der sagt.
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #5
Waldschrat81

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Die 30% erreicht die Scheibe schon fast mit der Serientöung in grün, deswegen wird die wohl oder übel ab müssen. ;)
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #6
Freakazoid

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Egal ob 30% oder nicht....aufbringen von Folien auf den vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe ist verboten...laut TÜV ist sogar die Securlux Folie nicht erlaubt...da gehts um die Rettung beim Unfall...und die Folie behindert den Zugang..genauso wie fehlende Türgriffe ;)
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #7
Blackwonder

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Ich find solche Folien eigentlich gerade beim Unfall wichtig.. weil dann die scheibe nicht in 20000000Teile zerplatzt und somit mein Kopf/Arm/Hand was auch immer NICHT nach außen gelangen kann.

Abgesehen davon gibt es ab Werk "verbundsicherheitsglas" scheiben die nicht splittern...
Also die Feuerwehr da genausowenig reinkommen würde im Fall der Fälle.
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #8
Freakazoid

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Du weisst ja...ab Werk ist leider ganz was anderes wie nachträglich...;)
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #9
Blackwonder

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Ja wie immer halt..
Ab werk dürfen auch reifen im Radkasten schleifen bei Volleinschlag.......
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #10
Waldschrat81

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Hatte aber nicht sogar die Rennleitung diese Sicherheitsfolie bei sich vorn drauf?! :confuse:

Und wenn ich mir teilweise Experimente mit Sicherheitsglas anschaue, da wird die Feuerwehr wegen so einer Folie gar keine Probs haben.

Aber das ändert sich ja teilweise auch immer recht oft. Mein Kenntnisstand war, das es nicht grundsätzlich verboten war. :eek:
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #11
edelpassi

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hi. also ich hatte es auch vor, meine scheiben vorne mit folie ausstatten zu lassen, hab mich denn in einem meisterbetrieb (Folienmeister hier in HL) erkundigt bzw. ich kenn den bruder des Geschäftsführers durch ein anderes forum, der hat gesagt, ich kann gerne vorbeikommen und mr das machen lassen, ABER:

1. ist es nich zulässig im bereich der stvzo

2. erlischt die BA des auto´s

3. kann es bis zu .........euro strafe kosten und zu einem fahrverbot mit reichlich punkten im gepäck führen



also jegliches anbringen von tönungsfolien auf der frontscheibe und den vorderen seitenscheiben ist VERBOTEN!!!
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #12
Simon

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ok, also doch wie ich es mir gedacht habe... :cry:

aber nochmals nachträglich, die Folie war schon drauf, ich hab das auto so gekauft!!!
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #13
K

kaschmidt

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Ob du das Auto so gekauft hast oder nicht wird die Polizei nicht interessieren wenn die es bemerken sollten.
Dann bist du dran und nicht der vorherige Besitzer.
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #14
Simon

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richtig, wollte es ja auch nur nochmal betonen, weil ich selber nicht verstehe ob er die Folie ganz schnell nach dem TÜV draufgemacht hat, oder der Prüfer blind war :)
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #15
Blackwonder

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so wie ich die Bruxsafol beschreibung verstehe wechselt die Folie je nach Sonneneinstrahlung die Intensität der Reflexion... Sprich in der "dunklen" Prüfhalle wird es dem Prüfer nicht aufgefallen sein wahrscheinlich.
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #17
edelpassi

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Blackwonder schrieb:
so wie ich die Bruxsafol beschreibung verstehe wechselt die Folie je nach Sonneneinstrahlung die Intensität der Reflexion... Sprich in der "dunklen" Prüfhalle wird es dem Prüfer nicht aufgefallen sein wahrscheinlich.

oder er hatte am prüftermin die fenster unten. soweit ich es bisher beim TÜV miterleben konnte, wurden bei meinem auto NIE die fensterheber getestet.

aba letzendlich is es wurscht, wie er das auto durch den tüv damit bekommen hat. so wie kaschmidt schreibt, wird´s der rennleitung egal. DU bist am allerwertesten und nich der vorbesitzer. ich kann mir ja auch sonen nachbau- xenon- kit einbauen lassen (welcher zu 100% illegal is) und mich dumm stellen und sagen, das ich das auto so gekauft hab. das interessiert die dann einen feuchten kericht, ich bin schuld, ich bin dran.



fazit, raus damit, auch wenn´s optisch mit natürlich schicker is, und du wirst keinen ärger bekommen.
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #18
Simon

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ich versteh schon dass ich am ende der dumme bin, verstehe aber wiederrum unseren TÜV nicht ...

für alles wollen sie horrende Preise, aber am Ende bekommt man nix dafür und ist sogar noch der depp...
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #19
Rockett

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Als ich Passat einen gefunden habe, hatte dieser auch Folien an den vorderen Seitenscheiben. Der Verkäufer (privat) meinte nur zu mir, daß es die Polizei bei ihm nicht groß interessiert hat. Bei mir hier wäre es was anderes.
Was ich sagen will...es ist und bleibt verboten!!!
 
  • Folie auf Seitenscheiben vorn?! Beitrag #20
A

Anonymous

Gast
Es gibt 4 kleine Regeln für die Scheibentönung vorn:

1. Tönungsfolie ist Grundsätzlich verboten egal wie doll getönt
2. die max. Tönung auf den Seitenscheiben beträgt 30%, auf der Frontscheibe max. 25% (die Tönung ab Werk beim 3BG beträgt 18%
3. eine Tönung der Vorderen Scheiben ist nur mit Lack möglich (auch fluten oder coaten der Scheiben genannt)
4. eine Abnahme durch den TÜV ist zur Zeit nur in Karlsruhe (TÜV Rheinland) möglich

Beachtet ihr diese kann euch nichts passieren.

hier noch ein paar Infos:

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No Limit
 
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